Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
RehaMicha:
--- Zitat von: Einigung2023 am 24.06.2025 13:19 ---
--- Zitat von: Kloppi100 am 24.06.2025 12:52 ---Der Herr Innenminister hat überhaupt nichts zugesagt. Verstehe nicht, wie manche Leute auf solche Aussagen kommen. Der dbb hat lediglich seine Forderungen erneut geäußert. Mehr nicht. Es gab keine offizielle Aussage oder Zusage, welche belastbar wäre.
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Bei Facebook die Story vom dbb suggeriert jedoch was anderes 🤔🤷♂️
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Sehe ich auch so.
Ich gehe, naiv wie ich bin, davon aus, dass wenn Herr Dobrinth mit einem Zitat abgebildet wird, dieses auch von ihm stammt.
Weiterhin gab es in den letzten Jahren immer wieder die Übertragung der Tarifergebnisse, dauerte zwar mehrere Monate, aber am Ende kam die Erhöhung.
Wer bei dem Kongress war, hat natürlich den Vorteil sich nicht auf soziale Medien verlassen zu müssen.
GentleGiant:
--- Zitat von: BalBund am 24.06.2025 20:26 ---Es kursiert ein Auftrag, die Übertragung des Tarifergebnisses vorzubereiten und hierbei auch zu prüfen, ob eine gesetzliche Grundlage gefunden werden kann, auf künftig einen Teil des Ergebnisses zur Konsolidierung der Altersversorgung zurückzuhalten.
Zum Rest: Der Annahme, dass das BMI nun einen Entwurf mit Partnereinkommen plant und nach den von Sven skizzierten, zu erwartenden Urteilen nur leicht anpasst ist illusorisch. Kommt das Urteil so wird man eher schauen, wie man zunächst das bayerische Gesetz repariert und daraus Ableitungen für den Bund treffen.
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Bezieht sich die Prüfung der gesetzlichen Grundlage zur Konsolidierung der Altersversorgung auf die zum Ende letzten Jahres ausgelaufene Versorgungsrücklage nach dem §14a BBesG ? Ich fände es ja schon sehr verwegen, uns Beamten einen Teil des Tarifergebnisses vorzuenthalten, um das Schneeballsystem der gesetzlichen Rente weiterzuführen.
Maximus:
--- Zitat von: MasterOf am 24.06.2025 20:45 ---
--- Zitat von: BalBund am 24.06.2025 20:26 ---Es kursiert ein Auftrag, die Übertragung des Tarifergebnisses vorzubereiten und hierbei auch zu prüfen, ob eine gesetzliche Grundlage gefunden werden kann, auf künftig einen Teil des Ergebnisses zur Konsolidierung der Altersversorgung zurückzuhalten.
Zum Rest: Der Annahme, dass das BMI nun einen Entwurf mit Partnereinkommen plant und nach den von Sven skizzierten, zu erwartenden Urteilen nur leicht anpasst ist illusorisch. Kommt das Urteil so wird man eher schauen, wie man zunächst das bayerische Gesetz repariert und daraus Ableitungen für den Bund treffen.
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Also gehst du davon aus, dass das BMI bei einem potentiellen neuen „Angemessenheits“-Entwurf ohne Partnereinkommen rechnen wird? Quasi der damalige Seehofer-Entwurf?
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Ich glaube, du hast hier BalBund missverstanden. BMI wird auch beim neuen Entwurf mit Partnereinkommen rechnen. Erst wenn es aus Karlsruhe eine eindeutige Entscheidung zum Partnereinkommen gibt (ein orbiter dictum reicht hier nicht aus) und die Bundesländer - insbesondere Bayern - nach und nach einknicken, wird BMI Anpassungen vornehmen. Hauptziel ist weiterhin, Kosten einzusparen.
Es kann aber auch sein, dass BMI einfach keinen neuen Entwurf zum BBVangG vorlegt und weiter auf Zeit spielt. Vielleicht will man erst einmal die Entscheidung aus Karlsruhe abwarten. Danach muss sich dann noch lange, lange abgestimmt werden.
Wenn ich wetten müsste ... einen neuen Entwurf werden wir frühestens Ende 2026 sehen.
Eukalyptus:
@GentleGiant: Natürlich bleibt der Entwurf innerhalb des bisherigen beamtenrechtlichen Rahmens. Also, vermutlich, eine Fortsetzung des bisherigen Abzuges.
@Maximus: Ich glaube, MasterOf hat den Sachverhalt richtig verstanden. Zumal der bisherige Entwurf des Bundes ohne Partnereinkommen war, meine ich.
PolareuD:
--- Zitat von: Eukalyptus am 25.06.2025 08:23 ---@GentleGiant: Natürlich bleibt der Entwurf innerhalb des bisherigen beamtenrechtlichen Rahmens. Also, vermutlich, eine Fortsetzung des bisherigen Abzuges.
@Maximus: Ich glaube, MasterOf hat den Sachverhalt richtig verstanden. Zumal der bisherige Entwurf des Bundes ohne Partnereinkommen war, meine ich.
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Der letzte Gesetzesentwurf zum BBVAngG enthält ein fiktives Partnereinkommen i.H. einer geringfügigen Beschäftigung, welches zum Erreichen der Mindestalimentation herangezogen werden soll.
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