Autor Thema: Vertretung einer Kollegin in Elternzeit / Ablehnung der Zulage  (Read 1001 times)

Sunloreone

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Hallo zusammen,

ich hoffe, ihr seid gut ins neue Jahr gestartet und könnt mir vielleicht bei einem beruflichen Anliegen weiterhelfen.

Seit Oktober 2023 übernehme ich die Aufgaben meiner Kollegin, die bis zum 1. Dezember 2024 in Elternzeit ist. In diesem Zusammenhang habe ich eine Zulage beantragt, da ich mich in der Entgeltgruppe EG11 Stufe 2 befinde, während die regulären Aufgaben meiner Kollegin der EG13 Stufe 2 zugeordnet sind. Zu meiner Überraschung wurde mein Antrag jedoch abgelehnt. Als Begründung wurde angeführt, dass ich laut meiner Stellenbeschreibung die offizielle Vertretung meiner Kollegin bin und es sich daher nicht um eine vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit handelt.

Diese Erklärung wirft bei mir Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf die Dauer und den Umfang der zusätzlichen Verantwortlichkeiten, die deutlich über meiner aktuellen Eingruppierung liegen.

Wie beurteilt ihr diese Situation? Gibt es vergleichbare Erfahrungen oder Ratschläge, die ihr mit mir teilen könntet?

Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung und ein frohes neues Jahr!

Beste Grüße,
Paul


MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,567
Frage bei denen nach, in welchem Zeitumfang du laut Tätigkeitsbeschreibung die Vertretung bist.
Und dann machst du auch nicht eine Sekunde mehr die Vertretungstätigkeiten.

Wenn du aber primär die Aufgaben übernehmen sollst, dann ist es durchaus eine Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten (durch die Verschiebung der Zeit Anteile).

BTW:
Als normale Vertretung hat man regelmäßig ja nur Urlaub, Dienstreise etc. zu vertreten, als idR nicht mehr als 10 Vollzeitwochen.
Und fast immer ist es keine echte vollumfängliche Vertretung (da man z.B. keine Überweisungen tätigen darf, oder die und das nicht darf).

Also solltest du nur in diesem Umfang sie vertreten wie gehabt, solange du keine andere Ansage (und Bezahlung) bekommst.


Sunloreone

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Vielen Dank für die Info. Ich habe die Stellenbeschreibung vor mir liegen. Dort steht lediglich_ Vertretung von -Leitzeiche-. Ein zeitlicher Umfang ist dort nicht hinterlegt. Ich werde mich jetzt erstmal an den Personalrat wenden und mein anliegen deutlich machen. Die Ablehnung macht meines Erachtens bei der Mehrbelastung keinen Sinn. Ich erledige seit fast 3 Monaten Aufgaben für 2.

Vielen Dank für deine Einschätzung.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,567
Also eine Mehrbelastung machst du dir nur selber, in dem du versuchst nicht zu vertreten, sondern zu ersetzen und parallel deinen alten Job voll zu erfüllen.

Ganz ungesund!

Mach deinen alten Job und erledig 1 h pro Tag strikt Vertretungsarbeit, alles was mehr rein kommt auf morgen verschieben, mit dem Verweis, dass du die Tätigkeiten nicht übertragen bekommen hast, und du darum nicht mehr Vertretung machen darfst, als du vorher gemacht hast, da ansonsten sich deine Zeitanteile illegal verschieben  ;D
Und schleunigst mit dem PR die Hausleitung ansprechen, dass dir eine Übertragung fehlt zur Erfüllung von mehr Vertretungsarbeit.

Ebenso muss es eine Tätigkeitsbeschreibung mit Zeitanteilen geben, da man dich sonst nicht eingruppieren konnte.
Wenn die die nicht haben, dann schreibst du einen eigene mit einem Zeitanteil für Vertretung von 10%