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Stufen aus einer freien Schule mitnehmen?

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Levana:
Bei uns in BB gibts die E13 für Lehrer. Ohne Ref kann ich es dir nicht sagen, als Seiteneinsteiger mit Bachelor habe ich die E11. Also vielleicht irgendwo dazwischen.

Wabi Sabi:
Die Eingruppierung der Tätigkeit als Lehrkraft an staatlichen Schulen in eine Entgeltgruppe folgt nach besonderen tariflichen Regelungen. Hier gilt der Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) und insbesondere die Entgeltordnung Lehrkräfte (Anlage zum TV EntgO-L).
Hier abrufbar: https://www.tdl-online.de/tarifvertraege/tv-l

Bei vollständiger Lehramtsausbildung (einschließlich Vorbereitungsdienstes) ist der Abschnitt1 der Entgeltordnung Lehrkräfte einschlägig, ansonsten der Abschnitt 2. Bei Lehramtsausbildung ohne Vorbereitungsdienst dann die Ziffer 1 des Abschnittes 2. Die Zuordnung zu einer Entgeltgruppe (mittels dort enthaltener Zuordnungstabelle) ist abhängig von der Besoldungsgruppe für das Lehramt an der jeweiligen Schulart im jeweiligen Landesbesoldungsgesetz.

Ansonsten erfolgt die Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 TV-L unter Berücksichtigung des § 6 Absatz 2 Nr. 3 TV EntgO-L: zwingend in Stufe 3 bei einschlägiger Berufserfahrung im genannten Umfang, darüber hinaus in höhere Stufen möglich bei "förderlichen Zeiten" und entsprechendem Personalgewinnungsintereresse des Arbeitgebers (Kann-Regelung).

Bei Biologie und Chemie dürfte es sich wohl eher um "Mangelfächer" handeln und ein Arbeitgeber großes Interesse an einer Einstellung haben, umso mehr z. B. im Bereich Mittel-/Real-/Oberschule bzw. Berufsschule.

Ausführlicher zur "Tarifsituation" bei Lehrkäften (gilt auch über den Bereich von Niedersachsen hinaus entsprechend):

https://www.mf.niedersachsen.de/download/108603/Durchfuehrungshinweise_der_TdL_vom_13._Oktober_2015_in_der_fuer_Niedersachsen_geltenden_Fassung_vom_30.06.2016_zum_Tarifvertrag_ueber_die_Eingruppierung_und_die_Entgeltordnung_fuer_die_Lehrkraefte_der_Laender_TV_EntgO-L_vom_28.03.2015.pdf

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