Autor Thema: Höhergruppierung  (Read 1603 times)

Faxgerät

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Höhergruppierung
« am: 01.01.2024 13:20 »
Hallo und erst einmal ein gesundes und fröhliches neues Jahr an alle,

ich habe am 20. November 2023 ein Schreiben mit folgendem Wortlaut bekommen:
„Sehr geehrte Frau xxx,
im Ergebnis der Überprüfung der Tätigkeitsdarstellung „Sachbearbeiterin xxx“, ist festgestellt worden, dass Ihnen höherwertige Tätigkeiten übertragen wurden.

Für die Übertragung dieser höherwertigen Tätigkeiten erhalten Sie gem. §14 TV-L rückwirkend für den Zeitraum ab dem 01.03.2023 zunächst eine persönliche Zulage durch Zahlung des Unterschiedsbetrages zwischen Ihrer jetzigen Entgeltgruppe und der Entgeltgruppe 11. Die Zahlung dieser Zulage wird umgehend veranlasst.
Sobald die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, erfolgt rückwirkend Ihre Eingruppierung. “

Mündlich wurde die Aussage getroffen, dass die Laufzeiten der Stufen anerkannt und übernommen werden. Eine Höhergruppierung soll erfolgen, sobald die EG11 Stellen bestätigt und freigegeben wurden. Bei Aus- bzw. Nachzahlung der Zulage ist jetzt aber aufgefallen, dass man diese bei mir mit EG11 Stufe 2 berechnet hat. Bisher musste ich nichts unterschreiben oder zustimmen. Meine Tätigkeiten haben sich nicht geändert und ich selbst habe auch keine Überprüfung meiner TD veranlasst.

Zu meiner Person:
-   beschäftigt seit 01.08.2017 (EG6 Stufe 3)
-   ab 01.06.2019 vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten mit Zahlung einer Zulage zur EG9b Stufe 2 (Hierzu musste ich meine Zustimmung geben)
-   ab 01.06.2020 Höhergruppierung in EG 9b mit Anerkennung der Stufenlaufzeit ab 01.06.2019 (Hierzu wurde ein Änderungsvertrag abgeschlossen)
-   derzeit EG 9b Stufe 3
-   Ab 01.06.2024 wäre es dann EG9b Stufe 4

Ist der Rückfall in der Stufenlaufzeit denn rechtens? Da sich an meinen Tätigkeiten nichts geändert hat, gehe ich davon aus, dass es sich um einen Eingruppierungsirrtum handelt, welcher nun selbstständig durch meinen AG korrigiert wurde.
Und wie verhält es sich mit meiner Stufe 4 ab 01.06.2024?
Gäbe es eine Möglichkeit mit einer Höhergruppierung abzuwarten, bis ich die Stufe 4 erreicht habe?

Vielen Dank für eure Hilfe.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 01.01.2024 18:19 »
Wenn du in 2020 die höherwertigen Tätigkeiten dauerhaft übertragen bekommen hast und diese zur EG 11 führen. Dann bist du damals in die Stufe 2 gekommen, mit Neustart der Stufenlaufzeit.
Die Übernahme der Zeiten aus 2019 ist aussertariflich erfolgt.
Also bist du derzeitig in der eg11 s3

VFA West

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 01.01.2024 18:56 »
Wie kann man sich denn derart irren? Zwischen einer 9b und 11 liegen doch Welten.  :o

01.06.2020-31.05.2022:   EG 11, Stufe 2
01.06.2022-31.05.2025:   EG 11, Stufe 3
01.06.2025-31.05.2029:   EG 11, Stufe 4

Wenn die das eine Jahr (2019-2020) auch angerechnet wird, dann eben immer jeweils ein Jahr früher.

Anspruch auf Nachzahlung hast du allerdings nur für die letzten 6 Monate.

Faxgerät

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 01.01.2024 20:15 »
Erstmal vielen Dank für die Antworten!
Also gehe ich davon aus, dass hier irgendwo ein Irrtum vorliegt oder kann es sein, dass die Nachzahlung nach EG11 Stufe 2 veranlasst wurde, weil noch keine Höhergruppierung erfolgt ist und es sich nur um eine Zulage handelt?

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 02.01.2024 06:17 »
Nein, dass liegt alleinig daran, dass die Personaler entweder betrügerisch unterwegs sind, oder unfähig sind und nicht wissen, dass man aufgrund der übertragenden Tätigkeiten eingruppiert ist.
Und man ist eingruppiert egal was der Haushalt dazu sagt.
„Sehr geehrte Frau xxx,
im Ergebnis der Überprüfung der Tätigkeitsdarstellung „Sachbearbeiterin xxx“, ist festgestellt worden, dass Ihnen höherwertige Tätigkeiten übertragen wurden.

Für die Übertragung dieser höherwertigen Tätigkeiten erhalten Sie gem. §14 TV-L rückwirkend für den Zeitraum ab dem 01.03.2023 zunächst eine persönliche Zulage durch Zahlung des Unterschiedsbetrages zwischen Ihrer jetzigen Entgeltgruppe und der Entgeltgruppe 11. Die Zahlung dieser Zulage wird umgehend veranlasst.
Sobald die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, erfolgt rückwirkend Ihre Eingruppierung. “
Das ist absoluter Blödsinn was dort steht.
Wenn du also seiner Zeit die Tätigkeiten dauerhaft übertragen bekommen hast, dann bist du seit dem entsprechend eingruppiert.
Also stand dir seit dem das entsprechende Entgelt zu. Allerdings steht dir nur das Entgelt der letzten 6 Monat ab Geltenmachung zu wegen §37. Wahrscheinlich hast du es bis heute nicht entsprechend eingefordert, so dass der AG dir nur die letzten 6 Monate entsprechend nach zahlen muss.
§14 kann somit bei dir überhaupt nicht angewendet werden und woher das Datum 1.3.23 her kommt ist mir auch unklar. Außer, wenn zu diesem Zeitpunkt dir die höherwertigen Tätigkeiten übertragen worden wären.

Das sie Probleme mit dem Haushalt etc. haben um dir das dir zustehenden Entgelt zu zahlen, kann dir egal sein, ist tarifrechtlich und arbeitsrechtlich egal.
Was die da machen ist halt nur ein Taschenspielertrick um ihren Pfusch zu kaschieren, bzw eine gewissen Hilflosigkeit, weil sie nicht wissen, wie sie so etwas in ihrer Buchhaltung abbilden sollen, weil sie ihre eigenen haushaltsrechtlichen Vorgaben verletzt haben, was dir ebenfalls egal ist und einem Gericht auch.

Zitat
-   ab 01.06.2019 vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten mit Zahlung einer Zulage zur EG9b Stufe 2 (Hierzu musste ich meine Zustimmung geben)
-   ab 01.06.2020 Höhergruppierung in EG 9b mit Anerkennung der Stufenlaufzeit ab 01.06.2019 (Hierzu wurde ein Änderungsvertrag abgeschlossen)
Auch hier zeigt sich mEn der tariflichen/arbeitsrechtlichen Schwächen.
Für eine vorübergehende Übertragung bedarf es nicht deiner Zustimmung, es ist aber sicherliche höflich, diese bei dir einzuholen.
Bei der dauerhaften Übertragung musst du zustimmen, da es im Kern eine AV Änderung ist.
Die nachträglich Anerkennung deiner Stufenlaufzeit ist aber so tariflich nicht möglich und im TVL nicht vorgesehen. Ein Fehler zu deinen Gunsten. Ob diese ebenfalls korrigiert wird weiß man nicht?
Tariflich bist du seit 01.06.2020 in der EG11 mit Stufe 2 sofern du zu diesem Zeitpunkt die EG11 Tätigkeiten übertragen bekommen hast.

Schön aufpassen, dass sie die JSZ ebenfalls entsprechend nachrechnen.