Autor Thema: Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.  (Read 49664 times)

IchLiebeBeamtentum

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Hier in Bayern werden nur die letzten Volldeppen Schulleiter, Koordinatoren usw.
Aber wie soll es auch anders sein, wenn sich i.d.R. nur zwei Leute auf diese Stellen bewerben?!

Organisator

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Hier in Bayern werden nur die letzten Volldeppen Schulleiter, Koordinatoren usw.
Aber wie soll es auch anders sein, wenn sich i.d.R. nur zwei Leute auf diese Stellen bewerben?!
Wenn sich nur Volldeppen auf eine Stelle bewerben kann das Verfahren auch ergebnislos enden, sprich: keiner der Bewerber wirds

IchLiebeBeamtentum

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Die Stellen müssen besetzt werden und die Behörde ist froh, wenn sie dann keine Arbeit mehr hat.
Die vergangenen 20 Jahre ging Quantität immer über Qualität.

Dominic231

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Hallo Dominic231,
VIELEN DANK für deinen Einsatz bezüglich - eines Ausgleiches - Besoldungsanpassung A12 -> A13 für Schulleitungen, Fachseminarleitungen, .... .
 
Meinst du die Podiumsdiskussion von heute mit Frau Feller - in Essen? Wenn ja, kann man die vielleicht als Podcast hören?

   

Ich glaube nicht. Sie hat beim Hauptschultag NRW 45 Minuten die Fragen der Schulleitungen beantwortet.
Und dabei kam natürlich auch die Frage zur Besoldungserhöhung. Meine Frage ging auch in die Richtung. Kam aber leider nicht dran. Frau Feller hat aber versprochen, dass alle nicht vorgestellten Fragen per Mail beantwortet werden.
Ich veröffentliche die Antwort dann hier.

derUnwissende

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Hallo Dominic231,
DANKE für Info!

Frage: Falls / wenn es bis Juli 2026 zur einer Besoldungserhöhung kommen sollte - also A13 ->A14 oder eine Ruhegehaltsfähige Zulage - wäre diese eine Beförderung - oder auch eine Anpassung wie bei der "Aktion A12->A13 für Alle"?  Ich frage wegen einer möglichen "2 jährigen ruhegehaltswirksame Wartezeit" die es bei der "Aktion A12->A13 für Alle" nicht gibt.

Gruß

Dominic231

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Hallo Dominic231,
DANKE für Info!

Frage: Falls / wenn es bis Juli 2026 zur einer Besoldungserhöhung kommen sollte - also A13 ->A14 oder eine Ruhegehaltsfähige Zulage - wäre diese eine Beförderung - oder auch eine Anpassung wie bei der "Aktion A12->A13 für Alle"?  Ich frage wegen einer möglichen "2 jährigen ruhegehaltswirksame Wartezeit" die es bei der "Aktion A12->A13 für Alle" nicht gibt.

Gruß


Beides wäre möglich. Wobei es sich bei A14 wahrscheinlich um eine Beförderung handelt. Aber das kann gesetzlich so verändert werden. An anderen Schulformen gibt es das ja auch. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Beförderungsstellen auf A14 angehoben werden. Die Regierung muss zwar irgendwann bezüglich des Abstandsgebots die Besoldungsstruktur bei den Leitungsämtern ändern. Aber die tradierten Strukturen aufbrechen und ein Schulformübergreifendes gerechtes Gefüge schaffen, sehe ich eher als unwahrscheinlich. Die werden uns einen Schritt entgegenkommen und damit sollen wir dann erst einmal zufrieden sein. Aber vielleicht täusche ich mich ja auch.

derUnwissende

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@all,
Grundsätzliche Frage:

bei einer "Gehaltsstufen" Beförderung (z.B. A13->A14) gibt es eine zweijährige Wartezeit bis diese bei der Pension angerechnet wird. Gibt es diese 2 Jahre Wartezeit auch bei einer ruhegehaltsfähigen Zulage?

Gruß
« Last Edit: 29.09.2024 17:59 von derUnwissende »

IchLiebeBeamtentum

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Wofür sollten Mitglieder der Schulleitung mehr Geld erhalten, wenn sie für ihre Tätigkeit schon Abmilderungsstunden erhalten?

yogiii

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Weil sie qualitative hochwertigere Aufgaben erledigen als die Tätigkeiten einer "normalen" Lehrkraft.

Ein Teamleiter erhält auch mehr Gehalt als ein Sachbearbeiter im Team.

IchLiebeBeamtentum

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Die Bezahlung erfolgt doch über die massive Abmeldung von Stunden.
Meine Schulleitung unterrichtet gerade einmal 3h die Woche.

Dominic231

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Die Bezahlung erfolgt doch über die massive Abmeldung von Stunden.
Meine Schulleitung unterrichtet gerade einmal 3h die Woche.

Irgendwie ist dir wohl nicht bewusst welche Verantwortung diese Personen übernehmen und was sie alles leisten.

Winni

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Die Bezahlung erfolgt doch über die massive Abmeldung von Stunden.
Meine Schulleitung unterrichtet gerade einmal 3h die Woche.

Irgendwie ist dir wohl nicht bewusst welche Verantwortung diese Personen übernehmen und was sie alles leisten.

Moin, das ist in der Tat so. Man hat als Koordinator oder Schulleiter viel mehr mit anderen Behörden (z. B. Schulträger) Personalentwicklung, Konflikten, Schulentwicklung, etc. zu tun. Dazu begibt man sich auch noch juristisch aufs Glatteis. Das ist eine Menge Verantwortung mehr als eine Lehrkraft hat. Ich bin oft über die Naivität der Lehrkräfte erstaunt, die nicht einen Blick über den Tellerrand werfen.

Oberstudiendirektor

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So ist es!

yogiii

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Die Bezahlung erfolgt doch über die massive Abmeldung von Stunden.
Meine Schulleitung unterrichtet gerade einmal 3h die Woche.

Die Bezahlung erfolgt nicht über die Entlastungsstunden. Da die Schulleitung weitreichende andere Aufgaben als Unterricht erledigen muss, erfolgt dafür eine Entlastung. Statt "einfachen Unterricht" zu geben erledigt sie in der gleichen Zeit andere (komplexere) Aufgaben.

Und dann müssen die komplexeren Tätigkeiten natürlich auch höher bezahlt werden.

Letztes Schuljahr war unsere SL für ca. 80 Kolleginnen und Kollegen sowie >1.000 SuS verantwortlich. Natürlich steht dem SL dann auch mehr als A13 zu...das würde doch auch sonst zurecht keiner machen.

IchLiebeBeamtentum

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Dann scheint es nur in Bayern so zu sein, dass Schulleitungen alle ihre Aufgaben verteilen, den ganzen Tag Kaffee trinken und wie Politiker unverbindlich und unter größten Realitätsverlust oberflächlich ratschen und dafür 25 Abmilderungsstunden plus doppeltes Gehalt erhalten?