Autor Thema: Gleitzeit bei Teilzeit (Chefin verlangt von mir feste Zeiten)  (Read 3812 times)

PiA

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Zitat
Man hat zu 100% merkmale der EGx erfüllt und zu 50%der der  egx1 (also mindestens zur Hälfte), also ist man egx1

Ok, Denkfehler verstanden. Alle EGx+1-Tätigkeiten erfüllen auch die EGx.

Sprich: 50% EGx-1, 25% EGx und 25% EGx+1 macht mind. 50% EGx (oder höher), also Eingruppierung in EGx
Nicht: 50% in EGx-1, also Eingruppierung EGx-1

Angeyja

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Exkursfrage:
Man ist dort eingruppiert, wo die Tätigkeiten mindestens zu 50% liegen.
Wo ist man eingruppiert, wenn diese in zwei unterschiedlichen EGs jeweils bei 50% liegen - in der höheren oder in der niedrigeren, und wo "steht das"?
§12 TVöd
1Die/Der Beschäftigte ist in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte von ihr/ihm nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht. 2Die gesamte auszuübende Tätigkeit entspricht den Tätigkeitsmerkmalen einer Entgeltgruppe, wenn zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen, die für sich genommen die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals oder mehrerer Tätigkeitsmerkmale dieser Entgeltgruppe erfüllen

Man hat zu 100% merkmale der EGx erfüllt und zu 50%der der  egx1 (also mindestens zur Hälfte), also ist man egx1

Danke Moin Moin. Ich werde mir den Auszug merken. Das dachten wir uns hier nämlich schon die ganze Zeit. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die PA die Anträge ablehnt. Wir sind aber aktuell dran.

Mal eine andere Frage. Wegen der Chefin aus Team A will ich offiziell Beschwerde einlegen. Es sind so viele Vorfälle vorgefallen, die ich hier gar nicht so ausführlich schreiben kann. Nachdem ich gegoogelt habe, ist durchaus Mobbing oder Bossing erfüllt und dass mehrfach und stetig. Wohin kann ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde richten?  ???

Angeyja

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Es wäre doch ein Einfaches, eine Liste zu erstellen, die jene Akten aufführt, die du bearbeitest hast. Diese gibst du regelmäßig an die SAB und lässt sie dir gegenzeichnen. Das sollte das Ungleichgewicht in der Bearbeitung deutlich machen.

Ansonsten bleiben hier im Bezug auf die Kollegin nur sehr viele Vermutungen im Raum.

Der Vorschlag ist gut! Denke, das werde ich machen.  :)

MoinMoin

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Danke Moin Moin. Ich werde mir den Auszug merken. Das dachten wir uns hier nämlich schon die ganze Zeit. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die PA die Anträge ablehnt. Wir sind aber aktuell dran.
Hast du mein Post 9:44 gelesen und verstanden?
Solange man nicht die einzelnen Tätigkeiten (also die Arbeitsvorgänge)  und deren Bewertungen kennt kann es für mich plausibel und korrekt sein, dass der PA es ablehnt, weil deine Rechtsmeinung falsch ist.

MoinMoin

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Zitat
Man hat zu 100% merkmale der EGx erfüllt und zu 50%der der  egx1 (also mindestens zur Hälfte), also ist man egx1

Ok, Denkfehler verstanden. Alle EGx+1-Tätigkeiten erfüllen auch die EGx.

Sprich: 50% EGx-1, 25% EGx und 25% EGx+1 macht mind. 50% EGx (oder höher), also Eingruppierung in EGx
Nicht: 50% in EGx-1, also Eingruppierung EGx-1
Grundsätzlich ja, aber.....

Hier mal eine Denksportaufgabe aus Haufe:
1   Sachbearbeitung im Aufgabengebiet A   20 %   x   x   x   9a
2   Sachbearbeitung im Aufgabengebiet B   20 %   x   x   –   6
3   Sachbearbeitung im Aufgabengebiet C   20 %   x   x   –   6
4   Sachbearbeitung im Aufgabengebiet D   40 %   x   –   –   5 Fg. 2

Da kommt dann die EG7 raus ;) wegen ein fünftel selbständige Leistung der 9a

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/eingruppierung-entgeltordnung-vka-2744-gesamtbetrachtung-addition-der-zeitlichen-anteile-der-nach-gleichen-taetigkeitsmerkmalen-bewerteten-arbeitsvorgaenge_idesk_PI13994_HI10848805.html

Angeyja

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Danke Moin Moin. Ich werde mir den Auszug merken. Das dachten wir uns hier nämlich schon die ganze Zeit. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die PA die Anträge ablehnt. Wir sind aber aktuell dran.
Hast du mein Post 9:44 gelesen und verstanden?
Solange man nicht die einzelnen Tätigkeiten (also die Arbeitsvorgänge)  und deren Bewertungen kennt kann es für mich plausibel und korrekt sein, dass der PA es ablehnt, weil deine Rechtsmeinung falsch ist.

Habe ich das dann falsch verstanden? Meintest du nicht, dass wenn 50% der Tätigkeiten EGX1 Tätigkeiten sind, dies schon für die Anhebung ausreicht? Evtl. meinst du es auch so, dass nicht alle der 50 % der einen Stelle auch zu 50% höherwertigere Tätigkeiten als EGXI sind. Wenn man dann zB. nur 30% davon höherwertiges hätte, ist das auf die 100% Beschäftigung nicht ausreichend, da 30% von 100% zu wenig wäre... Ist es so?

PiA

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Ich "grätsche mal rein":

Es kommt - wie in dem o. a. Haufe-Denksport-Beispiel - auf die jeweilgen Tätigkeiten und Anforderungen beider Stellen in der Gesamtschau an.

Die 50-%-Regel ist eine Grundregel, von der es - vgl. 20% selbst. Leistung für EG 7 - auch Abweichungen gibt.
Es gibt in einigen EGs Heraushebungsmerkmale von mind. 20%, ein Drittel, 50% etc. von "irgendwas" - selbständige Leistungen, besondere Verantwortung etc. pp.

Daher wäre es hilfreich iSv. zur konkreten Beantwortung erforderlich, die der Stellenbewertungen der beiden Teilstellen zu Grunde liegenden Arbeitsvorgänge nebst derer Zeitanteilen zu kennen.

Ginge es bei dir um EG6 und EG7 und beinhaltete die EG6-Stelle keine "höherwertigen" Anteile und die EG7-Stelle analog des Haufe-Beispiels als höherwertige Anteile "nur" die 20% selbständige Leistungen, ist das für die eine Teilstelle "genug". Bezogen auf deine Gesamttätigkeit wären es aber nur 10% und damit bliebe es bei EG6, denn in der EGO heißt es:
Entgeltgruppe 7 ("Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Fünftel selbstständige Leistungen erfordert")
« Last Edit: 05.01.2024 13:46 von PiA »

Angeyja

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Ich "grätsche mal rein":

Es kommt - wie in dem o. a. Haufe-Denksport-Beispiel - auf die jeweilgen Tätigkeiten und Anforderungen beider Stellen in der Gesamtschau an.

Die 50-%-Regel ist eine Grundregel, von der es - vgl. 20% selbst. Leistung für EG 7 - auch Abweichungen gibt.
Es gibt in einigen EGs Heraushebungsmerkmale von mind. 20%, ein Drittel, 50% etc. von "irgendwas" - selbständige Leistungen, besondere Verantwortung etc. pp.

Daher wäre es hilfreich iSv. zur konkreten Beantwortung erforderlich, die der Stellenbewertungen der beiden Teilstellen zu Grunde liegenden Arbeitsvorgänge nebst derer Zeitanteilen zu kennen.

Ginge es bei dir um EG6 und EG7 und beinhaltete die EG6-Stelle keine "höherwertigen" Anteile und die EG7-Stelle analog des Haufe-Beispiels als höherwertige Anteile "nur" die 20% selbständige Leistungen, ist das für die eine Teilstelle "genug". Bezogen auf deine Gesamttätigkeit wären es aber nur 10% und damit bliebe es bei EG6, denn in der EGO heißt es:
Entgeltgruppe 7 ("Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Fünftel selbstständige Leistungen erfordert")

Es sind EG6 und EG7  ;D
Ich verstehe. Fraglich ist, weshalb dann die EG7 für den einen Bereich auch abgelehnt wird. Vielleicht will man mir auch keine 2 Arbeitsverträge geben oder 2 Gehaltszahlungen etc. Das müsste man dann sicher alles komplett trennen.

MoinMoin

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Ich "grätsche mal rein":

Es kommt - wie in dem o. a. Haufe-Denksport-Beispiel - auf die jeweilgen Tätigkeiten und Anforderungen beider Stellen in der Gesamtschau an.

Die 50-%-Regel ist eine Grundregel, von der es - vgl. 20% selbst. Leistung für EG 7 - auch Abweichungen gibt.
Es gibt in einigen EGs Heraushebungsmerkmale von mind. 20%, ein Drittel, 50% etc. von "irgendwas" - selbständige Leistungen, besondere Verantwortung etc. pp.

Daher wäre es hilfreich iSv. zur konkreten Beantwortung erforderlich, die der Stellenbewertungen der beiden Teilstellen zu Grunde liegenden Arbeitsvorgänge nebst derer Zeitanteilen zu kennen.

Ginge es bei dir um EG6 und EG7 und beinhaltete die EG6-Stelle keine "höherwertigen" Anteile und die EG7-Stelle analog des Haufe-Beispiels als höherwertige Anteile "nur" die 20% selbständige Leistungen, ist das für die eine Teilstelle "genug". Bezogen auf deine Gesamttätigkeit wären es aber nur 10% und damit bliebe es bei EG6, denn in der EGO heißt es:
Entgeltgruppe 7 ("Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Fünftel selbstständige Leistungen erfordert")

Es sind EG6 und EG7  ;D
Ich verstehe. Fraglich ist, weshalb dann die EG7 für den einen Bereich auch abgelehnt wird. Vielleicht will man mir auch keine 2 Arbeitsverträge geben oder 2 Gehaltszahlungen etc. Das müsste man dann sicher alles komplett trennen.
Nein, du hast es noch nicht verstanden.
Wieviel unterschiedliche Arbeitsvorgänge beinhalten deine beiden Stellenbeschreibungen? Welche Zeitanteile haben diese (nominal und dann daraus folgernd prozentual).
Wenn also deine eine Stelle 20h Umfang hat und es haben 4h davon das tarifliche Merkmal selbständige Leistung, dann sind es für sich betrachtet 20% und dadurch wird ein solcher 20h Job zur EG7.
Wenn du aber 40 h arbeitest und diese 4h sL hast, dann ist es nur 10% und du hast kein EG7, sondern insgesamt eine EG6.
btw:
Zwei AVs beim gleichen AG geht nur, wenn man alles aber auch alles wirklich voneinander getrennt ist, sowohl inhaltlich als auch organisatorisch, also Urlaub, Zeiterfassung, ....

Angeyja

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Es kommt - wie in dem o. a. Haufe-Denksport-Beispiel - auf die jeweilgen Tätigkeiten und Anforderungen beider Stellen in der Gesamtschau an.

Die 50-%-Regel ist eine Grundregel, von der es - vgl. 20% selbst. Leistung für EG 7 - auch Abweichungen gibt.
Es gibt in einigen EGs Heraushebungsmerkmale von mind. 20%, ein Drittel, 50% etc. von "irgendwas" - selbständige Leistungen, besondere Verantwortung etc. pp.

Daher wäre es hilfreich iSv. zur konkreten Beantwortung erforderlich, die der Stellenbewertungen der beiden Teilstellen zu Grunde liegenden Arbeitsvorgänge nebst derer Zeitanteilen zu kennen.

Ginge es bei dir um EG6 und EG7 und beinhaltete die EG6-Stelle keine "höherwertigen" Anteile und die EG7-Stelle analog des Haufe-Beispiels als höherwertige Anteile "nur" die 20% selbständige Leistungen, ist das für die eine Teilstelle "genug". Bezogen auf deine Gesamttätigkeit wären es aber nur 10% und damit bliebe es bei EG6, denn in der EGO heißt es:
Entgeltgruppe 7 ("Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Fünftel selbstständige Leistungen erfordert")

Es sind EG6 und EG7  ;D
Ich verstehe. Fraglich ist, weshalb dann die EG7 für den einen Bereich auch abgelehnt wird. Vielleicht will man mir auch keine 2 Arbeitsverträge geben oder 2 Gehaltszahlungen etc. Das müsste man dann sicher alles komplett trennen.
Nein, du hast es noch nicht verstanden.
Wieviel unterschiedliche Arbeitsvorgänge beinhalten deine beiden Stellenbeschreibungen? Welche Zeitanteile haben diese (nominal und dann daraus folgernd prozentual).
Wenn also deine eine Stelle 20h Umfang hat und es haben 4h davon das tarifliche Merkmal selbständige Leistung, dann sind es für sich betrachtet 20% und dadurch wird ein solcher 20h Job zur EG7.
Wenn du aber 40 h arbeitest und diese 4h sL hast, dann ist es nur 10% und du hast kein EG7, sondern insgesamt eine EG6.
btw:
Zwei AVs beim gleichen AG geht nur, wenn man alles aber auch alles wirklich voneinander getrennt ist, sowohl inhaltlich als auch organisatorisch, also Urlaub, Zeiterfassung, ....

Danke, MoinMoin.  :) Ich habe es jetzt verstanden. Ich muss auf die Info von der PA warten. Die wollen uns eine Stellenbeschreibung zukommen lassen.