In der Regel nicht.
Zum einen muss man in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen in der gesetzlichen RV zurück gelegt haben. Da regelmäßig die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist auch in der Regel kein Erwerbsminderungsschutz gegeben.
Zum anderen bedeutet DU nicht automatisch Erwerbsminderung. Ob man auch erwerbsgemindert ist, kann nur im Rahmen einer Untersuchung durch den medizinischen Dienst der Rentenversicherung festgestellt werden. Das ist erst dann der Fall, wenn man unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht mehr in der Lage ist, mehr als drei Stunden pro Tag (bzw. bei teilweiser Erwerbsminderung nicht mehr als sechs Stunden pro Tag) zu arbeiten.