Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
Bundi:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 16.08.2025 07:11 ---
--- Zitat von: maxg am 15.08.2025 23:22 ---
--- Zitat von: SwenTanortsch am 15.08.2025 14:53 ---(...)
da uns heute die Arminia aus Bielefeld sowas von weghauen wird, was aber nur daran liegt, dass es Bielefeld ja gar nicht gibt (...)
--- End quote ---
q.e.d.
;D
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Mit Bielefeld ist's wie mit der amtsangemessenen Alimentation: Alle haben schon einmal davon gehört, dass es sowas geben soll, aber keiner weiß, wo es das gibt. Ehrlicher Sport eben...
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;D ;D ;D ;D
Swen das rettet Meinen Tag
Petr Rigortzki:
Mit Schreiben des BAPersBw vom 8. August 2025 - V 1.1 APK 18-20-01/-10 / 67-10-00 wird zur Zahlbarmachung der Entgelte der Tarifeinigung Bund und Kommunen 2025 für die Bundeswehr der Monat September als voraussichtlicher Termin zur Auszahlung nunmehr mitgeteilt.
In dem Rundschreiben ist u.a. zur Zahlbarmachung der Entgelte wie folgt verfasst:
"Zu B. „Hinweise zur Zahlbarmachung“
Zu B.1 Allgemeines
Zu B.1.1 Zahlbarmachung der erhöhten Entgelte und Freigabe zum vorläufigen Vollzug
Die erhöhten Entgelte werden im Produktivsystem des Personalwirtschaftssystems
der Bundeswehr (PersWiSysBw) voraussichtlich zum Abrechnungsmonat September 2025 zahlbar gemacht.
Dies sind zum einen die nachstehenden Entgelte:
• Tabellenentgelte nach TVöD
• Ausbildungsentgelte nach dem TVAöD – Besonderer Teil BBiG und
dem TVAöD – Besonderer Teil Pflege
• Praktikantenentgelte nach dem TVPöD
• Studienentgelte nach § 8 Abs. 1 S. 2 und § 8 Abs. 2 TVSöD
• Pauschalentgelte nach KraftfahrerTV Bund
Zum anderen werden auch die übrigen Bestandteile des Rundschreibens BMI vom 15. Juli 2025 (Bezug 9.), die zentral im PersWiSysBw bereitgestellt werden können (bspw. Erhöhung von Zulagen, Tabellenentgelte für Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in Bundeswehrkrankenhäusern und anderen kurativen Einrichtungen der Bundeswehr gemäß § 46 (Bund) Kapitel III TVöD - BT-V sowie für Beschäftigte im Pflegedienst gemäß § 46 (Bund) Nr. 22 zu § 52 TVöD - BT-K, sonstige Entgeltbestandteile nach
dem TVöD BT-V), zahlbar gemacht.
Sofern zum Zeitpunkt der Zahlbarmachung das Unterschriftsverfahren der finalen Tarifvertragstexte, die mit einem weiteren BMI-Rundschreiben veröffentlicht werden, noch nicht abgeschlossen sein sollte, erfolgt die Auszahlung der erhöhten Entgelte unter dem Vorbehalt der Rückforderung und unter Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung.
Die Tarifbeschäftigten werden in diesem Fall über einen maschinell angedruckten Textbaustein auf ihrer Bezügeabrechnung entsprechend informiert."
https://www.vab-gewerkschaft.de/fileadmin/user_upload/www_vab-gewerkschaft_de/pdf/2025/BAPersBw_08.08.2025.pdf
CmdrMichael:
--- Zitat von: Organisator am 15.08.2025 15:00 ---Wie soll man denn durch einen Vermögenszufluss an seine finanziellen Grenzen stoßen - eigentlich ist doch das Gegenteil der Fall.
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Na, das ist bei Großerben regelmäßig der Fall.
Ich zitiere mal:
"Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2023 in 26 Fällen (Erbschafts-)Steuern in Höhe von insgesamt 2,1 Milliarden Euro erlassen. In diesen Fällen wurde schätzungsweise ein begünstigtes Vermögen von rund 7 Milliarden Euro übertragen. Das Finanzamt hat darauf zunächst eine Steuer von 2,13 Milliarden Euro festgesetzt. Aufgrund von Bedürftigkeit wurden davon aber 99,7 Prozent wieder erlassen. "
Quelle: https://www.netzwerk-steuergerechtigkeit.de/erneut-steuererlasse-in-milliardenhoehe-fuer-erben-von-grossvermoegen/
Also wenn ich 7 Mrd geschenkt bekommen würde, wäre ich nicht zu arm, davon 2,13Mrd. an Steuern zu zahlen.
clarion:
Wenn das Vermögen in einem Unternehmen stecken sollte, könnte es aber tatsächlich problematisch werden, beträchtliche Summen aus dem Unternehmen heraus zu ziehen. Ratenzahlung wäre in solchen Fällen allerdings eher angezeigt als ein Erlass.
Finanzer:
--- Zitat von: clarion am 20.08.2025 21:17 ---Wenn das Vermögen in einem Unternehmen stecken sollte, könnte es aber tatsächlich problematisch werden, beträchtliche Summen aus dem Unternehmen heraus zu ziehen. Ratenzahlung wäre in solchen Fällen allerdings eher angezeigt als ein Erlass.
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Genau, Ratenzahlung, gerne auch über zehn Jahre gestreckt und fertig. Diese Bedürftigkeitsprüfung ist reine Steuergestaltung (der Erbe/Beschenkte kann sich den Zeitpunkt seiner "Bedürftigkeit") sogar aussuchen.
Wert auch immer dies damals ins Gesetzt verhandelt hat, hat Deutschland einen immensen Schaden zugefügt.
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