Das „Problem“ liegt wahrscheinlich, dass es noch keine gesetzliche Grundlage gibt. Aber als Beta wäre eine entsprechende Version ganz fein
Zitat von: andreb am 04.01.2024 19:19Das „Problem“ liegt wahrscheinlich, dass es noch keine gesetzliche Grundlage gibt. Aber als Beta wäre eine entsprechende Version ganz fein Der Schnellrechner hat 2024 ja schon mit drin. Allerdings fehlen da so Sachen wie Steuerklasse IV mit Faktor. Dafür braucht es den ausführlichen Rechner.
Es wäre hilfreich, wenn das Steuerjahr 2024 auch in den ausführlichen Lohnsteuerrechner eingearbeitet wird.
Zitat von: Beamter am 02.01.2024 14:57Es wäre hilfreich, wenn das Steuerjahr 2024 auch in den ausführlichen Lohnsteuerrechner eingearbeitet wird.Auf jeden Fall. Kommt. Der Programmierer lag aber mit Grippe o.ä. flach.
Ist ja inzwischen umgesetzt. Danke dafür! Ich hätte noch eine kurze Bitte. Wenn im ausfürlichen Rechner das Bundesland Bremen ausgewählt wird wäre es schön unter den Arbeitnehmerabzügen auch den im Land Bremen erhobenen Arbeitnehmerkammerbeitrag enthalten sein werden würde. Für das Jahr 2024 beträgt dieser 0,14 % des Bruttogehalts. (Quelle: https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/kammerbeitrag-2024-der-arbeitnehmerkammer-bremen-207408?template=20_gp_ifg_meta_detail_d)
Zitat von: Thomas09 am 25.01.2024 15:16Ist ja inzwischen umgesetzt. Danke dafür! Ich hätte noch eine kurze Bitte. Wenn im ausfürlichen Rechner das Bundesland Bremen ausgewählt wird wäre es schön unter den Arbeitnehmerabzügen auch den im Land Bremen erhobenen Arbeitnehmerkammerbeitrag enthalten sein werden würde. Für das Jahr 2024 beträgt dieser 0,14 % des Bruttogehalts. (Quelle: https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/kammerbeitrag-2024-der-arbeitnehmerkammer-bremen-207408?template=20_gp_ifg_meta_detail_d)Über diesen Kammerbeitrag bin ich vor kurzem gestolpert, kannte den gar nicht. Diesen gibt es anscheinend auch im Saarland. Bekommt man da überhaupt irgendeinen Gegenwert?