Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
jediefe:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 13.05.2025 12:32 ---Hier übrigens nochmals die Forderungen des dbb für "uns" (https://www.dbb.de/artikel/faq-fuer-beamtinnen-und-beamte.html):
Für den dbb beamtenbund und tarifunion ist die Einkommensrunde mit dem Bund 2025/2026 erst beendet, wenn der Tarifabschuss zum TVöD 2025/2026 zeit- und inhaltsgleich sowie systemgerecht auf die Bundesbeamtinnen und -beamten durch ein Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2025/2026 des zukünftigen Gesetzgebers übertragen ist.
Dies umfasst nach dem Beschluss der dbb Bundesbeamtengewerkschaften vom 31. März 2025 insbesondere
- die lineare Anpassung der Tabellenentgelte zum 1. April 2025 in Höhe von 3 Prozent,
- die lineare Anpassung der Tabellenentgelte zum 1. Mai 2026 in Höhe von 2,8 Prozent,
- eine prozentuale Kompensation für die im Beamtenbereich aus rechtlichen Gründen (Abstandgebot/Leistungsgrundsatz des Art. 33 Abs. 2 GG) nicht umsetzbaren Mindestbetrag von 110 Euro monatlich,
- die Anhebung der Anwärterbezüge
- zum 1. April 2025 um 75 Euro sowie
- zum 1. Mai 2026 um weitere 75 Euro,
- die Gewährung eines freien zusätzlichen Urlaubstages ab 2027,
- die systemgerechte Übertragung der Verbesserung der Schicht- und Wechselschichtzulagen und deren Dynamisierung sowie
- die systemgerechte Weiterentwicklung der Arbeitszeitregelungen und der Langzeitkonten mit qualifizierten Zuführungen und Entnahmen.
Daneben sieht der dbb einen besonders dringlichen weiteren Handlungsbedarf durch die seit 2006 bestehende Sonderbelastung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten in Form der wöchentlichen 41-Stunden-Woche.
- Diese einseitige Benachteiligung muss sofort beendet werden. Ein unmittelbar realisierbarer Ansatz dazu ist die Rückführung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 41 auf 39 Stunden in der Form, dass bei einem Weiterdienen mit 41 Wochenstunden 2 Stunden wöchentlich einem Langzeitkonto zugeführt und gesichert werden – und vor dem Eintritt in den Ruhestand entnommen werden.
--- End quote ---
Mal sehen ob das wirklich so kommt. Eine vernünftige Anhebung der DuZ- und DwZ-Zulagen ist lange überfällig. Und vor allem ist die besoldungsgruppenunabhängige Pauschalisierung nicht mehr zeitgemäß. Nicht so wie bei der letzten Runde, als die DwZ-Zulagen einfach „vergessen” wurden…
lotsch:
3 interessante Punkte vom dbwv:
- Tatsächlich – unter Berücksichtigung von drei Nullmonaten und Entgeltsteigerungen zu zwei Zeitpunkten – sind es nach 27 Monaten Laufzeit effektiv gerade einmal 3,84 Prozent beziehungsweise in den unteren Entgeltgruppen aufgrund des Mindestbetrags in Höhe von 110 Euro maximal 5,5 Prozent Lohnsteigerung.
- Ein anderes Detail allerdings, das von den Gewerkschaften gefordert wurde, taucht im Einigungspapier nicht auf: die Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte nach Überschreiten ihrer individuell vereinbarten Wochenarbeitszeit. Eigentlich dachte man, dass nach den aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechungen des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs die Forderung als erster Einigungspunkt feststehen würde. Schließlich geht es hierbei um die Beseitigung von Diskriminierung, denn die weit überwiegende Anzahl von Teilzeitbeschäftigten sind nach wie vor Frauen. Doch die Arbeitgeberseite (beide Verhandlungsführer waren Frauen!) sollen auf die Möglichkeit des Klagewegs hingewiesen haben.
- Wenn die Mitglieder und Gremien der verhandelnden Gewerkschaften die erzielte Einigung bis Mitte Mai annehmen sollten, dann steht der nächste nicht minder spannende Schritt aus: die vom DBwV geforderte zeitgleiche und systemgerechte Übertragung in den Besoldungs- und Versorgungsbereich. Spannend auch deshalb, weil der vom alten Bundeskabinett gebilligte Gesetzesentwurf zur verfassungskonformen Alimentation wohl wieder Makulatur sein soll. Ihre Verknüpfung mit der Besoldungs- und Versorgungsanpassung muss daher vermutet werden.
https://www.dbwv.de/mitgliedschaft-service/fuer-zivilbeschaeftigte/aktuelles-service/beitrag/ernuechternder-tarifabschluss
Sokrates:
Fritze Merz müsste das ja dann auch für die Bundesbeamten gemeint haben oder?
Zitat Spiegel: "Merz verwies darauf, dass die Verankerung der 40-Stunden-Woche im Arbeitszeitgesetz im Koalitionsvertrag mit der SPD vereinbart sei. Das müsse nun »ziemlich bald« umgesetzt werden."
BalBund:
--- Zitat von: Sokrates am 14.05.2025 07:27 ---Fritze Merz müsste das ja dann auch für die Bundesbeamten gemeint haben oder?
Zitat Spiegel: "Merz verwies darauf, dass die Verankerung der 40-Stunden-Woche im Arbeitszeitgesetz im Koalitionsvertrag mit der SPD vereinbart sei. Das müsse nun »ziemlich bald« umgesetzt werden."
--- End quote ---
Nein, hat er nicht. Wie gemeinhin bekannt ist, gilt das Arbeitszeitgesetz für Beamte eben nicht. Die Regelungen des ArbZG gelten gemäß § 2 Abs. 2 ArbZG ausdrücklich nur für Arbeitnehmer und Beschäftigte im Rahmen ihrer Berufsausbildung.
und weil ich gerade dran bin noch zu lotsch: Der Bundeswehrverband ist ein zahnloser Tiger und versucht sich hier mit ein bisschen Polemik, mehr ist es denn aber auch nicht. Was die mögliche Diskriminierung angeht, so gehen die Dienstherren (hier: Arbeitgeber) den gleichen Weg wie immer "verklag mich doch!". Das ist bereits seit einigen Jahren die Lesart.
Petr Rigortzki:
Hat Jemand im Forum erste Infos zur Übertragung des Ergebnisses auf die Beamten/Soldaten?
Wie wird die Frage der Jahressonderzahlung gelöst (bisher wurde seit 2009 das "Weihnachtsgeld" über das Jahr verrechnet, es gab aber nie eine Erhöhung...
Bei den Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten wurde die jährliche Jahressonderzahlung im Jahre 2009 in die monatlichen Bezüge integriert. Hier gilt es die Erhöhung, welche durch das Tarifergebnis erreicht wurde, in die Besoldung zu integrieren. Alternativ kann die jährliche Sonderzahlung wieder aus den Bezügen herausgerechnet werden, um die Erhöhung dann auf die verschiedenen Besoldungsgruppen zeit und wirkungsgleich zu übertragen.
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