der 16.5 als Regelung fordert keine Nachweise.
In BW ist das immer eine Einzelfallentscheidung des Ministeriums und die werden wohl irgendwelche Belege fordern.
Der AG kann fordern was er will, der Tarifvertrag lässt es komplett offen, wie der AG seine Entscheidung jemanden mit der Zulage zu beglücken trifft.
Mir fehlt auch die Phantasie, wie eine tarifliche Reglung aussehen könnte, die hier eine verbindliche Regelung für alle AGs festlgt.
Und ja, die meisten AGs, wollen etwas zum Dokumentieren und Abheften haben.
Weil sie schiss vor dem Rechnungshof haben.
Ein plausibler Bericht, das Vorgeestzten kann da aber genauso reiche, wie ein konkreter Nachweis, dass der AN wechselwillig ist.
Ud der Schwachsinn einkonkretes Gegenangebot vorlegen zu müssen, zeigt nur das Weltfremde Denken der Personaler.
Ich würde mir den Spass erlaube, denen ein, wg Datenschutz, geschwärztes Dokument vorzulegen.😇
bei mir hat aber der Bericht des Vorgesetzten und ein paar VG Einladungsemails gereicht.Letztere hat das Denken beschleunigt, war aber nicht explizit gefordert.