"Gefährliches Halbwissen" im Verständnis der §§ 9, 10 SGB V:
Wenn man dann eine gewissen Zeit (ich meine mindestens ein Jahr) in der Familienversicherung war, hat man Anspruch darauf, künftig gesetzlich (zumindest) freiwillig (ggf. auch wieder pflicht-)versichert zu sein (im Gegensatz zur Pflichtversicherung mit BMG aller Einkünfte und Mindestbeitrag).
Während der AL-Zeit mit Leistungsanspruch wäre man über die Agentur weiter dort versichert, wo man war, also in der PKV. Man erfüllt also idR. eben nicht die Voraussetzungen für die Familienversicherung.
Dafür darf keine anderweitige Versicherung, keine Versicherungsfreiheit und auch keine Befreiung von der Versicherungspflicht vorliegen, ferner muss das eigene Einkommen unter einer bestimmten Grenze (in 2024: 505 EUR im Monat inkl. Vermietung, Kapitalvermögen nach Sparer-Pauschbetrag, Renten etc. pp.) liegen oder ausschließlich aus einem Minijob stammen.