Autor Thema: Auszahlung Überstunden im Zusammenhang mit §16 (5)  (Read 654 times)

Coffee86

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Hallo zusammen,

wenn Überstunden ausgezahlt werden sollen - und eine Stufenvorweggewährung vorliegt (gem §16 (5)) - wird dann die Auszahlung gem. der eigentlichen Stufe ausgezahlt oder gem. der vorweggewährten Stufe?

Bspw. Stufe 2 -> Vorweggewährung Stufe 4.

Wird dann als Grundlage der Berechnung die Stufe 2 oder die Stufe 4 genutzt?

VG