Autor Thema: Stufen aus einer freien Schule mitnehmen?  (Read 1698 times)

Tillibumm

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Stufen aus einer freien Schule mitnehmen?
« am: 02.01.2024 16:14 »
Hallo,
ich habe auf Lehramt studiert, aber kein Ref gemacht. Meine Fächer sind Biologie und Chemie.
Aktuell bin ich seit fast 9 Jahren an einer freien Schule unbefristet angestellt und auf hausinternem Vertrag auf Stufe 6 von 9.
Wie sind meine Aussichten, wenn ich in den öffentlichen Bereich wechlse?
Was muss ich beachten um nicht wieder bei Stufe 2 anfangen zu müssen?
Bundesland ist SH, falls das relevant ist. Ich könnte von meinem Wohnort aus sowohl in HH als auch in SH arbeiten.
Vielen Dank,
Tilli

Levana

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Antw:Stufen aus einer freien Schule mitnehmen?
« Antwort #1 am: 02.01.2024 17:40 »
Gut verhandeln. Stufe 6 wird wahrscheinlich nicht drin sein, Stufe 3 ist aber möglich. Bei mir wurden als Seiteneinsteiger 50% der vorherigen Zeiten als Erzieher anerkannt.

MoinMoin

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Antw:Stufen aus einer freien Schule mitnehmen?
« Antwort #2 am: 02.01.2024 18:08 »
Nein, Stufen kannst du nicht mitnehmen, da du offensichtlich ein Vertrag mit anderen Stufen hast.
Wieso Stufe 2 anfangen, das System fängt bei eins an!

Man kann aber förderliche Zeiten anerkennen lassen, so das deine Berufserfahrung anerkannt wird, Rechtsanspruch hast du aber nicht.
9 Jahre wäre max Stufe 4 / 10 Jahre wäre Stufe 5.
Rechtsanspruch besteht max. auf Stufe 3 sofern einschlägige Berufserfahrung vorliegt.

Johann

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Antw:Stufen aus einer freien Schule mitnehmen?
« Antwort #3 am: 02.01.2024 20:06 »
Da Lehrer in der Regel Beschäftigte des Landes sind, wäre die Frage im TV-L vermutlich besser aufgehoben.

Als normale Stufe könntest du derzeit wie MoinMoin geschrieben hat in die Stufe 4 eingestellt werden, wenn man dir alles anerkennt und anerkennen will. Wenn man dich für so super befindet, dass man dich auf jeden Fall einstellen möchte, kannst du auch schon Zulagen bis zur Stufe 6 fordern. Das geht dann nach § 16.5 TV-L. Dabei wirst du dann in Stufe 4 eingestellt, kriegst aber das Entgelt der Stufe 5 oder 6, je nach Verhandlungsgeschick.

Ich weiß im Moment nicht, wie groß der Bedarf nach Lehrkräften im Bereich der Biologie und Chemie ist, aber davon hängt wahrscheinlich vor allem ab, ob man dir Stufe 3 oder 4 gibt oder sogar eine Zulage nach Stufe 5 oder 6 ermöglicht. Wichtig ist, dass dir keiner etwas freiwillig gibt. Wenn du also mehr als Stufe 3 haben willst, musst du entsprechend hoch pokern und sagen, dass du eben nur für Summe x kommst.

Tillibumm

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Antw:Stufen aus einer freien Schule mitnehmen?
« Antwort #4 am: 02.01.2024 20:46 »
Vielen Dank an alle.
Ich hätte niemals gedacht, dass man im öffentlichen Dienst verhandelt. Das alleine finde ich schon erstaunlich. Ich dachte immer, da geht alles langweilig nach irgendwelchen Regeln.


Tillibumm

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Antw:Stufen aus einer freien Schule mitnehmen?
« Antwort #5 am: 02.01.2024 20:49 »

Wieso Stufe 2 anfangen, das System fängt bei eins an!



Ich war schon mal 2 oder 3 Jahre an öffentlichen Schulen. Müsste ich mal nachschauen. Vielen Dank für den Hinweis.

@all. Was für eine Tarifklasse wäre ich denn etwa? A13? Ich habe tatsächlich nicht einmal eine Idee, was ich grob in den TV-L Rechner eintippen sollte.

MoinMoin

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Antw:Stufen aus einer freien Schule mitnehmen?
« Antwort #6 am: 02.01.2024 21:14 »

Wieso Stufe 2 anfangen, das System fängt bei eins an!



Ich war schon mal 2 oder 3 Jahre an öffentlichen Schulen. Müsste ich mal nachschauen. Vielen Dank für den Hinweis.

@all. Was für eine Tarifklasse wäre ich denn etwa? A13? Ich habe tatsächlich nicht einmal eine Idee, was ich grob in den TV-L Rechner eintippen sollte.
Man soll kein X vor dem U machen und ein A und ein E nicht verwechseln  8)
A13 ist Beamtenbesoldung.
Und wo du im E Landes solltest du im TV-L Forum nachfragen, bei Lehrern habe ich da keinen Überblick. Insbesondere wie da ein fehlendes Referendariat sich niederschlägt. max E13, uU bei deiner vita weniger.

FearOfTheDuck

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Antw:Stufen aus einer freien Schule mitnehmen?
« Antwort #7 am: 02.01.2024 22:05 »
Vielen Dank an alle.
Ich hätte niemals gedacht, dass man im öffentlichen Dienst verhandelt. Das alleine finde ich schon erstaunlich. Ich dachte immer, da geht alles langweilig nach irgendwelchen Regeln.

Da sich die Verhandlungsmöglichkeit aus den "Regeln" (Tarifvertrag) ergibt, ist alles wieder gut. ;) Das ist auch eine Empfehlung, die ich dir gebe: Schau dir den Tarifvertrag mal an, insbesondere die Regelungen zu den Stufen.

MoinMoin

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Antw:Stufen aus einer freien Schule mitnehmen?
« Antwort #8 am: 02.01.2024 22:56 »
Vielen Dank an alle.
Ich hätte niemals gedacht, dass man im öffentlichen Dienst verhandelt. Das alleine finde ich schon erstaunlich. Ich dachte immer, da geht alles langweilig nach irgendwelchen Regeln.

Da sich die Verhandlungsmöglichkeit aus den "Regeln" (Tarifvertrag) ergibt, ist alles wieder gut. ;) Das ist auch eine Empfehlung, die ich dir gebe: Schau dir den Tarifvertrag mal an, insbesondere die Regelungen zu den Stufen.
Korrekt.

Und@Tillibumm
Das ist überall so wo es Tarifverträge gibt.
Wenn man nicht verhandelt, dann bekommt man in der Regel auch nur das mindeste, was nach den Regeln bezahlt werden muss und nicht das was nach den Regeln bezahlt werden könnte!

Tillibumm

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Antw:Stufen aus einer freien Schule mitnehmen?
« Antwort #9 am: 03.01.2024 11:12 »

[/quote]Man soll kein X vor dem U machen und ein A und ein E nicht verwechseln  8)
A13 ist Beamtenbesoldung.
Und wo du im E Landes solltest du im TV-L Forum nachfragen, bei Lehrern habe ich da keinen Überblick. Insbesondere wie da ein fehlendes Referendariat sich niederschlägt. max E13, uU bei deiner vita weniger.
[/quote]

Aha. Gut zu wissen. Vielen Dank erstmal. Damit kann ich was anfangen und mich etwas schlauer machen, ob ein Wechsel sich lohnen würde.

Levana

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Antw:Stufen aus einer freien Schule mitnehmen?
« Antwort #10 am: 03.01.2024 16:33 »
Bei uns in BB gibts die E13 für Lehrer. Ohne Ref kann ich es dir nicht sagen, als Seiteneinsteiger mit Bachelor habe ich die E11. Also vielleicht irgendwo dazwischen.

Wabi Sabi

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Antw:Stufen aus einer freien Schule mitnehmen?
« Antwort #11 am: 03.01.2024 20:43 »
Die Eingruppierung der Tätigkeit als Lehrkraft an staatlichen Schulen in eine Entgeltgruppe folgt nach besonderen tariflichen Regelungen. Hier gilt der Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) und insbesondere die Entgeltordnung Lehrkräfte (Anlage zum TV EntgO-L).
Hier abrufbar: https://www.tdl-online.de/tarifvertraege/tv-l

Bei vollständiger Lehramtsausbildung (einschließlich Vorbereitungsdienstes) ist der Abschnitt1 der Entgeltordnung Lehrkräfte einschlägig, ansonsten der Abschnitt 2. Bei Lehramtsausbildung ohne Vorbereitungsdienst dann die Ziffer 1 des Abschnittes 2. Die Zuordnung zu einer Entgeltgruppe (mittels dort enthaltener Zuordnungstabelle) ist abhängig von der Besoldungsgruppe für das Lehramt an der jeweiligen Schulart im jeweiligen Landesbesoldungsgesetz.

Ansonsten erfolgt die Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 TV-L unter Berücksichtigung des § 6 Absatz 2 Nr. 3 TV EntgO-L: zwingend in Stufe 3 bei einschlägiger Berufserfahrung im genannten Umfang, darüber hinaus in höhere Stufen möglich bei "förderlichen Zeiten" und entsprechendem Personalgewinnungsintereresse des Arbeitgebers (Kann-Regelung).

Bei Biologie und Chemie dürfte es sich wohl eher um "Mangelfächer" handeln und ein Arbeitgeber großes Interesse an einer Einstellung haben, umso mehr z. B. im Bereich Mittel-/Real-/Oberschule bzw. Berufsschule.

Ausführlicher zur "Tarifsituation" bei Lehrkäften (gilt auch über den Bereich von Niedersachsen hinaus entsprechend):

https://www.mf.niedersachsen.de/download/108603/Durchfuehrungshinweise_der_TdL_vom_13._Oktober_2015_in_der_fuer_Niedersachsen_geltenden_Fassung_vom_30.06.2016_zum_Tarifvertrag_ueber_die_Eingruppierung_und_die_Entgeltordnung_fuer_die_Lehrkraefte_der_Laender_TV_EntgO-L_vom_28.03.2015.pdf
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