übertarifliche Bezahlung IT-Fachkraft

Begonnen von grisu1982, 11.12.2023 12:19

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troubleshooting

Es ging in meiner Antwort auch um die praktische Umsetzung - nicht um die theoretische Regelung.
Wenn die Umsetzung bzw. die Anweisung zur Umsetzung Müll ist, hilft beste Formulierung nichts.

Hab es ja selbst erlebt, dass 16.5 komplett ausgeschlossen wurde, damit es keine Präzedenzfälle gibt. Mit Einreichen des Abschieds wurde dann aber drauf verwiesen, dass es das gäbe.

Wenn man einen Geldschein ins Feuer wirft, ist der "Wert" auch dahin. Genauso, ist es mit 16.5 - schön, dass es sie gibt, nur anwenden.... s.o.

MoinMoin

Btw: Bei uns braucht es inzwischen eine Woche zwischen Einreichung von geforderten Unterlagen, idR Bewerbungseinladungen und Entscheidung, ja, nein.
Es ist und bleibt eine Verhandlung, also Pokerspiel.

Also die Regelung ist Perfkt!
Die AGs nur Versager bei der Ausnutzung des Spielraumes, wenn es angebracht ist.

Und eine AGs lernen schneller als andere😇

troubleshooting

Einigen wir uns drauf, dass wir uns nicht einig sind.
Es fängt ja schon an, mit "geforderten Unterlagen". Ein Antrag und daraus die Abwägungen - wie wahrscheinlich ist ein Weggang und wie sehr schmerzt dieser? - muss mMn reichen. Wenn man das an eine anderweitige Jobzusage koppelt, ist es Unsinn. Ich weiß, ist nicht überall so, hier schon. Nur, wenn sich ein MA erst einmal ernsthaft erfolgreich beworben  hat, ist er/sie auch weg.

Ist aber auch egal, scheinbar war der aktuelle Tarifabschluss doch für einige MA ein Weckruf.

MoinMoin

Wir sind uns doch einig, dass es verblüffend dämliche AGs gibt, die von Personalmanagement keine Ahnung habe.
Und blödsinnige wie unnötige Belege fordern.
Der 16.5 ist eine gute tarifliche Regelung die dem AG Zulagen ermöglicht, der 16.5 als Regelung fordert keine Nachweise.
Was verbessert werden könnte,ist mehr als 20% und diese auch ab Stufe 3.

Markus

Zitat von: MoinMoin am 13.12.2023 11:33
der 16.5 als Regelung fordert keine Nachweise.
In BW ist das immer eine Einzelfallentscheidung des Ministeriums und die werden wohl irgendwelche Belege fordern.

MoinMoin

Zitat von: Markus am 13.12.2023 12:07
Zitat von: MoinMoin am 13.12.2023 11:33
der 16.5 als Regelung fordert keine Nachweise.
In BW ist das immer eine Einzelfallentscheidung des Ministeriums und die werden wohl irgendwelche Belege fordern.
Der AG kann fordern was er will, der Tarifvertrag lässt es komplett offen, wie der AG seine Entscheidung jemanden mit der Zulage zu beglücken trifft.

Mir fehlt auch die Phantasie, wie eine tarifliche Reglung aussehen könnte, die hier eine verbindliche Regelung für alle AGs festlgt.

Und ja, die meisten AGs, wollen etwas zum Dokumentieren und Abheften haben.
Weil sie schiss vor dem Rechnungshof haben.
Ein plausibler Bericht, das Vorgeestzten kann da aber genauso reiche,  wie ein konkreter Nachweis, dass der AN wechselwillig ist.
Ud der Schwachsinn einkonkretes Gegenangebot vorlegen zu müssen, zeigt nur das Weltfremde Denken der Personaler.
Ich würde mir den Spass erlaube, denen ein, wg Datenschutz, geschwärztes Dokument vorzulegen.😇
bei mir hat aber der Bericht des Vorgesetzten und ein paar VG Einladungsemails gereicht.Letztere hat das Denken beschleunigt, war aber nicht explizit gefordert.

grisu1982

Zitat von: MoinMoin am 12.12.2023 18:55
Interesse halber.
Hast du schon 15 Jahre berufliche Tätigkeit auf dem Buckel?
Ansonsten ist es ,,falsch" zu sagen man wäre in Stufe 6, sondern dir wird da dann halt ÜT 13/6 gezahlt.
Aber erfreuliche, dass es immer mehr AGs g8bt, die die tariflichen, oder darüberhinaus, Möglichkeiten ausnutzen.

Ja, die habe ich.