Nein, dass liegt alleinig daran, dass die Personaler entweder betrügerisch unterwegs sind, oder unfähig sind und nicht wissen, dass man aufgrund der übertragenden Tätigkeiten eingruppiert
ist.
Und man ist eingruppiert egal was der Haushalt dazu sagt.
„Sehr geehrte Frau xxx,
im Ergebnis der Überprüfung der Tätigkeitsdarstellung „Sachbearbeiterin xxx“, ist festgestellt worden, dass Ihnen höherwertige Tätigkeiten übertragen wurden.
Für die Übertragung dieser höherwertigen Tätigkeiten erhalten Sie gem. §14 TV-L rückwirkend für den Zeitraum ab dem 01.03.2023 zunächst eine persönliche Zulage durch Zahlung des Unterschiedsbetrages zwischen Ihrer jetzigen Entgeltgruppe und der Entgeltgruppe 11. Die Zahlung dieser Zulage wird umgehend veranlasst.
Sobald die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, erfolgt rückwirkend Ihre Eingruppierung. “
Das ist absoluter Blödsinn was dort steht.
Wenn du also seiner Zeit die Tätigkeiten dauerhaft übertragen bekommen hast, dann bist du seit dem entsprechend eingruppiert.
Also stand dir seit dem das entsprechende Entgelt zu. Allerdings steht dir nur das Entgelt der letzten 6 Monat ab Geltenmachung zu wegen §37. Wahrscheinlich hast du es bis heute nicht entsprechend eingefordert, so dass der AG dir nur die letzten 6 Monate entsprechend nach zahlen muss.
§14 kann somit bei dir überhaupt nicht angewendet werden und woher das Datum 1.3.23 her kommt ist mir auch unklar. Außer, wenn zu diesem Zeitpunkt dir die höherwertigen Tätigkeiten übertragen worden wären.
Das sie Probleme mit dem Haushalt etc. haben um dir das dir zustehenden Entgelt zu zahlen, kann dir egal sein, ist tarifrechtlich und arbeitsrechtlich egal.
Was die da machen ist halt nur ein Taschenspielertrick um ihren Pfusch zu kaschieren, bzw eine gewissen Hilflosigkeit, weil sie nicht wissen, wie sie so etwas in ihrer Buchhaltung abbilden sollen, weil sie ihre eigenen haushaltsrechtlichen Vorgaben verletzt haben, was dir ebenfalls egal ist und einem Gericht auch.
- ab 01.06.2019 vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten mit Zahlung einer Zulage zur EG9b Stufe 2 (Hierzu musste ich meine Zustimmung geben)
- ab 01.06.2020 Höhergruppierung in EG 9b mit Anerkennung der Stufenlaufzeit ab 01.06.2019 (Hierzu wurde ein Änderungsvertrag abgeschlossen)
Auch hier zeigt sich mEn der tariflichen/arbeitsrechtlichen Schwächen.
Für eine vorübergehende Übertragung bedarf es nicht deiner Zustimmung, es ist aber sicherliche höflich, diese bei dir einzuholen.
Bei der dauerhaften Übertragung musst du zustimmen, da es im Kern eine AV Änderung ist.
Die nachträglich Anerkennung deiner Stufenlaufzeit ist aber so tariflich nicht möglich und im TVL nicht vorgesehen. Ein Fehler zu deinen Gunsten. Ob diese ebenfalls korrigiert wird weiß man nicht?
Tariflich bist du seit 01.06.2020 in der EG11 mit Stufe 2 sofern du zu diesem Zeitpunkt die EG11 Tätigkeiten übertragen bekommen hast.
Schön aufpassen, dass sie die JSZ ebenfalls entsprechend nachrechnen.