Autor Thema: Beschäftigungsverbot und Tarifverhandlungen  (Read 1307 times)

Anika

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Hallo.

Mein Arbeitgeber diskutiert derzeit, ob er mich ins Beschäftigungsverbot "schickt. Nun zu meiner Frage. Die Tarifverhandlungen ergaben eine positive Veränderung meines Gehaltes ab 03/2024, bekomme ich die Erhöhung auch wenn ich mich im Beschäftigungsverbot befinde?

Danke für eure Hilfe

Umlauf

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 673
Antw:Beschäftigungsverbot und Tarifverhandlungen
« Antwort #1 am: 02.01.2024 19:55 »
Hallo.

Mein Arbeitgeber diskutiert derzeit, ob er mich ins Beschäftigungsverbot "schickt. Nun zu meiner Frage. Die Tarifverhandlungen ergaben eine positive Veränderung meines Gehaltes ab 03/2024, bekomme ich die Erhöhung auch wenn ich mich im Beschäftigungsverbot befinde?

Danke für eure Hilfe

Solltest du bekommen. Immerhin holt sich der AG das Geld über die Rückflüsse der U2-Umlage wieder von der Krankenkasse zurück, wenn er das weiß. Der AG zahlt für jeden Beschäftigen die U-Umlagen, dabei ist U2 die Umlage im Zusammenhang mit Mutterschaft und Beschäftigungsverboten usw.

Levana

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 94
Antw:Beschäftigungsverbot und Tarifverhandlungen
« Antwort #2 am: 03.01.2024 18:06 »
Mutterschutzlohn wird mit dem Durchschnitt der letzten 3 Monate vor der Schwangerschaft berechnet. Bei nicht nur vorübergehenden Änderungen (wie dem Anstieg nach Tarif) muss der Lohn angepasst werden. Du solltest aber darauf achten, dass die auch tatsächlich passiert.