Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Beförderung nach A9md mit Amtszulage
eros:
In dem Zusammenhang frage ich mal nach ob und falls ja welche Bedingungen für eine Amtszulage A9Z bestehen? Beamter in Bayern.
Nachtschatten:
Guten Morgen,
ich bin nach A9 mit Zulage befördert wurden. Auf meiner Urkunde steht Ernennung zur Kreisamtsinspektorin mit Zulage.
Viele Grüße
hAusi18:
Ich habe auch A9 plus Z, hier gab es nur ein Schriftstück von der Personalverwaltung, keine neue Urkunde.
Kommune in Niedersachsen
Saxum:
Wenn die Person etwa beispielsweise zuvor A8 war und dann in eine Stelle mit A9Z befördert wird, dann wird diese natürlich in A9Z-Stelle befördert ist aber eigentlich A9 und hat Anspruch auf eine Zulage. Befindet man sich aber bereits in A9 dann erfolgt bei A9Z keine Beförderung, weil hier der Anspruch auf eine Zulage zur spezifischen Stelle besteht und kein neues Amt verliehen wird.
Guter Merkhinweis: In der regulären Besoldungtabelle ist A9Z nicht aufgeführt.
Wenn man es rechtlich durchschaufeln mag, geht man etwa zur Anlage I der Bundesbesoldungsordnung A, schaut sich die Fußnote zu A9 an. Dort steht: "Beamte und Soldaten in Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 9 abheben, können eine Amtszulage nach Anlage IX erhalten."
Wenn wir zur Anlage IX zur BBesG gehen, finden wir dort die Höhe der Zulagen zu den jeweiligen Nummern.
Es ist kein Amt damit verbunden, es ist eine Zulage. In etwa vergleichbar mit dem Familienzuschlag, zu der auch kein Amt verliehen wird.
FSL:
Wenn ja kein Amt verliehen wird, dann frage ich mich wieso die Voraussetzungen einer Beförderung erfüllt sein müssen?
Mir wurde gesagt direkt von A8 in A9Z geht nicht weil Sprungbeförderung.
Habe dann zuerst die A9 bekommen und muss jetzt wieder ein Jahr warten bis ich die A9Z bekommen kann.
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