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Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst

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LehrerBW:

--- Zitat von: BalBund am 22.03.2025 11:33 ---Nochmal: Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf, dass der Dienstherr einen Tarifabschluss auf die Beamten überträgt.

Das ist zwar bisher immer passiert, aber in Zeiten, in denen die Politik Spardruck verspürt und die "fetten Beamtenpensionen" den Staatssäckel so übermäßig belasten, kann sich die Politik auch eine Nullrunde ausdenken zur Staatskonsolidierung. Dagegen machen kann man genauso wenig wie gegen die 41h, die Interessensvertreter essen lieber Schnittchen und sichern die eigene Karriere.

Die einzige monetäre Hilfe ist perspektivisch vom BVerfG zu erwarten, aber der Atem dafür wird noch lang.

Jeffs Äpfel und Birnen sind demzufolge mehr tradiertes Anspruchsdenken als rechtliche Bindung für unseren DH.

--- End quote ---
Ist es nicht so, dass sich die Steigerung an der Inflation, der Steigerung der angestellten Abschlüsse und der allgemeinen Lohnentwicklung zu orientieren hat?
Das BVerfG hat das doch mal so festgelegt.
Mir wäre es ehrlich gesagt lieber wenn sich die Steigerung an gesetzlichen Maßstäben, wie bei den Abgeordnetendiäten, richtet anstatt immer nach dem Verdigewürge.

Bundesjogi:

--- Zitat von: BalBund am 22.03.2025 11:33 ---Nochmal: Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf, dass der Dienstherr einen Tarifabschluss auf die Beamten überträgt.

Das ist zwar bisher immer passiert, aber in Zeiten, in denen die Politik Spardruck verspürt und die "fetten Beamtenpensionen" den Staatssäckel so übermäßig belasten, kann sich die Politik auch eine Nullrunde ausdenken zur Staatskonsolidierung. Dagegen machen kann man genauso wenig wie gegen die 41h, die Interessensvertreter essen lieber Schnittchen und sichern die eigene Karriere.

Die einzige monetäre Hilfe ist perspektivisch vom BVerfG zu erwarten, aber der Atem dafür wird noch lang.

Jeffs Äpfel und Birnen sind demzufolge mehr tradiertes Anspruchsdenken als rechtliche Bindung für unseren DH.

--- End quote ---

Das ist zwar grundsätzlich richtig aber bei den 41 Stunden gab es "wenigstens" das Versprechen, dass das nur temporär ist. Wurde nicht gehalten, vielleicht hat man draus gelernt. Könnte natürlich analog wieder sein, dass man sagt "jetzt keine Übertragung aber danach kommt ja dann die a.A.". Ich bin mir aber nicht sicher, ob das angesichts der letzten Lüge dann nicht irgendwann zu viel ist, natürlich kann man im Grunde nicht viel tun aber eine vollkommen demotivierte Beamtenschaft ist wesentlich teurer und kann auch ohne das Mittel eines Streiks heftige Schmerzen verursachen. Man muss es klar sehen, eine Verbeamtung ist eine feste Bindung in beide Richtungen, da tun alle gut daran, sich nicht zu viel rauszunehmen. Nicht nur die Beamten können sich schlecht wehren, auch der Dienstherr ist verletzlich durch Dienst nach Vorschrift oder wiederkehrende krankheitsbedingte Abwesenheiten. Eine Nichtübertragung würde im aktuellen politischen Klima eine heftige Zäsur. Daran sollte Niemand Interesse haben (was nicht heißt, dass CDU und SPD das nicht aus ideologischen Gründen trotzdem machen). Wäre aber dumm. Wirklich dumm.

Bundesknecht:
Dienst nach Vorschrift, auf die Gesundheit achten, frühzeitig zum Arzt gehen. Das war in etwa die Formulierung aus einem Gewerkschaftsschreiben von vor ca 20 Jahren. Werd ich nie vergessen.

photosynthese:

--- Zitat von: Bundesjogi am 22.03.2025 12:22 ---
--- Zitat von: BalBund am 22.03.2025 11:33 ---Nochmal: Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf, dass der Dienstherr einen Tarifabschluss auf die Beamten überträgt.

Das ist zwar bisher immer passiert, aber in Zeiten, in denen die Politik Spardruck verspürt und die "fetten Beamtenpensionen" den Staatssäckel so übermäßig belasten, kann sich die Politik auch eine Nullrunde ausdenken zur Staatskonsolidierung. Dagegen machen kann man genauso wenig wie gegen die 41h, die Interessensvertreter essen lieber Schnittchen und sichern die eigene Karriere.

Die einzige monetäre Hilfe ist perspektivisch vom BVerfG zu erwarten, aber der Atem dafür wird noch lang.

Jeffs Äpfel und Birnen sind demzufolge mehr tradiertes Anspruchsdenken als rechtliche Bindung für unseren DH.

--- End quote ---

Das ist zwar grundsätzlich richtig aber bei den 41 Stunden gab es "wenigstens" das Versprechen, dass das nur temporär ist. Wurde nicht gehalten, vielleicht hat man draus gelernt. Könnte natürlich analog wieder sein, dass man sagt "jetzt keine Übertragung aber danach kommt ja dann die a.A.". Ich bin mir aber nicht sicher, ob das angesichts der letzten Lüge dann nicht irgendwann zu viel ist, natürlich kann man im Grunde nicht viel tun aber eine vollkommen demotivierte Beamtenschaft ist wesentlich teurer und kann auch ohne das Mittel eines Streiks heftige Schmerzen verursachen. Man muss es klar sehen, eine Verbeamtung ist eine feste Bindung in beide Richtungen, da tun alle gut daran, sich nicht zu viel rauszunehmen. Nicht nur die Beamten können sich schlecht wehren, auch der Dienstherr ist verletzlich durch Dienst nach Vorschrift oder wiederkehrende krankheitsbedingte Abwesenheiten. Eine Nichtübertragung würde im aktuellen politischen Klima eine heftige Zäsur. Daran sollte Niemand Interesse haben (was nicht heißt, dass CDU und SPD das nicht aus ideologischen Gründen trotzdem machen). Wäre aber dumm. Wirklich dumm.

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Auf Landesebene hat das mal Hannelore Kraft in NRW versucht. Das wurde vom Landesverfassungsgerichtshof sogar schnell kassiert. Am Ende gibt es zwar keinen Rechtsanspruch auf eine Übernahme, aber darauf, dass die Alimentation nicht von der allgemeinen Lohnentwicklung abgehängt wird. Die Zahlen können also abweichen, da aber da Nullrunden gerade nicht üblich sind, wird es dazu auch nicht kommen können. Zumindest dann im Nachgang juristisch festgestellt.

Nanum:

--- Zitat von: Umlauf am 21.03.2025 07:44 ---
--- Zitat von: despaired am 21.03.2025 06:47 ---
--- Zitat von: fcesc4 am 20.03.2025 23:20 ---Danke!
Die 41 Stunden werden mit keinem Wort erwähnt...

--- Zitat von: Umlauf am 20.03.2025 19:00 ---
--- Zitat von: fcesc4 am 18.03.2025 11:34 ---So eine Aufstellung erwarte ich von Seiten des dbb auch.

--- Zitat von: Umlauf am 18.03.2025 10:57 ---https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/++file++67d88bf869bb64374075a38c/download/Tabelle%20Forderungen%20Runde%203.pdf

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In der Tat schade, dass sich um die Arbeitszeit die viel Lebenszeit ist einfach niemand kümmert..

Anbei das dbb-Schreiben zu den gescheiterten Verhandlungen.

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Die Arbeitszeit der Beamten wird per Gesetz geregelt, nicht in Tarifverhandlungen. Dieses wichtige Thema ist  Dauerthema bei Gesprächen mit dem BMI. Aber das liebt seine Leibeigenen so sehr…

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Hallo,
falsch. Immernoch via Rechtsverordnung. https://www.gesetze-im-internet.de/azv/BJNR042710006.html
Könnte in 10 Minuten geändert werden.

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