Beamte und Soldaten > Beamte Nordrhein-Westfalen

Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.

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2strong:
Das sehe ich wie AVP: Man kann das sicherlich inhaltlich gut begründen. Wegen der Vielzahl der betroffenen Planstellen wird es nicht passieren. Durch die Anhebung auf A 13 ist ein großer und teurer Schritt unternommen worden. Eine weitere teure Strukturreform ist niemand bereit zu bezahlen. Und an der Bezahlung krankt das Bildungssystem ja auch objektiv zuletzt.

SuperIngo:
Und eine Beförderung nach erfolgter Revision mit Bestenauslese ist dann für die Tonne? Und alle Beförderten, die oftmals dementsprechend Aufgaben erfüllen, machen das dann nicht mehr?
Denn: Entlastungsstunden gibt es bei dem Lehrermangel nämlich sicherlich auch nicht.
Jemand, der befördert wurde, hat eine dementsprechende Urkunde des Landes NRW erhalten. Deshalb wird man, wohl oder übel, den von A12 auf A13 Beförderten , eine geeignete Option anbieten. Einfach zu sagen: "Danke für die Bewerbung, danke für die Revision, danke für die Übernahme der Verantwortung....und nun wars das...!", ist m.M.n. nicht so einfach rechtlich möglich. Meine Beförderung würde sich ja quasi in Luft auflösen....

LehrerInNRW:
Super Ingos Beiträge sind das, was ich mit Pyrrhus-Sieg meinte. In diversen Kollegien wird demnächst der Punk abgehen, wenn es um die Verteilung der Aufgaben geht. Alles was bislang mit Beförderung bedacht ist, wird mit einer Zulage abgegolten werden. Da wird nichts mit A 14 in der SEK. 1 kommen. Und es werden auch nicht mehr Entlastungsstunden kommen. Es fehlt schlicht am Geld!

AVP:

--- Zitat von: Organisator am 21.02.2024 17:20 ---
--- Zitat von: BeamteNI am 21.02.2024 17:05 ---
Warum ist das wichtig? Es ging doch nicht darum ein Beispiel zu finden was Vergleichbar mit A12 oder A13 ist.

Zum Thema: Ich würde wirklich mal empfehlen in Niedersachsen zu schauen, ich kann mir nicht vorstellen, dass groß von Niedersachsen abgewichen wird.

--- End quote ---

Und A12 ist auch nicht mit E12 vergleichbar.

--- End quote ---

Zum 1.
Es zeigt, dass diese Art der Tätigkeit/Schwierigkeit nicht zu einer A13 führt.

Zum 2.
Doch, A12 und EG12 sind schon vergleichbar. Nicht gleich, aber vergleichbar. EG12 richtet sich natürlich nach den Tätigkeitsmerkmalen der EntgO und A12 darf der Dienstherr nach freieren/eigenen Kriterien bewerten.
Ausgeschriebene Beschäftigungen sind aber häufig A12/EG12 bewertet.

In der Endstufe A12 kommt man auf 48k netto abzüglich ~4.000€ PKV = 44k netto, das ganze dauert je nach Einstiegsamt 24-32 Jahre.

In EG 12 gibts nach ~15 Jahren 43.400€ netto.


EG S12 Stufe 6 sind hingegen 37k netto.

Dominic231:
Mich wundert nur, dass man überhaupt nichts mehr davon von der Landesregierung hört. Das kann natürlich bedeuten, die arbeiten intensiv an der neuen Struktur.  ;) Aber leider ist das wohl ein Zeichen dafür, dass wohl nichts in dem Bereich gemacht wird und die spielen auf Zeit. Ich habe auch zwei verantwortliche Personen aus unterschiedlichen Parteien von der Landesregierung angeschrieben. Die CDU schreibt mir relativ schnell mit dem Hinweis: Aufgrund des Abstandsgebotes und des Festhaltens im Koalitionsvertrag wird in dem Bereich in einem gesonderten Verfahren etwas gemacht. Von den Grünen habe ich nach über 2 Monaten noch keine Rückmeldung erhalten.

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