Autor Thema: Fahrgeld für Auszubildende  (Read 778 times)

Wynchester

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Fahrgeld für Auszubildende
« am: 02.01.2024 15:51 »
Hallo,

durch Zufall bin über eine Situation bei uns im Betrieb gestolpert, Unser Azubi besucht seine Berufsschule im Blockunterricht welche ca. 45km von seiner Tätigkeitsstätte entfernt liegt.
Er ist nun im dritten Lehrjahr und hat noch nicht einmal Fahrgeld beantragt, schlicht und einfach weil er nicht wusste das es ihm zusteht.
Ich habe dem Azubi geraten das er das Fahrgeld nun für ein halbes Jahr rückwirkend beantragen soll.

Hätte seitens des Arbeitgebers eine Informationspflicht bestanden, den Auszubildenden auf sein Anrecht auf Fahrgeld hinzuweisen ?

oder

Hätte sich der Auszubildende über seine Rechte im Klaren sein müssen und es selbstständig beantragen ?

Schmitti

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Antw:Fahrgeld für Auszubildende
« Antwort #1 am: 02.01.2024 15:53 »
Hätte sich der Auszubildende über seine Rechte im Klaren sein müssen und es selbstständig beantragen ?
Hätte er in den ersten Wochen der Berufsschule mal zugehört, hätte er das wohl gewusst.

FearOfTheDuck

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Antw:Fahrgeld für Auszubildende
« Antwort #2 am: 02.01.2024 17:24 »
Es ist schon verwunderlich, dass er das in über 2 Jahren nicht mitbekommen hat. Ich erinnere mich, dass das immer ein heißes Thema bei uns war, ob das richtig und rechtzeitig ausgezahlt wird.

Wer sich seine Rechte nicht bewusst macht, erweckt den Eindruck, dass er es nicht nötig hat. Woraus sollte sich eine Informationspflicht ergeben?