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Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
bebolus:
--- Zitat von: flip am 11.08.2025 17:56 ---Man munkelt, dass es wohl keine zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses geben wird.
Es würde wohl an einem Gesetzentwurf gearbeitet werden, der sowohl die Amtsangemessene Alimentation
als auch die Übernahme des Tarifergebnisses in einem Anpassungsgesetz regelt soll.
m.E. wird das noch sehr, sehr lange dauern, bis das Gesetzeskraft erlangt.
--- End quote ---
"Man munkelt.." ja dann mal los! Bin gespannt was da für Nachzahlungen rauskommen. Ich werde meine Bank vorwarnen genug Papier in die Kontoauszugdrucker zu packen. "man munkelt" auch, dass die Finanzämter viel Freude haben werden.
BalBund:
--- Zitat von: flip am 11.08.2025 17:56 ---Man munkelt, dass es wohl keine zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses geben wird.
Es würde wohl an einem Gesetzentwurf gearbeitet werden, der sowohl die Amtsangemessene Alimentation
als auch die Übernahme des Tarifergebnisses in einem Anpassungsgesetz regelt soll.
m.E. wird das noch sehr, sehr lange dauern, bis das Gesetzeskraft erlangt.
--- End quote ---
Ein solches munkeln würde man bei D3 wohl nicht bestätigen wollen oder können.
Ozymandias:
--- Zitat von: bebolus am 11.08.2025 18:47 ---
--- Zitat von: flip am 11.08.2025 17:56 ---Man munkelt, dass es wohl keine zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses geben wird.
Es würde wohl an einem Gesetzentwurf gearbeitet werden, der sowohl die Amtsangemessene Alimentation
als auch die Übernahme des Tarifergebnisses in einem Anpassungsgesetz regelt soll.
m.E. wird das noch sehr, sehr lange dauern, bis das Gesetzeskraft erlangt.
--- End quote ---
"Man munkelt.." ja dann mal los! Bin gespannt was da für Nachzahlungen rauskommen. Ich werde meine Bank vorwarnen genug Papier in die Kontoauszugdrucker zu packen. "man munkelt" auch, dass die Finanzämter viel Freude haben werden.
--- End quote ---
Gab es da nicht auch eine Änderung? Der Arbeitgeber macht alles wie gehabt, nicht mal mehr die Fünftelregelung gibt es automatisch für die Nachzahlung von mehrjährigem Arbeitslohn.
Die Änderung war m.E. dass die Fünftelregelung zukünftig eigenständig beantragt werden muss. Irgendwo in der Steuererklärung muss man dann ein Häckchen setzen. Wer es vergisst, kann Tausende Euro verlieren.
Da lohnt es sich alle möglichen Kosten in das Jahr der Nachzahlung zu knallen, u.a. Vorauszahlung PKV bis zum Maximum, etc.
Je nach Kinderzahl noch Gebisse sanieren, Augen lasern um über die Zumutbarkeitsgrenze bei den außergewöhnlichen Belastungen zu gelangen... und so weiter.
GoodBye:
https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/NJRE001553447
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