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Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
Alexander79:
--- Zitat von: Bundesknecht am 22.03.2025 13:05 ---Dienst nach Vorschrift,
--- End quote ---
Wo soll das Problem sein.
Genau das erwartet der Dienstherr doch von dir.
--- Zitat von: Nanum am 22.03.2025 21:00 ---Hallo,
falsch. Immernoch via Rechtsverordnung. https://www.gesetze-im-internet.de/azv/BJNR042710006.html
Könnte in 10 Minuten geändert werden.
--- End quote ---
Ähh.
Auch eine Rechtsverordnung ist ein Gesetz.
Sollte eigentlich jeder Beamte im Verwaltungsrecht gelernt haben.
Imperator:
Angenommen bei der Schlichtung der jetzigen Tarifverhandlungen kommt eine Erhöhung der Jahressonderzahlung auf 90 % (oder auch ein anderer Wert) zustande. Und das BMI sagt, sie würden den Tarifabschluss 1 zu 1 auf uns Beamte übertragen.
Würde unsere Jahressonderzahlung die auf 12 Monate verteilt ist (in die Besoldung integriert), damit dann auch steigen?
"m Dezember 2011 wurde beschlossen, die Absenkung zum 31.12.2011 auslaufen zu lassen, sodass ab 01.01.2012 wieder das 60%-Niveau erreicht wurde. Auch hier erfolgte eine Integration ins monatliche Grundgehalt." - https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/sonderzahlung.html
Wenn nun die Jahressonderzahlung von 60 auf 90% erhöht werden würde, dann müsste das sich doch auch neben einer prozentualen Erhöhung zusätzlich auf unseren monatlichen Sold auswirken?
Sprich, es gibt beispielsweise 3 % Erhöhung + eine Anhebung der Jahressonderzahlung. Dann müssten wir ja 3 % + x% monatlich mehr bekommen. Liege ich da richtig?
SwenTanortsch:
Ohne dass ich über eine Glauskugel verfüge, Imperator - aber die Jahressonderzahlung wird ganz sicher nicht und schon gar nicht deutlich zusätzlich angehoben werden.
Wenn ich es richtig erinnere, ist die die jährliche Sonderzahlung zum Juli 2009 in das monatliche Grundgehalt integriert und zugleich auf einen Betrag in Höhe von 2,44 % der für das Kalenderjahr zustehenden Bezüge abgesenkt worden. Darüber hinaus ist sie dann, nachdem das erst für den Januar 2015 geplant worden ist, zum Januar 2012 um weitere 2,44 % angehoben worden, um so ebenfalls in das Grundgehalt integriert zu werden. Würde man nun die Sonderzahlung von derzeit 58,56 % eines Jahresgehalts auf bspw. 70 % anheben, käme das einer jährlichen Erhöhung von 11,44 % gleich, also einer regelmäßigen Anhebung der Besoldung um rund 0,95 %. Das aber würde m.E. nur passieren, wenn die Besoldungsgesetzgeber am Ende die Übertragung eines Tarifergebnisses auf die Beamten nicht vollziehen, sondern vielmehr eine signifikant geringere Übetragung vollziehen würden, um dann diese Entscheidung damit zu bewerben, dass ja die jährliche Sonderzahlung angehoben werden würde.
Eine Anhebung der jährlichen Sonderzahlung wird es m.E. also nur dann geben, wenn man damit eine in der Differenz geringere Anhebung der regelmäßig gewährten Bezüge kompensieren und so kaschieren wollte, dass die nicht wirkungsgleiche Übertragung des - wie auch immer am Ende aussehenden - Tarifergebnisses erneut mit Einschnitten in die Beamtenbesoldung verbunden wird.
Alles andere kann ich mir nicht vorstellen.
Imperator:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 23.03.2025 12:20 ---Ohne dass ich über eine Glauskugel verfüge, Imperator - aber die Jahressonderzahlung wird ganz sicher nicht und schon gar nicht deutlich zusätzlich angehoben werden.
Wenn ich es richtig erinnere, ist die die jährliche Sonderzahlung zum Juli 2009 in das monatliche Grundgehalt integriert und zugleich auf einen Betrag in Höhe von 2,44 % der für das Kalenderjahr zustehenden Bezüge abgesenkt worden. Darüber hinaus ist sie dann, nachdem das erst für den Januar 2015 geplant worden ist, zum Januar 2012 um weitere 2,44 % angehoben worden, um so ebenfalls in das Grundgehalt integriert zu werden. Würde man nun die Sonderzahlung von derzeit 58,56 % eines Jahresgehalts auf bspw. 70 % anheben, käme das einer jährlichen Erhöhung von 11,44 % gleich, also einer regelmäßigen Anhebung der Besoldung um rund 0,95 %. Das aber würde m.E. nur passieren, wenn die Besoldungsgesetzgeber am Ende die Übertragung eines Tarifergebnisses auf die Beamten nicht vollziehen, sondern vielmehr eine signifikant geringere Übetragung vollziehen würden, um dann diese Entscheidung damit zu bewerben, dass ja die jährliche Sonderzahlung angehoben werden würde.
Eine Anhebung der jährlichen Sonderzahlung wird es m.E. also nur dann geben, wenn man damit eine in der Differenz geringere Anhebung der regelmäßig gewährten Bezüge kompensieren und so kaschieren wollte, dass die nicht wirkungsgleiche Übertragung des - wie auch immer am Ende aussehenden - Tarifergebnisses erneut mit Einschnitten in die Beamtenbesoldung verbunden wird.
Alles andere kann ich mir nicht vorstellen.
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Hallo Swen,
vielen Dank für deine Einschätzung!
SwenTanortsch:
Gern geschehen, Imperator: Leider hört sich in meinen Ohren vieles von dem, was Bal in letzter Zeit zum Thema geschrieben hat, sehr schlüssig an.
Schauen wir jetzt erst einmal, was die Schlichtung bringt. Viel Hoffnung darauf, dass dort ein Ergebnis gefunden wird, das für beide Parteien akzeptabel wäre, habe ich eher nicht.
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