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[BY] Versetzungsstopp Beamte
Biomon:
Hallo,
vorweg, ich bin seit 2015 Beamter auf Lebenszeit in der 2. QE beim Freistaat Bayern.
Durch das Ministerium wurde ein Versetzungsstopp an alle nichtstaatlichen Behörden verfügt. Es heißt wörtlich: "alle Versetzungsanträge sind grundsätzlich zu versagen".
Welche nichtstaatlichen Behörden sind damit gemeint (Gemeinden, Städte, Landratsämter)?
Das würde doch bedeuten, eine Versetzung bzw. ein Wechsel an eine Kommune/Landratsamt würde nur durch Raubernennung oder durch Antrag auf Entlassung beim bisherigen Dienstherrn und Neuernennung des neuen Dienstherrn möglich sein.
Ich fürchte bei einer Raubernennung spielt die Kommune nicht mit. Welche Nachteile würden aus einem Antrag auf Entlassung und Neuernennung entstehen?
Danke.
FGL:
--- Zitat von: Biomon am 02.01.2024 17:56 ---Welche Nachteile würden aus einem Antrag auf Entlassung und Neuernennung entstehen?
--- End quote ---
Die Einstellung erfolgt grundsätzlich im Eingangsamt.
algo86:
Welches Ministerium soll das sein? Quellen?
Biomon:
--- Zitat von: FGL am 02.01.2024 20:20 ---Die Einstellung erfolgt grundsätzlich im Eingangsamt.
--- End quote ---
Eine anderweitge Vereinbarung wäre aber möglich oder? Andernfalls kann ich mir die Bewerbung sparen.
--- Zitat von: algo86 am 03.01.2024 07:57 ---Welches Ministerium soll das sein? Quellen?
--- End quote ---
Bin mir nicht sicher ob das hier veröffentlicht werden darf.
Hain:
--- Zitat von: FGL am 02.01.2024 20:20 ---
--- Zitat von: Biomon am 02.01.2024 17:56 ---Welche Nachteile würden aus einem Antrag auf Entlassung und Neuernennung entstehen?
--- End quote ---
Die Einstellung erfolgt grundsätzlich im Eingangsamt.
--- End quote ---
Ist das in Bayern so? Würde mich wundern. Die Ämter einer Laufbahn müssen durchlaufen werden. Wenn beim Wechsel des Dienstherrn keine neue Laufbahn begonnen wird, kann in allen Ämtern, für die die Voraussetzung erfüllt wird, eingestellt werden.
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