Autor Thema: [BY] Versetzungsstopp Beamte  (Read 3687 times)

Biomon

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[BY] Versetzungsstopp Beamte
« am: 02.01.2024 17:56 »
Hallo,

vorweg, ich bin seit 2015 Beamter auf Lebenszeit in der 2. QE beim Freistaat Bayern.

Durch das Ministerium wurde ein Versetzungsstopp an alle nichtstaatlichen Behörden verfügt. Es heißt wörtlich: "alle Versetzungsanträge sind grundsätzlich zu versagen".

Welche nichtstaatlichen Behörden sind damit gemeint (Gemeinden, Städte, Landratsämter)?

Das würde doch bedeuten, eine Versetzung bzw. ein Wechsel an eine Kommune/Landratsamt würde nur durch Raubernennung oder durch Antrag auf Entlassung beim bisherigen Dienstherrn und Neuernennung des neuen Dienstherrn möglich sein.

Ich fürchte bei einer Raubernennung spielt die Kommune nicht mit. Welche Nachteile würden aus einem Antrag auf Entlassung und Neuernennung entstehen?

Danke.
« Last Edit: 03.01.2024 01:12 von Admin2 »

FGL

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Antw:Versetzungsstopp Beamte
« Antwort #1 am: 02.01.2024 20:20 »
Welche Nachteile würden aus einem Antrag auf Entlassung und Neuernennung entstehen?
Die Einstellung erfolgt grundsätzlich im Eingangsamt.

algo86

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Antw:[BY] Versetzungsstopp Beamte
« Antwort #2 am: 03.01.2024 07:57 »
Welches Ministerium soll das sein? Quellen?

Biomon

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Antw:Versetzungsstopp Beamte
« Antwort #3 am: 03.01.2024 09:05 »
Die Einstellung erfolgt grundsätzlich im Eingangsamt.

Eine anderweitge Vereinbarung wäre aber möglich oder? Andernfalls kann ich mir die Bewerbung sparen.


Welches Ministerium soll das sein? Quellen?

Bin mir nicht sicher ob das hier veröffentlicht werden darf.

Hain

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Antw:Versetzungsstopp Beamte
« Antwort #4 am: 03.01.2024 09:14 »
Welche Nachteile würden aus einem Antrag auf Entlassung und Neuernennung entstehen?
Die Einstellung erfolgt grundsätzlich im Eingangsamt.
Ist das in Bayern so? Würde mich wundern. Die Ämter einer Laufbahn müssen durchlaufen werden. Wenn beim Wechsel des Dienstherrn keine neue Laufbahn begonnen wird, kann in allen Ämtern, für die die Voraussetzung erfüllt wird, eingestellt werden.

Bruce Springsteen

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Antw:[BY] Versetzungsstopp Beamte
« Antwort #5 am: 03.01.2024 09:16 »
.. Ich fürchte bei einer Raubernennung spielt die Kommune nicht mit. ..
Sie muss auch nicht mitspielen, sie hat (!) mitzuspielen. Sie verliert dich sonst zu 100% sofort, wenn du es richtig machst. Ansonsten gewinnt sie noch 3 Monate Übergangszeit und keine schlechten Worte deinerseits.

Mit Annahme einer neuen Urkunde erlischt die alte automatisch.. ich habe es hinter mir, meine Kommune wollte damals auch nicht "mitspielen".

Hain

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Antw:[BY] Versetzungsstopp Beamte
« Antwort #6 am: 03.01.2024 09:26 »
Hallo,

vorweg, ich bin seit 2015 Beamter auf Lebenszeit in der 2. QE beim Freistaat Bayern.

Durch das Ministerium wurde ein Versetzungsstopp an alle nichtstaatlichen Behörden verfügt. Es heißt wörtlich: "alle Versetzungsanträge sind grundsätzlich zu versagen".

Welche nichtstaatlichen Behörden sind damit gemeint (Gemeinden, Städte, Landratsämter)?

Das würde doch bedeuten, eine Versetzung bzw. ein Wechsel an eine Kommune/Landratsamt würde nur durch Raubernennung oder durch Antrag auf Entlassung beim bisherigen Dienstherrn und Neuernennung des neuen Dienstherrn möglich sein.

Ich fürchte bei einer Raubernennung spielt die Kommune nicht mit. Welche Nachteile würden aus einem Antrag auf Entlassung und Neuernennung entstehen?

Danke.

Eine Raubernennung hat für die aufnehmende Behörde Folgen finanzielle Folgen (Versorgungslasenteilung). Insbesondere bei Beamten fortgeschrittenen Alters wird sie diese Verpflichtung nicht eingehen.


HotlineBeamter

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Antw:[BY] Versetzungsstopp Beamte
« Antwort #8 am: 03.01.2024 14:43 »
Hallo,

vorweg, ich bin seit 2015 Beamter auf Lebenszeit in der 2. QE beim Freistaat Bayern.

Durch das Ministerium wurde ein Versetzungsstopp an alle nichtstaatlichen Behörden verfügt. Es heißt wörtlich: "alle Versetzungsanträge sind grundsätzlich zu versagen".

Welche nichtstaatlichen Behörden sind damit gemeint (Gemeinden, Städte, Landratsämter)?


eine nichtstaatliche Behörde wäre zum Beispiel die katholische Kirche.
Unter Kommunen fallen wie du oben richtig geschrieben hast Gemeinde, Städte und Landratsämter.

Zitat
Das würde doch bedeuten, eine Versetzung bzw. ein Wechsel an eine Kommune/Landratsamt würde nur durch Raubernennung oder durch Antrag auf Entlassung beim bisherigen Dienstherrn und Neuernennung des neuen Dienstherrn möglich sein.

So isses

Die Personalsituation in den Finanzämtern verschlechtert sich zunehmend. Es mangelt an Nachwuchskräften, und die Aufstiegsmöglichkeiten sind begrenzt. Besonders in Großstädten ist es schwer, mit den niedrigen Gehaltsstufen über die Runden zu kommen. Diese Probleme werden noch verstärkt durch den Mangel an Digitalisierung und die begrenzten Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung.

fennellimited

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Antw:[BY] Versetzungsstopp Beamte
« Antwort #9 am: 22.03.2024 10:43 »
.. Ich fürchte bei einer Raubernennung spielt die Kommune nicht mit. ..
Sie muss auch nicht mitspielen, sie hat (!) mitzuspielen. Sie verliert dich sonst zu 100% sofort, wenn du es richtig machst. Ansonsten gewinnt sie noch 3 Monate Übergangszeit und keine schlechten Worte deinerseits.
Mit Annahme einer neuen Urkunde erlischt die alte automatisch.. ich habe es hinter mir, meine Kommune wollte damals auch nicht "mitspielen".
Die von Ihnen analysierten Informationen haben mir wirklich geholfen, die Regeln besser zu verstehen. Wenn man mit dieser Informationsquelle in Kontakt kommt, kann man leicht verwirrt werden

Schmitti

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Antw:[BY] Versetzungsstopp Beamte
« Antwort #10 am: 22.03.2024 17:56 »
Eine Raubernennung hat für die aufnehmende Behörde Folgen finanzielle Folgen (Versorgungslasenteilung). Insbesondere bei Beamten fortgeschrittenen Alters wird sie diese Verpflichtung nicht eingehen.
Eben heute erfahren, dass uns (RP-Kommune) in Kürze ein Kollege, 53 Jahre alt, A12, verbeamtet seit gut 28 Jahren, langweilige Verwaltungslaufbahn, per Raubernennung durch eine NRW-Kommune verlassen wird.
Im aktuellen Arbeitsmarkt wird auch der Beamte am Ende begehrte Ware.

j1000

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Antw:[BY] Versetzungsstopp Beamte
« Antwort #11 am: 26.03.2024 22:10 »
Die Kommunen werden um Personal zu bekommen meist dann die Raubernennung durchführen, sofern sie keine andere Wahl haben.

Wer gehen will wird auch gehen....


Am schlimmsten finde ich, dass der Personalrat solch einen Versetzungsstop gefordert hat, anstatt mal zu hinterfragen warum die Leute wechseln und was man da unternehmen kann um das Personal zu halten.




Muenchner82

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Antw:[BY] Versetzungsstopp Beamte
« Antwort #12 am: 27.03.2024 09:35 »
Die Kommunen werden um Personal zu bekommen meist dann die Raubernennung durchführen, sofern sie keine andere Wahl haben.

Wer gehen will wird auch gehen....


Am schlimmsten finde ich, dass der Personalrat solch einen Versetzungsstop gefordert hat, anstatt mal zu hinterfragen warum die Leute wechseln und was man da unternehmen kann um das Personal zu halten.

Auch in anderen Ressorts arbeitet der Personalrat klar gegen die Belegschaft, leider!

LehrerinRLP

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Antw:[BY] Versetzungsstopp Beamte
« Antwort #13 am: 27.03.2024 14:32 »
Was ist denn eine "Raubernennung"? Eine Freigabe muss der vorherige Dienstherr doch sowieso ausstellen, ansonsten erwischen alle zuvor erworbenen Pensionsansprüche. Es sei denn es handelt sich um eine Bundesland bzw. eine Kommune, die Altersgeld zahlt, aber das tut RLP ja (noch) nicht.

Organisator

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Antw:[BY] Versetzungsstopp Beamte
« Antwort #14 am: 27.03.2024 15:09 »
Was ist denn eine "Raubernennung"? Eine Freigabe muss der vorherige Dienstherr doch sowieso ausstellen, ansonsten erwischen alle zuvor erworbenen Pensionsansprüche. Es sei denn es handelt sich um eine Bundesland bzw. eine Kommune, die Altersgeld zahlt, aber das tut RLP ja (noch) nicht.

Na dann google mal und du wirst feststellen, dass die Annahmen in Satz 2 nicht zutreffen.