Autor Thema: Übernahme Steuerjahr 2024  (Read 3213 times)

Beamter

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Übernahme Steuerjahr 2024
« am: 02.01.2024 14:57 »
Eine Bitte an die Admins.

Es wäre hilfreich, wenn das Steuerjahr 2024 auch in den ausführlichen Lohnsteuerrechner eingearbeitet wird.

Danke und Grüße

xirot

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Antw:Übernahme Steuerjahr 2024
« Antwort #1 am: 04.01.2024 18:59 »
Ich wäre auch dran interessiert  8)

andreb

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Antw:Übernahme Steuerjahr 2024
« Antwort #2 am: 04.01.2024 19:19 »
Das „Problem“ liegt wahrscheinlich, dass es noch keine gesetzliche Grundlage gibt.

Aber als Beta wäre eine entsprechende Version ganz fein :)

xirot

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Antw:Übernahme Steuerjahr 2024
« Antwort #3 am: 05.01.2024 09:23 »
Das „Problem“ liegt wahrscheinlich, dass es noch keine gesetzliche Grundlage gibt.

Aber als Beta wäre eine entsprechende Version ganz fein :)

Der Schnellrechner hat 2024 ja schon mit drin. Allerdings fehlen da so Sachen wie Steuerklasse IV mit Faktor. Dafür braucht es den ausführlichen Rechner.

Komponist1988

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Antw:Übernahme Steuerjahr 2024
« Antwort #4 am: 05.01.2024 15:52 »
Auf welchen Freibetrag bezieht sich der 2024-beta-Rechner derzeit? Auf den Freibetrag von 11.604 € oder die im Laufe des Jahres geplanten 11.784 €?

xap

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Antw:Übernahme Steuerjahr 2024
« Antwort #5 am: 05.01.2024 17:34 »
Das „Problem“ liegt wahrscheinlich, dass es noch keine gesetzliche Grundlage gibt.

Aber als Beta wäre eine entsprechende Version ganz fein :)

Der Schnellrechner hat 2024 ja schon mit drin. Allerdings fehlen da so Sachen wie Steuerklasse IV mit Faktor. Dafür braucht es den ausführlichen Rechner.

@Admins, es wäre natürlich auch super, wenn man den Faktor schon im Standardrechner angeben könnte. Wäre so etwas denkbar umzusetzen?

Admin

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Antw:Übernahme Steuerjahr 2024
« Antwort #6 am: 06.01.2024 03:25 »
wir hatten den Faktor als zusätzliches Feld vor einigen Jahren drin, aber das wurde zu selten genutzt.

Admin

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Antw:Übernahme Steuerjahr 2024
« Antwort #7 am: 06.01.2024 03:26 »
Es wäre hilfreich, wenn das Steuerjahr 2024 auch in den ausführlichen Lohnsteuerrechner eingearbeitet wird.

Auf jeden Fall. Kommt. Der Programmierer lag aber mit Grippe o.ä. flach.

Beamter

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Antw:Übernahme Steuerjahr 2024
« Antwort #8 am: 06.01.2024 22:58 »
Es wäre hilfreich, wenn das Steuerjahr 2024 auch in den ausführlichen Lohnsteuerrechner eingearbeitet wird.

Auf jeden Fall. Kommt. Der Programmierer lag aber mit Grippe o.ä. flach.

Merci!

Komponist1988

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Antw:Übernahme Steuerjahr 2024
« Antwort #9 am: 17.01.2024 17:17 »
Herzlichen Dank!

xirot

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Antw:Übernahme Steuerjahr 2024
« Antwort #10 am: 22.01.2024 14:05 »
Ich bin schon ganz gespannt. Ähm, reminder push  :o :D

Thomas09

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Antw:Übernahme Steuerjahr 2024
« Antwort #11 am: 25.01.2024 15:16 »
Ist ja inzwischen umgesetzt. Danke dafür!

Ich hätte noch eine kurze Bitte. Wenn im ausfürlichen Rechner das Bundesland Bremen ausgewählt wird wäre es schön unter den Arbeitnehmerabzügen auch den im Land Bremen erhobenen Arbeitnehmerkammerbeitrag enthalten sein werden würde.

Für das Jahr 2024 beträgt dieser 0,14 % des Bruttogehalts. (Quelle: https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/kammerbeitrag-2024-der-arbeitnehmerkammer-bremen-207408?template=20_gp_ifg_meta_detail_d)

Ozymandias

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Antw:Übernahme Steuerjahr 2024
« Antwort #12 am: 25.01.2024 15:22 »
Ist ja inzwischen umgesetzt. Danke dafür!

Ich hätte noch eine kurze Bitte. Wenn im ausfürlichen Rechner das Bundesland Bremen ausgewählt wird wäre es schön unter den Arbeitnehmerabzügen auch den im Land Bremen erhobenen Arbeitnehmerkammerbeitrag enthalten sein werden würde.

Für das Jahr 2024 beträgt dieser 0,14 % des Bruttogehalts. (Quelle: https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/kammerbeitrag-2024-der-arbeitnehmerkammer-bremen-207408?template=20_gp_ifg_meta_detail_d)

Über diesen Kammerbeitrag bin ich vor kurzem gestolpert, kannte den gar nicht. Diesen gibt es anscheinend auch im Saarland. Bekommt man da überhaupt irgendeinen Gegenwert?

Thomas09

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Antw:Übernahme Steuerjahr 2024
« Antwort #13 am: 25.01.2024 18:44 »
Ist ja inzwischen umgesetzt. Danke dafür!

Ich hätte noch eine kurze Bitte. Wenn im ausfürlichen Rechner das Bundesland Bremen ausgewählt wird wäre es schön unter den Arbeitnehmerabzügen auch den im Land Bremen erhobenen Arbeitnehmerkammerbeitrag enthalten sein werden würde.

Für das Jahr 2024 beträgt dieser 0,14 % des Bruttogehalts. (Quelle: https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/kammerbeitrag-2024-der-arbeitnehmerkammer-bremen-207408?template=20_gp_ifg_meta_detail_d)

Über diesen Kammerbeitrag bin ich vor kurzem gestolpert, kannte den gar nicht. Diesen gibt es anscheinend auch im Saarland. Bekommt man da überhaupt irgendeinen Gegenwert?

Ja zum Beispiel kostenfreie Rechtsberatung in Fragen des Arbeitsrechts. Jedenfalls in Bremen wie das im Saarland ist weiß ich nicht

BAT

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Antw:Übernahme Steuerjahr 2024
« Antwort #14 am: 25.01.2024 19:47 »
Für die Asche sollte aber schon eine Rechtsvertretung drin sein.