[Allg] Beförderung nach A9md mit Amtszulage

Begonnen von FSL, 03.01.2024 14:34

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Thomber

Zitat von: FSL in 10.01.2024 11:22
Wenn ja kein Amt verliehen wird, dann frage ich mich wieso die Voraussetzungen einer Beförderung erfüllt sein müssen?
Mir wurde gesagt direkt von A8 in A9Z geht nicht weil Sprungbeförderung.
Habe dann zuerst die A9 bekommen und muss jetzt wieder ein Jahr warten bis ich die A9Z bekommen kann.

Ich vermute, dass diese Stellen mit Zulage aufgrund ihrer geringen Anzahl und des sich daraus ergebenen Wertes SEHR restriktiv vergeben werden und man in der Praxis einfach so die bekannten Fristen und "Bewährungszeiten" übernommen hat, weil man denkt:  A9 ungleich A9z   daher "muss" doch da ne Zeit zwischen noch sein....    Ich schließe mich den Vorrednern an:  A9z ist kein neues Amt und daher ist keine Beförderung vorgesehen.  Und deshalb sehe ich auch nicht, dass man für diese Zulage noch warten müsste.
(Da man aber Beamte auf "höheren" Posten ohne Besoldungserhöhung gewisse Zeit einsetzen darf, wird es wohl keinen Anspruch auf diese Zulage vom ersten an geben.)

Ob das so rechtlich korrekt gesehen wird, mögen andere beurteilen.

SB87NRW

In NRW gelten Amtszulagen als Bestandteile des Grundgehalts. Somit handelt es sich um eine Beförderung i.S.d. § 19 Abs. 1 Nr. 2 LBG.

JamesNRW

Zitat von: SB87NRW in 10.01.2024 15:19
In NRW gelten Amtszulagen als Bestandteile des Grundgehalts. Somit handelt es sich um eine Beförderung i.S.d. § 19 Abs. 1 Nr. 2 LBG.

Genau. Habe selbst eine richtige Urkunde bekommen.
"Beförderung vom Stadtamtsinspektor zum Stadtamtsinspektor mit Zulage nach Fußnote 1"
Große Kommune in NRW