Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
GeBeamter:
--- Zitat von: Maximus am 24.06.2025 23:12 ---
--- Zitat von: MasterOf am 24.06.2025 20:45 ---
--- Zitat von: BalBund am 24.06.2025 20:26 ---Es kursiert ein Auftrag, die Übertragung des Tarifergebnisses vorzubereiten und hierbei auch zu prüfen, ob eine gesetzliche Grundlage gefunden werden kann, auf künftig einen Teil des Ergebnisses zur Konsolidierung der Altersversorgung zurückzuhalten.
Zum Rest: Der Annahme, dass das BMI nun einen Entwurf mit Partnereinkommen plant und nach den von Sven skizzierten, zu erwartenden Urteilen nur leicht anpasst ist illusorisch. Kommt das Urteil so wird man eher schauen, wie man zunächst das bayerische Gesetz repariert und daraus Ableitungen für den Bund treffen.
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Also gehst du davon aus, dass das BMI bei einem potentiellen neuen „Angemessenheits“-Entwurf ohne Partnereinkommen rechnen wird? Quasi der damalige Seehofer-Entwurf?
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Ich glaube, du hast hier BalBund missverstanden. BMI wird auch beim neuen Entwurf mit Partnereinkommen rechnen. Erst wenn es aus Karlsruhe eine eindeutige Entscheidung zum Partnereinkommen gibt (ein orbiter dictum reicht hier nicht aus) und die Bundesländer - insbesondere Bayern - nach und nach einknicken, wird BMI Anpassungen vornehmen. Hauptziel ist weiterhin, Kosten einzusparen.
Es kann aber auch sein, dass BMI einfach keinen neuen Entwurf zum BBVangG vorlegt und weiter auf Zeit spielt. Vielleicht will man erst einmal die Entscheidung aus Karlsruhe abwarten. Danach muss sich dann noch lange, lange abgestimmt werden.
Wenn ich wetten müsste ... einen neuen Entwurf werden wir frühestens Ende 2026 sehen.
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Würde ein Orbiter dictum in einem Verfahren gegen ein Bundesland den Bund nicht veranlassen, die Berücksichtigung eines Partnereinkommens zu unterlassen, dann wäre ich schon sehr verwundert. Denn das neue BBVangG muss ja begründet werden. Insbesondere dann, wenn zu den verfassungsgerichtlich definierten Prüfstufen ein Korrekturfaktor in Form eines Partnereinkommens hinzugezogen wird. Ich gehe davon aus, dass das BVerfG sehr grundlegend in eindeutig ein Orbiter dictum zur Anrechnung eines Partnereinkommens insbesondere zur Erreichung der Mindestalimentation geben wird. In jedem Fall wird man sich auch dahingehend äußern, dass die pauschale Annahme einer Partnerschaft schon unzulässig ist. Wie soll dann eine entsprechende Begründung des Gesetzes aussehen? Soll dann der Referent sich im Entwurf offen gegen die Auslegung der Verfassung durch das BVerfG aussprechen? Da wüsste ich aber, was ich machen würde - und zwar schneller einen Demonstrationsvermerk erstellen, als die Begründung des Gesetzes nachschärfen. Das ist kostspieliger Schiffbruch mit Ansage.
Maximus:
--- Zitat von: GeBeamter am 25.06.2025 10:07 ---Würde ein Orbiter dictum in einem Verfahren gegen ein Bundesland den Bund nicht veranlassen, die Berücksichtigung eines Partnereinkommens zu unterlassen, dann wäre ich schon sehr verwundert. Denn das neue BBVangG muss ja begründet werden. Insbesondere dann, wenn zu den verfassungsgerichtlich definierten Prüfstufen ein Korrekturfaktor in Form eines Partnereinkommens hinzugezogen wird. Ich gehe davon aus, dass das BVerfG sehr grundlegend in eindeutig ein Orbiter dictum zur Anrechnung eines Partnereinkommens insbesondere zur Erreichung der Mindestalimentation geben wird. In jedem Fall wird man sich auch dahingehend äußern, dass die pauschale Annahme einer Partnerschaft schon unzulässig ist. Wie soll dann eine entsprechende Begründung des Gesetzes aussehen? Soll dann der Referent sich im Entwurf offen gegen die Auslegung der Verfassung durch das BVerfG aussprechen? Da wüsste ich aber, was ich machen würde - und zwar schneller einen Demonstrationsvermerk erstellen, als die Begründung des Gesetzes nachschärfen. Das ist kostspieliger Schiffbruch mit Ansage.
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Ich teile deine Einschätzung grundsätzlich; habe aber weiterhin Zweifel. Wenn der Bund erst abwarten will und schauen möchte, wie Bayern auf ein mögliches Urteil aus Karlsruhe reagiert, werden noch Jahre vergehen. Dann kommt ein neues BBVangG erst zum Ende der Legislaturperiode - wenn überhaupt.
Wir dürfen nicht vergessen, dass das BMI-Rundschreiben (kein Widerspruch erforderlich) weiterhin gültig ist. Der Bund muss ab 2021 Nachzahlungen leisten. Wenn das Partnereinkommen nicht mehr berücksichtigt werden darf/kann, werden die Kosten für die Nachzahlungen exorbitant steigen. Der Bund wird alles versuchen, dies zu vermeiden.
Für den Bund wäre es daher am "lukrativsten", noch schnell ein BBVangG (mit Partnereinkommen) durchzupeitschen. Das BMI-Rundschreiben hätte sich damit erledigt.
HumanMechanic:
Ich denke es wird eher auf die Entscheidung zur Besoldung Berlin (2BvL5-9/18) gewartet (soll ja dieses Jahr noch fallen).
Das BVerfG hat das Verfahren zur Berliner A-Besoldung als Pilotverfahren ausgewählt. Ein konkreter Termin steht jedoch noch nicht fest...
Bezüglich Übertragung der Tarifergebnisse und BBVAngG mal 3 öffentliche Aussagen von MdB:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/silke-launert/fragen-antworten/wann-kommt-endlich-die-umsetzung-des-bbvangg-und-somit-die-amtsangemessene-allimentation-der-bundesbeamten-die?pk_campaign=share-copy&pk_source=copy
[urlhttps://www.abgeordnetenwatch.de/profile/irene-mihalic/fragen-antworten/wie-wird-ihre-fraktion-die-wiedereinbringung-des-bbvangg-unterstuetzen-um-die-verfassungskonforme-besoldung?pk_campaign=share-copy&pk_source=copy][/url]
[https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/sebastian-hartmann/fragen-antworten/unterstuetzen-sie-die-rasche-wiedereinbringung-eines-verfassungskonformen-bbvangg-und-die-zeit?pk_campaign=share-copy&pk_source=copy][/url]
Also zumindest die 3 sind sich einig, dass es langsam etwas lange dauert. Mal sehen was da an Substanz dahintersteckt.
HochlebederVorgang:
Der Bund ist dann aber in der Zwickmühle, da es ab diesem Zeitpunkt keinen Grund mehr gibt, die Verfahren derjenigen, die trotz des Rundschreibens Rechtsbehelfe eingelegt haben, Ruhen zu lassen. Wenn er mit der Auffassung, dass die Alimentation dann verfassungsgemäß sei, das Rundschreiben aufhebt, gäbe es auch keinen Anlass, ab 2021 eingelegte Rechtsbehelfe nicht abschlägig zu bescheiden.
Dies wäre dann nur noch mit der Argumentation möglich, dass man sich der Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung eines Partnereinkommens doch nicht so sicher sei.
Der Peinlichkeit dürfte so oder so schwer zu entfliehen sein.
HumanMechanic:
Bezüglich des Berliner Verfahrens? Ich wage mal einen Blick in die Milchglaskugel bzgl der Kernaussagen:
1. A-Besoldung (2009-2015) verfassungswidrig
2. Neuer Maßstab für das Mindestabstandsgebot (präzisiert oder verschärft), evtl. mit dynamischem Armutsbezug (statt nur SGB II)
3. Klarstellung Kinderkomponente / Familienzuschlag (Aufwertung Kinderreicher Familien?)
4. Rückwirkung / Nachzahlungspflicht: Mehr Milch als Glas in der Kugel, Sry. Halte alles für möglich. Von Nur für Widerspruchsführer ab dem Jahr der Entscheidung (am ehesten) bis komplett (unrealistisch). Plus Übergangsfrist natürlich.
Wenn das Gesetz wieder eingebracht wird rechne ich nicht damit hier wieder was von Partnereinkommen zu lesen.
Das Thema bekommt ja langsam Schwung und das BVerfG hatt bereits mehrfach betont:
"Die Alimentation orientiert sich an den typisierend unterstellten Bedürfnissen des Beamten, nicht an seiner individuellen Einkommenslage. " (z.B.: BVerFGE 139, 64 - Mindestabstand zur Grundsicherung oder Art. 33 Abs. 5 GG "Die Besoldung muss sich am Status des Beamten orientieren")
Da sollten die Gewerkschaften etc. Sturm laufen und das nächste Verfahren wäre ja praktisch mit Veröffentlichung anhängig.
Meiner Meinung nach sollte das Thema jetzt erstmal wieder ins laufen gebracht werden. Z. Bsp. mit einer Petition, Anfragen an MdB, Gewerkschaftsarbeit etc.
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