Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
PolareuD:
Rein theoretisch wäre es auch denkbar, dass der Bundestag ein, wie auch immer geartetes, BBVAngG verabschiedet und anschließend, um die Vereinbarkeit mit dem GG zu überprüfen, eine abstrakte Normenkontrolle beim BVerfG durchführen lässt. Das ganze könnte ebenfalls zu langjährigen Verzögerungen führen.
HumanMechanic:
Juristisch sicher möglich, aber:
Das BVerfG ist kein Reparaturbetrieb für politische Bequemlichkeit.
Wenn das Parlament ein Gesetz beschließt, von dem es von dem es selbst annimmt, dass es "verfassungsrechtlich wackelt", dann ist das ja ein klarer Verstoß gegen Art. 20 Abs. 3 GG (Bindung an Recht und Gesetz).
Und wer das dann später vor dem BVerfG zu verantworten hat, sollte auch erklären, warum Beamte über Jahre bewusst unteralimentiert wurden.
Mal davon abgesehen, dass die Hürden für ein Normenkontrollverfahren nicht so gering sind. Kommt ja nicht ohne Grund nur sehr selten vor.
Bastel:
--- Zitat von: HumanMechanic am 25.06.2025 12:17 ---
Und wer das dann später vor dem BVerfG zu verantworten hat, sollte auch erklären, warum Beamte über Jahre bewusst unteralimentiert wurden.
--- End quote ---
Das interessiert ehrlich gesagt doch keine Sau. Es wurde Geld gespart und gut ist.
Bundi:
Danke BalBund für die Info.
HochlebederVorgang:
--- Zitat von: HumanMechanic am 25.06.2025 12:17 ---Juristisch sicher möglich, aber:
Das BVerfG ist kein Reparaturbetrieb für politische Bequemlichkeit.
Wenn das Parlament ein Gesetz beschließt, von dem es von dem es selbst annimmt, dass es "verfassungsrechtlich wackelt", dann ist das ja ein klarer Verstoß gegen Art. 20 Abs. 3 GG (Bindung an Recht und Gesetz).
Und wer das dann später vor dem BVerfG zu verantworten hat, sollte auch erklären, warum Beamte über Jahre bewusst unteralimentiert wurden.
Mal davon abgesehen, dass die Hürden für ein Normenkontrollverfahren nicht so gering sind. Kommt ja nicht ohne Grund nur sehr selten vor.
--- End quote ---
Und genau das stellt die "Errosion des Rechtsstaats" dar.
Wir sind hier nicht im Kommunalrecht/-politik, wo bewusst sich alles etwas laienhafter darstellt und es aus diesen Gründen eine Rechts- und Fachaufsicht gibt. Da sind juristische Fehler noch eher verzeihbar, aber sie werden notfalls auch einer Klärung zugeführt.
Wir sprechen hier über das zentrale Gesetzgebungsorgan mit einem eigenen wissenschaftlichen Dienst, Ausschüssen, wissenschaftlichen Mitarbeitern bei den Abgeordneten etc. etc..
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