Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
BWBoy:
--- Zitat von: BalBund am 07.05.2025 11:36 ---
Ich empfehle unseren Dauerfragern in Kürze einmal die Haltung des BMF zum Thema abzufragen, jetzt unter SPD-Führung müssten ja gewisse Vorbehalte obsolet sein ;-)
--- End quote ---
Das BMF in SPD Hand hat aber unter Brolaf auch nicht zur Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes gereicht.
xap:
Vom Abgang sind ja Krösser und Seifert betroffen. Ihm wird man wohl keine Träne nachweinen müssen, genauso wie Saathoff. Das klingt ja nun doch wieder etwas optimistischer was eine Übertragung des Tarifergebnisses angeht. Schauen wir mal.
BalBund:
Wir aber sicher eher ein Marathon. Das Haus ist ein besserer Hühnerstall aktuell. Viele Kompetenzen wurden in andere Ministerien oder das Kanzleramt verlagert (Heimat, Sport, Digitales, you name it), dass die Personaler zunächst einmal voll ausgelastet sind mit den Umsetzungsverfügungen für treue Parteisoldaten.
Zudem gibt es aktuell nur 2 PStS was schlicht nicht ausreichen wird für die Menge an Aufgaben, auch wenn die Besetzung für D und V wohl gefunden sein dürfte :-)
Also, abwarten, Bundeshaushalt geht im Juni ins Kabinett, wird frühestens Anfang Juli dem BT zugeleitet, Verabschiedung mit Kanzlermehrheit im September und vorher geht kein neues Gesetz raus. Wenn man die entsprechenden Aufträge erteilt gibt es wieder zu Weihnachten einen hübschen kleinen Progressionstreiber
BVerfGBeliever:
Hier übrigens nochmals die Forderungen des dbb für "uns" (https://www.dbb.de/artikel/faq-fuer-beamtinnen-und-beamte.html):
Für den dbb beamtenbund und tarifunion ist die Einkommensrunde mit dem Bund 2025/2026 erst beendet, wenn der Tarifabschuss zum TVöD 2025/2026 zeit- und inhaltsgleich sowie systemgerecht auf die Bundesbeamtinnen und -beamten durch ein Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2025/2026 des zukünftigen Gesetzgebers übertragen ist.
Dies umfasst nach dem Beschluss der dbb Bundesbeamtengewerkschaften vom 31. März 2025 insbesondere
- die lineare Anpassung der Tabellenentgelte zum 1. April 2025 in Höhe von 3 Prozent,
- die lineare Anpassung der Tabellenentgelte zum 1. Mai 2026 in Höhe von 2,8 Prozent,
- eine prozentuale Kompensation für die im Beamtenbereich aus rechtlichen Gründen (Abstandgebot/Leistungsgrundsatz des Art. 33 Abs. 2 GG) nicht umsetzbaren Mindestbetrag von 110 Euro monatlich,
- die Anhebung der Anwärterbezüge
- zum 1. April 2025 um 75 Euro sowie
- zum 1. Mai 2026 um weitere 75 Euro,
- die Gewährung eines freien zusätzlichen Urlaubstages ab 2027,
- die systemgerechte Übertragung der Verbesserung der Schicht- und Wechselschichtzulagen und deren Dynamisierung sowie
- die systemgerechte Weiterentwicklung der Arbeitszeitregelungen und der Langzeitkonten mit qualifizierten Zuführungen und Entnahmen.
Daneben sieht der dbb einen besonders dringlichen weiteren Handlungsbedarf durch die seit 2006 bestehende Sonderbelastung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten in Form der wöchentlichen 41-Stunden-Woche.
- Diese einseitige Benachteiligung muss sofort beendet werden. Ein unmittelbar realisierbarer Ansatz dazu ist die Rückführung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 41 auf 39 Stunden in der Form, dass bei einem Weiterdienen mit 41 Wochenstunden 2 Stunden wöchentlich einem Langzeitkonto zugeführt und gesichert werden – und vor dem Eintritt in den Ruhestand entnommen werden.
Imperator:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 13.05.2025 12:32 ---Hier übrigens nochmals die Forderungen des dbb für "uns" (https://www.dbb.de/artikel/faq-fuer-beamtinnen-und-beamte.html):
Für den dbb beamtenbund und tarifunion ist die Einkommensrunde mit dem Bund 2025/2026 erst beendet, wenn der Tarifabschuss zum TVöD 2025/2026 zeit- und inhaltsgleich sowie systemgerecht auf die Bundesbeamtinnen und -beamten durch ein Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2025/2026 des zukünftigen Gesetzgebers übertragen ist.
Dies umfasst nach dem Beschluss der dbb Bundesbeamtengewerkschaften vom 31. März 2025 insbesondere
- die lineare Anpassung der Tabellenentgelte zum 1. April 2025 in Höhe von 3 Prozent,
- die lineare Anpassung der Tabellenentgelte zum 1. Mai 2026 in Höhe von 2,8 Prozent,
- eine prozentuale Kompensation für die im Beamtenbereich aus rechtlichen Gründen (Abstandgebot/Leistungsgrundsatz des Art. 33 Abs. 2 GG) nicht umsetzbaren Mindestbetrag von 110 Euro monatlich,
- die Anhebung der Anwärterbezüge
- zum 1. April 2025 um 75 Euro sowie
- zum 1. Mai 2026 um weitere 75 Euro,
- die Gewährung eines freien zusätzlichen Urlaubstages ab 2027,
- die systemgerechte Übertragung der Verbesserung der Schicht- und Wechselschichtzulagen und deren Dynamisierung sowie
- die systemgerechte Weiterentwicklung der Arbeitszeitregelungen und der Langzeitkonten mit qualifizierten Zuführungen und Entnahmen.
Daneben sieht der dbb einen besonders dringlichen weiteren Handlungsbedarf durch die seit 2006 bestehende Sonderbelastung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten in Form der wöchentlichen 41-Stunden-Woche.
- Diese einseitige Benachteiligung muss sofort beendet werden. Ein unmittelbar realisierbarer Ansatz dazu ist die Rückführung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 41 auf 39 Stunden in der Form, dass bei einem Weiterdienen mit 41 Wochenstunden 2 Stunden wöchentlich einem Langzeitkonto zugeführt und gesichert werden – und vor dem Eintritt in den Ruhestand entnommen werden.
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Danke für die Übersicht.
Mir persönlich fehlt die Forderung bzgl. der Jahressonderzahlung. Ohne eine entsprechende monatliche Komponente die zusätzlich neben den beiden Anhebungen der Grundbesoldung stattfindet, erleiden wir einen finanziellen Nachteil. Inhaltsgleich ist das meiner Meinung nach dann nicht.
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