Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[BY] Versetzungsstopp Beamte
Bruce Springsteen:
--- Zitat von: Biomon am 02.01.2024 17:56 ---.. Ich fürchte bei einer Raubernennung spielt die Kommune nicht mit. ..
--- End quote ---
Sie muss auch nicht mitspielen, sie hat (!) mitzuspielen. Sie verliert dich sonst zu 100% sofort, wenn du es richtig machst. Ansonsten gewinnt sie noch 3 Monate Übergangszeit und keine schlechten Worte deinerseits.
Mit Annahme einer neuen Urkunde erlischt die alte automatisch.. ich habe es hinter mir, meine Kommune wollte damals auch nicht "mitspielen".
Hain:
--- Zitat von: Biomon am 02.01.2024 17:56 ---Hallo,
vorweg, ich bin seit 2015 Beamter auf Lebenszeit in der 2. QE beim Freistaat Bayern.
Durch das Ministerium wurde ein Versetzungsstopp an alle nichtstaatlichen Behörden verfügt. Es heißt wörtlich: "alle Versetzungsanträge sind grundsätzlich zu versagen".
Welche nichtstaatlichen Behörden sind damit gemeint (Gemeinden, Städte, Landratsämter)?
Das würde doch bedeuten, eine Versetzung bzw. ein Wechsel an eine Kommune/Landratsamt würde nur durch Raubernennung oder durch Antrag auf Entlassung beim bisherigen Dienstherrn und Neuernennung des neuen Dienstherrn möglich sein.
Ich fürchte bei einer Raubernennung spielt die Kommune nicht mit. Welche Nachteile würden aus einem Antrag auf Entlassung und Neuernennung entstehen?
Danke.
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Eine Raubernennung hat für die aufnehmende Behörde Folgen finanzielle Folgen (Versorgungslasenteilung). Insbesondere bei Beamten fortgeschrittenen Alters wird sie diese Verpflichtung nicht eingehen.
Schmitti:
--- Zitat von: algo86 am 03.01.2024 07:57 ---Welches Ministerium soll das sein? Quellen?
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Für den Finanzbereich wurde das hier schonmal verlinkt.
https://www.reddit.com/r/OeffentlicherDienst/comments/18nkzpn/personalbindung_hat_man_in_bayern_verstanden/?utm_source=share&utm_medium=web3x&utm_name=web3xcss&utm_term=1&utm_content=share_button
HotlineBeamter:
--- Zitat von: Biomon am 02.01.2024 17:56 ---Hallo,
vorweg, ich bin seit 2015 Beamter auf Lebenszeit in der 2. QE beim Freistaat Bayern.
Durch das Ministerium wurde ein Versetzungsstopp an alle nichtstaatlichen Behörden verfügt. Es heißt wörtlich: "alle Versetzungsanträge sind grundsätzlich zu versagen".
Welche nichtstaatlichen Behörden sind damit gemeint (Gemeinden, Städte, Landratsämter)?
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eine nichtstaatliche Behörde wäre zum Beispiel die katholische Kirche.
Unter Kommunen fallen wie du oben richtig geschrieben hast Gemeinde, Städte und Landratsämter.
--- Zitat ---Das würde doch bedeuten, eine Versetzung bzw. ein Wechsel an eine Kommune/Landratsamt würde nur durch Raubernennung oder durch Antrag auf Entlassung beim bisherigen Dienstherrn und Neuernennung des neuen Dienstherrn möglich sein.
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So isses
Die Personalsituation in den Finanzämtern verschlechtert sich zunehmend. Es mangelt an Nachwuchskräften, und die Aufstiegsmöglichkeiten sind begrenzt. Besonders in Großstädten ist es schwer, mit den niedrigen Gehaltsstufen über die Runden zu kommen. Diese Probleme werden noch verstärkt durch den Mangel an Digitalisierung und die begrenzten Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung.
Schmitti:
--- Zitat von: Hain am 03.01.2024 09:26 ---Eine Raubernennung hat für die aufnehmende Behörde Folgen finanzielle Folgen (Versorgungslasenteilung). Insbesondere bei Beamten fortgeschrittenen Alters wird sie diese Verpflichtung nicht eingehen.
--- End quote ---
Eben heute erfahren, dass uns (RP-Kommune) in Kürze ein Kollege, 53 Jahre alt, A12, verbeamtet seit gut 28 Jahren, langweilige Verwaltungslaufbahn, per Raubernennung durch eine NRW-Kommune verlassen wird.
Im aktuellen Arbeitsmarkt wird auch der Beamte am Ende begehrte Ware.
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