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Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst

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Eukaryot:
Aus dem heutigen vbob-Rundschreiben:

Die Redaktionsgespräche zum Tarifergebnis ziehen sich weiter in die Länge. Ursächlich ist das Ringen mit den Arbeitgebern um die Wahl der Formulierungen in den Vertragstexten der jeweiligen Teiltarifverträge.

Das verlängert die Wartezeit auf die überfällige Auszahlung der prozentualen Erhöhung an die Tarifbeschäftigten des Bundes.

Bundesvorsitzender Frank Gehlen verwies im BMI und dem Bundeskanzleramt auf die Abhängigkeit von den Redaktionsverhandlungen bei der Zahlbarmachung und der erforderlichen zeitnahen Übertragung auf die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten sowie Versorgungsempfänger.

Gehlen weiter: Ich bin Bundesinnenminister Dobrindt dankbar für seine erklärte Bereitschaft der zeitnahen Übertragung des Tarifergebnisses auf die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten sowie Versorgungsempfänger. Gleichzeitig muss nunmehr endlich ein Vorschlag zur Lösung der seit fünf Jahren rechtswidrigen Alimentation auf den Tisch. Wir unterstützen dabei gerne und deswegen habe ich auch bei meinen Gesprächen im Bundeskanzleramt hinterlegt, dass es bei den erwartbaren Diskussionen über die Finanzierung im Haushalt des Bundes mit dem Bundesfinanzminister eine klare Ansage aus dem Bundeskanzleramt braucht.

BalBund:
Eine andere Gewerkschaft hatte Anfang der Woche bereits darüber informiert, dass sich die AG weigern vor Abschluss der gesamten Redaktionsgespräche die Zahlbarmachung zu veranlassen, deswegen kann ich hier dazu ein paar Ausführungen machen.

Was muss man dazu wissen?

1. - die Tariftabellen liegen bereits vor und sind abgestimmt - die AG-Seite weigert sich schlicht, anders als in den Vorjahren, auf dieser Basis die Zahlbarmachung bereits anzuordnen. Wer da haushalterische Gründe hinter vermutet ist natürlich ein Schelm.

2. - dauert es ab dem Zeitpunkt, an dem die Zahlbarmachung veranlasst wird i.d.R. zehn Wochen, bis die erforderlichen Umschreibungen in den Programmen und Abläufen erfolgt sind. Werden die Gespräche also planmäßig am 28.7. abgeschlossen dürfen die Tarifbeschäftigten mit einer Nachzahlung im Rahmen der Oktoberbezüge rechnen.

Das wäre insofern für die Kollegen gut, als dass es ihnen einen noch höheren Steuerabzug durch Zusammenfall mit der Jahressondergratifikation ersparen würde.

3. - erst nach Abschluss der Redaktionsgespräche kann eine vorlagefähige Version eines Anpassungsgesetzes für die Beamten an die Hausleitung rausgehen, die dann aber nach meinem Kenntnisstand in Urlaub sein wird. Das Kabinett ist dann ebenfalls in der Sommerpause, so dass eine Beschlussfassung dort und anschließende Zuleitung in den Bundestag frühestens im August erfolgen kann. Das auch hier eine Koinzidenz mit dem Bundeshaushalt existieren könnte ist natürlich kein zufällig und keinesfalls beabsichtigt.

Knecht:

--- Zitat von: BalBund am 10.07.2025 20:15 ---Eine andere Gewerkschaft hatte Anfang der Woche bereits darüber informiert, dass sich die AG weigern vor Abschluss der gesamten Redaktionsgespräche die Zahlbarmachung zu veranlassen, deswegen kann ich hier dazu ein paar Ausführungen machen.

Was muss man dazu wissen?

1. - die Tariftabellen liegen bereits vor und sind abgestimmt - die AG-Seite weigert sich schlicht, anders als in den Vorjahren, auf dieser Basis die Zahlbarmachung bereits anzuordnen. Wer da haushalterische Gründe hinter vermutet ist natürlich ein Schelm.

2. - dauert es ab dem Zeitpunkt, an dem die Zahlbarmachung veranlasst wird i.d.R. zehn Wochen, bis die erforderlichen Umschreibungen in den Programmen und Abläufen erfolgt sind. Werden die Gespräche also planmäßig am 28.7. abgeschlossen dürfen die Tarifbeschäftigten mit einer Nachzahlung im Rahmen der Oktoberbezüge rechnen.

Das wäre insofern für die Kollegen gut, als dass es ihnen einen noch höheren Steuerabzug durch Zusammenfall mit der Jahressondergratifikation ersparen würde.

3. - erst nach Abschluss der Redaktionsgespräche kann eine vorlagefähige Version eines Anpassungsgesetzes für die Beamten an die Hausleitung rausgehen, die dann aber nach meinem Kenntnisstand in Urlaub sein wird. Das Kabinett ist dann ebenfalls in der Sommerpause, so dass eine Beschlussfassung dort und anschließende Zuleitung in den Bundestag frühestens im August erfolgen kann. Das auch hier eine Koinzidenz mit dem Bundeshaushalt existieren könnte ist natürlich kein zufällig und keinesfalls beabsichtigt.

--- End quote ---

Danke. Wie immer erleuchtend und ernüchternd zugleich, mit welcher perversen Dreistigkeit hier vorgegangen wird.

Ich hoffe nochmal irgendwann Zeiten zu erleben, in denen eine ehrliche und vernünftige Politik gemacht wird.

Batto:
@BalBund kannst du mir einmal erklären, was genau das für Vorteile bringen soll? Bei uns Beamten könnten sie den Zeitpunkt der Übertragung natürlich auf später legen. Also Übertragung zum 01.11 und somit auch die Auszahlung ab 01.11 ohne Rückwirkung zum 01.04.
Aner das funktioniert ja nicht bei den Tarifbeschäftigten, die ja auch den größten Teil der Belegschaft aus machen. Hier gilt doch das Motto „Aufgeschoben ist nicht aufgehoben“. Das Geld muss also sowieso gezahlt werden. Weshalb diese Verzögerungstaktik?

kommtZeitkommtRat:
@Batto deine Frage ist m.E. ganz einfach dazulegen. Ich bin der Meinung, dass über dieses Thema schon öfter debattiert wurde...
Die Verzögerungstaktik, die du hier ansprichst, kann mehrere Gründe haben. Oftmals versuchen die AG durch zeitliche Verschiebungen finanzielle Vorteile zu erzielen etwa um den Haushalt besser zu steuern oder steuerliche Effekte zu nutzen... In manchen Fällen kann es m.E. auch politisch motiviert sein, um die Ausgaben im Haushalt zu begrenzen oder auf andere finanzielle Rahmenbedingungen zu reagieren.

Bei uns Beamten ist die Situation anders weil ihre Bezüge meist durch Gesetze geregelt sind, die eine flexible Übertragung oder Anpassung ermöglichen. Das ist bei Tarifbeschäftigten nicht so einfach, da hier die Tarifverträge bindend sind und die Zahlungen zum festgelegten Zeitpunkt erfolgen müssen.

Kurz gesagt: Die Verzögerungstaktik bei Tarifbeschäftigten ist wahrscheinlich eine strategische Entscheidung, um finanzielle oder organisatorische Vorteile zu erzielen, auch wenn das bedeutet, dass das Geld letztlich sowieso gezahlt werden muss.

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