Das Problem bei Insolvenz ist, dass man Arbeitgeberseitig grundsätzlich skeptisch ist, was deine eventuell vorhandene Langfingerigkeit angeht. Jemand, der sich kein Essen leisten kann und in der Gastro arbeitet, klaut wohl eher mal eine Pommes, als jemand, der gut gesättigt zur Arbeit erscheint.
Es bestünde demnach das Risiko, wenn du eine Stelle besetzt, bei der du bspw. Auszahlungen beeinflussen kannst, dass du da mal mehr oder weniger versehentlich in den Zahlungslauf deine eigene IBAN einträgst. Ist bei mir jetzt schon etwas her, aber an irgendeiner Stelle wurde in einem Fragebogen bei Einstellung tatsächlich gefragt, ob ich derzeit belegt zahlungsunfähig bin.