Autor Thema: [Allg] Beförderung nach A9md mit Amtszulage  (Read 11055 times)

FSL

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Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, ob bei einer Beförderung von A9md nach A9md mit Amtszulage (A9 Z) eine Ernennungsurkunde ausgestellt wird? Wenn ja was steht da genau drin? Die Amtsbezeichnung ändert sich ja nicht, diese bleibt ja bei ..........Amtinspektor.
Sollte aber keine neue Ernennungsurkunde ausgestellt werden, woraus erkenntbar ist, dass ich die Amtszulage erhalten habe, welchen Nachweis erhalte ich dann darüber?

Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.

Vielen Dank

« Last Edit: 06.01.2024 00:14 von Admin2 »

flip

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Antw:Beförderung nach A9md mit Amtszulage
« Antwort #1 am: 03.01.2024 15:32 »
Das ist keine Beförderung. Normalerweise bekommt man ein Schriftstück mit der Einweisung in die entsprechende Planstelle.

2strong

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Antw:Beförderung nach A9md mit Amtszulage
« Antwort #2 am: 03.01.2024 19:25 »
Korrekt. Genau so läuft es. Eine Urkunde gibt es nicht.

FSL

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Antw:Beförderung nach A9md mit Amtszulage
« Antwort #3 am: 04.01.2024 13:19 »
Aber die Voraussetzungen einer Beförderung müssen doch auch vorliegen (Wartezeit von einem Jahr seit der letzten Beförderung) und es wird doch gesagt das die A9 Z einer Beförderung gleichgestellt ist. Daher dachte ich, dass auch eine Ernennungsurkunde mit einem entsprechendem Zusatz ausgehändigt wird. Oder verstehe ich das falsch?

Wenn man sich mal auf eine andere Behörde bewirbt wäre ja aus der Ernennungsurkunde wo nur "......Amtsinspektor" steht nicht ersichtlich, dass man eigentlich in der A9 Z ist.

Bruce Springsteen

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Antw:Beförderung nach A9md mit Amtszulage
« Antwort #4 am: 04.01.2024 13:21 »
Weil es denen egal sein kann, ob du die Zulage bekommst oder nicht. Du bewirbst dich ja auch eine neue Stelle. Alles andere wird dann neu geprüft.

2strong

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Antw:Beförderung nach A9md mit Amtszulage
« Antwort #5 am: 04.01.2024 14:45 »
Die Verfügung zur Einweisung in eine entsprechenden Planstelle ist Bestandteil Deiner Personalakte. Glaubhaft machen kannst Du es auch vorher bereits anhand Deiner Bezügemitteilung.

Kingrakadabra

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Antw:Beförderung nach A9md mit Amtszulage
« Antwort #6 am: 04.01.2024 19:37 »
Bei unseren Ernennenungsfeiern waren stets auch Kollegen dabei, die auf A9Z befördert wurden. Da erhielt jeder eine Urkunde.

2strong

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Antw:Beförderung nach A9md mit Amtszulage
« Antwort #7 am: 04.01.2024 21:17 »
Von welcheb Ländern sprecht Ihr denn jeweils?

untersterDienst

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Antw:Beförderung nach A9md mit Amtszulage
« Antwort #8 am: 05.01.2024 06:44 »
Zumindest in Bayern ist "Z" keine Beförderung!
Da keine Änderung des Amtes inkl. geändertem Grundgehalt erfolgt.


frontofhouse

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Antw:Beförderung nach A9md mit Amtszulage
« Antwort #9 am: 05.01.2024 10:55 »
Moin,

§ 8 BeamtStG ist dein Freund...
Bei der Verleihung eines anderen Amtes mit anderem Grundgehalt bedarf es einer Ernennung welche durch Aushändigung einer Urkunde erfolgt (also muss).
Da dir aber kein anderes Amt verliehen wird, ist es auch keine Ernennung und somit auch keine Urkunde formal notwendig.
Was aber nicht bedeutet, dass man keine Urkunde ausstellen darf.

Cheers!

eros

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Antw:[Allg] Beförderung nach A9md mit Amtszulage
« Antwort #10 am: 09.01.2024 08:04 »
In dem Zusammenhang frage ich mal nach ob und falls ja welche Bedingungen für eine Amtszulage A9Z bestehen? Beamter in Bayern.

Nachtschatten

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Antw:[Allg] Beförderung nach A9md mit Amtszulage
« Antwort #11 am: 10.01.2024 08:31 »
Guten Morgen,
ich bin nach A9 mit Zulage befördert wurden. Auf meiner Urkunde steht Ernennung zur Kreisamtsinspektorin mit Zulage.
Viele Grüße

hAusi18

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Antw:[Allg] Beförderung nach A9md mit Amtszulage
« Antwort #12 am: 10.01.2024 09:15 »
Ich habe auch A9 plus Z, hier gab es nur ein Schriftstück von der Personalverwaltung, keine neue Urkunde.

Kommune in Niedersachsen

Saxum

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Antw:[Allg] Beförderung nach A9md mit Amtszulage
« Antwort #13 am: 10.01.2024 09:45 »
Wenn die Person etwa beispielsweise zuvor A8 war und dann in eine Stelle mit A9Z befördert wird, dann wird diese natürlich in A9Z-Stelle befördert ist aber eigentlich A9 und hat Anspruch auf eine Zulage. Befindet man sich aber bereits in A9 dann erfolgt bei A9Z keine Beförderung, weil hier der Anspruch auf eine Zulage zur spezifischen Stelle besteht und kein neues Amt verliehen wird.

Guter Merkhinweis: In der regulären Besoldungtabelle ist A9Z nicht aufgeführt.

Wenn man es rechtlich durchschaufeln mag, geht man etwa zur Anlage I der Bundesbesoldungsordnung A, schaut sich die Fußnote zu A9 an. Dort steht: "Beamte und Soldaten in Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 9 abheben, können eine Amtszulage nach Anlage IX erhalten."

Wenn wir zur Anlage IX zur BBesG gehen, finden wir dort die Höhe der Zulagen zu den jeweiligen Nummern.

Es ist kein Amt damit verbunden, es ist eine Zulage. In etwa vergleichbar mit dem Familienzuschlag, zu der auch kein Amt verliehen wird.

FSL

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Antw:[Allg] Beförderung nach A9md mit Amtszulage
« Antwort #14 am: 10.01.2024 11:22 »
Wenn ja kein Amt verliehen wird, dann frage ich mich wieso die Voraussetzungen einer Beförderung erfüllt sein müssen?
Mir wurde gesagt direkt von A8 in A9Z geht nicht weil Sprungbeförderung.
Habe dann zuerst die A9 bekommen und muss jetzt wieder ein Jahr warten bis ich die A9Z bekommen kann.