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Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst

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SwenTanortsch:

--- Zitat von: GoodBye am 23.08.2025 12:45 ---Das BVerfG ist nicht das Amtsgericht X, das einen Streit zwischen Nachbarn einer praktikablen Lösung zuführen muß.

Ein mögliches Urteil entwickelt das Recht fort und dient damit zur Orientierung aller Fachgerichte.Es ist unser höchstes Gericht. Das ist der Ausgangspunkt.

Und kommen wir zu der komischen Annahme, beim BVerfG werde Haushaltspolitik gemacht:

Schlüsse aus Folgewirkungen hat der Gesetzgeber zu ziehen. Das BVerG entscheidet über den vorliegenden Sachverhalt. M.E. benötigen Entscheidungen einen langen Zeitraum, wenn der Gesetzgeber nicht seiner ureigensten Aufhabe nachkommt, nämlich seinen Gestaltungsspielraum dergestalt zu nutzen, dass er die Mindestmaße an Begründung und Prozeduralisierung erfüllt.

--- End quote ---

Besser hätte ich es nicht auf den Punkt bringen können!

BVerfGBeliever:
Hallo Swen, ich habe gerade nochmal auf der BVerfG-Seite nachgeschaut.

Beim "letzten" Mal lief es folgendermaßen:
- Für das Jahr 2019 wurden Entscheidungen in drei Besoldungsverfahren angekündigt (2 BvL 6/17, 7/17, 8/17), jedoch nicht verkündet.
- Für das Jahr 2020 wurden nochmals die gleichen drei Entscheidungen angekündigt und in der Tat am 04. Mai 2020 beschlossen.

Aus meiner Laiensicht gibt es daran wenig zu kritisieren. Ja, es gab eine gewisse Verzögerung, aber immerhin erfolgten im Mai 2020 die angekündigten Entscheidungen.


"Aktuell" sieht es hingegen wie folgt aus: 
- Für das Jahr 2022 wurden Entscheidungen in fünf Besoldungsverfahren angekündigt (2 BvL 2/16, 3/16, 4/16, 5/16, 6/16), jedoch nicht verkündet.
- Für das Jahr 2023 wurden Entscheidungen in sieben Besoldungsverfahren angekündigt (2 BvL 2/16, 3/16, 4/16, 5/16, 6/16, 13/18, 5/19), jedoch nicht verkündet.
- Für das Jahr 2024 wurden Entscheidungen in neun Besoldungsverfahren angekündigt (2 BvL 2/16, 4/16, 5/16, 6/16, 5/18, 6/18, 7/18, 8/18, 9/18)
- Für das Jahr 2025 wurden Entscheidungen in zwölf Besoldungsverfahren angekündigt (2 BvL 2/16, 4/16, 5/16, 6/16, 5/18, 6/18, 7/18, 8/18, 9/18, 11/18, 12/18, 14/18), jedoch bis heute, also dem 23. August, noch immer nicht verkündet.

Ich kenne deine Argumente ("unerwartetes" Verhalten der Besoldungsgesetzgeber, Verzögerungen aufgrund verlängerter Fristen für Stellungnahmen, usw. usf.) und kann diese größtenteils auch gut nachvollziehen. Außerdem "glaube" ich ja allein schon aufgrund meines Nutzernamens weiterhin an das Gute Karlsruhe.

Dennoch stellt sich so langsam auch mir als Laie die Frage, wie man so signifikant die selbst gesetzten (!) Fristen immer und immer wieder reißen kann.

Somit sehe ich zumindest beim "Erwartungsmanagement" des BVerfG ein gewisses Verbesserungspotenzial..  :)

Ozymandias:
Ich kann nicht alle Fragen beantworten, da ich auch kein Verfassungsrichter bin.
Allerdings kann jeder mit gesundem Menschenverstand beantworten, dass 5000 Verfahren bei 16 Richtern keine optimale Relation ist.
Die Politik ist halt träge und das Gericht selbst sträubt sich auch gegen einen 3. Senat.
Vermutlich wären sogar 5 Senate angebracht. Die Amis sind da mit ihren 9 Richtern für 350 Millionen Einwohner vermutlich noch schlechter dran, aber dort ist es mehr Gang und Gäbe die Entscheidungen von Mitarbeitern vorbereiten zu lassen. Auch weil die Richter dort teilweise Greise sind, die auf Lebenszeit ernannt sind.

Aber auch selbst dann wird das Hauptproblem ignoriert. Wieso rufen die Bürger bei 2% Erfolgsquote 5000 mal das Verfassungsgericht an?

Die Gesetze die wir haben sind oftmals sehr unflexibel, schießen mit Kannonen auf Spatzen und sind oftmals sogar sehr ungerecht. Eine gigantische Anzahl von Bürgern schafft es nicht mal ansatzweise zum Recht zu gelangen. u.a. auch wegen einem nahezu Fristenterrorismus. Dieser gilt aber nur einseitig für den Bürger. Dieser muss die Rechtslage innerhalb kürzester Zeit einordnen und begründen können. Gleichzeitig ist nahezu unmöglich Entschädigung für falsche oder stark verzögerte Entscheidungen zu bekommen.
Das wäre mein Wort zum Sonntag  ;)

SwenTanortsch:
Und was würde sich an der Erwartungshaltung der Normunterworfenen ändern, wenn Karlsruhe seit 2022 gar keine Ankündigungen zu geplanten Entscheidungen im Besoldungsrecht gemacht hätte, BVerfGBeliever? Dann würde - so darf man vermuten - die unbegründete Kritik lauten, dass dort offensichtlich gar nicht an den anhängigen besoldungsrechtlichen Verfahren gearbeitet werde, da man ja augenscheinlich noch nicht einmal zu einer Ankündigung schreite.

Fakt ist: Das Bundesverfassungsgericht hat seit 2022 zunächst die fünf anhängigen bremischen Verfahren zur Entscheidung angekündigt, um 2023 deren Zahl auf vier zu reduzieren, dort weiterhin anhängige niedersächsische und schleswig-holsetinische Verfahren ebenfalls zur Entscheidung anzukündigen, um 2024 nun die angekündigten niedersächsischen und schleswig-holsteinischen Verfahren durch die seitdem angekündigten Berliner Verfahren zu ersetzen und heuer noch saarländische zur Entscheidung anzukündigen, nachdem hier unlängst noch eine Verzögerungsbeschwerde zurückgewiesen worden ist. Warum es dazu m.E. jeweils gekommen ist, habe ich hier mehrfach umfassend dargelegt.

Fakt ist weiterhin, dass das Bundesverfassungsgericht in einer nicht geringen Zahl an Verfahren zwischenzeitlich die notwendige Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat, sodass - wie es das ebenfalls angekündigt hat - die Vorbereitung einer Entscheidung auch hier - so darf man begründet vermuten - zwischenzeitlich weiter vorangetrieben worden ist. Ebenso kann man anhand aktuell angekündigter Entscheidungen feststellen, dass auch hier kein "Schlafen" gegeben ist, sondern dass hier ebenfalls offensichtlich kontinuierlich an den Verfahren gearbeitet wird.

All das habe ich in der Vergangenheit begründet, ohne dass ich eine Entkräftung jener Begründungen gelesen hätte. Was ich lese, ist der wiederkehrende Frust darüber, dass die angekündigten Entscheidungen weiterhin ausstehen. Dieser Frust ist nachvollziehbar. Was ich weiterhin lese, ist, dass dafür regelmäßig nur spekulative und zugleich fragwürdige Erklärungen, die - wenn ich es richtig sehe - wiederkehrend dem Frust geschuldet sind, angebracht werden. Diese wiederkehrend fragwürdigen Erklärungen oder Meinungen wie vorhin die regelmäßige, dass Karlsruhe nicht genügend Aufmerksamkeit und Arbeitskraft in die angekündigten Fälle stecken würde, sind deshalb wiederkehrend fragwürdig, weil das nicht den Tatsachen entspricht, sondern weil allgemein wie auch in den anhängigen besoldungsrechtlichen Verfahren in Karlsruhe eine ziemlich hohe Motivation und ein erheblicher Fleiß zu erkennen ist.

Was ich mich frage, der ich hier im Forum - davon gehe ich aus - die mit Abstand größte Kraft und meiste Zeit in das Voranbringen des Themas stecke, ist, wie man solche unbegründeten Vorwürfe regelmäßig in den Raum werfen kann, ohne sich selbst soweit in den letzten fünf Jahren in das Thema eingearbeitet zu haben, um zumindest in kleinen Ansätzen mal selbst Begründungen zu den angekündigten Entscheidungen zu erarbeiten. Wieso würdigt man die Arbeit eines Verfassungsorgan herab, wenn man selbst nicht bereit ist, sich ggf. nicht hinreichend in das Thema einzuarbeiten, aber zumindest soweit, dass man die Problematiken zumindest sachgerecht durchdringen kann? Tut man das, wird man kaum zu den wiederkehrenden Vorwürfen gelangen können, weil man dann sieht, WIE groß und umfassend die sachlichen Probleme tatsächlich sind, die Karlsruhe vor sich sehen muss.

Das bleibt mir unverständlich, und zwar das nur umso mehr, weil davon auszugehen sein wird, dass nach den angekündigten Entscheidungen nun unter umgedrehten Vorzeichen gezielte und genauso falsche Anwürfe auf den Senat niedergehen werden.

Das bleibt mir darüber hinaus ebenfalls unverständlich, weil - das ist offensichtlich, weil es sachlich gar nicht anders geht - Karlsruhe selbst ein gehöriges Interesse daran haben wird, dass mit den angekündigten Pilotverfahren und Leitentscheidungen - genau deshalb hat man sie (denke ich) genauso genannt (auch damit könnte man sich beschäftigen und würde dann weiterhin erstaunen können) - der Entscheidungsfluss signifikant beschleunigt wird.

Das bleibt mir schließlich ebenfalls unverständlich, weil ich davon ausgehe, dass Karlsruhe um die prozessualen Konsequenzen langer besoldungsrechtlicher Verfahren weiß, darüber also nicht von außen informiert werden muss, auch wenn das zwischenzeitlich vermutlich geschehen ist, also man dort weiß, dass mit zunehmenden Verfahrensdauern einige grundlegende Probleme auf die Gerichte zukommen, deren Tragweite ich, obgleich ich mich im Verlauf der letzten rund zwei Jahre gerade mit diesem Thema recht tiefgehend auseinandergesetzt habe, nur bedingt hinreichend abschätzen kann, eben weil sie - genauso wie dann ggf. die Mittel zu ihrer Behebung - sachlich so komplex sind, dass ich auch hier immer weiter zu keinem hinreichenden Schluss gelange. Entsprechend gehe ich weiterhin davon aus, dass alsbald dazu eine verhältnismäßig langer Beitrag erscheinen wird, der die Sachlage nur noch einmal erheblich komplizierter machen dürfte.

Wenn man sich also aus Sicht des Senats mit wiederkehrend nicht geringen sachlichen Problemen konfrontiert sieht, von denen hier im Forum bislang keiner - davon gehe ich aus - weiß, dann darf man daraus schließen, dass das Durchdenken und Beraten auch jener Probleme und ihrer Lösung gehörige Zeit kosten dürften. Und da ich aus Erfahrung weiß, wie viel kontinuierliche Zeit, wie viel Kraft und Aufwand es kostet, bereits in meinem kleinen Rahmen an den vorhandenen sachlichen Problemen zu arbeiten, nötigt mir das einen gehörigen Respekt vor dem Thema ab und leitet mich das zu einer Demut vor den Problemen, die auf langer Beschäftigung beruht.

Wenn man dann ohne auch nur ansatzweise diese Beschäftigungszeit investiert zu haben, hier wiederkehrend Meinungen absondert, die auch nicht einmal in kleinen Ansätzen den Aufwand einer Begründung suchen, dann gehe ich dagegen rund einmal im halben Jahr an, eben weil ich hoffe und auch weiß, hier ebenfalls auf verständige Leser zu treffen, die solchen Unsinn wie der "Schlaf" in Karlsruhe oder was hier noch an scheinbaren sachlichen Verfehlungen regelmäßig geäußert werden, nicht als hinreichend betrachten.

Dieses halbe Jahr war nun wieder rum. Ein nächstes halbes Jahr gibt es für die angekündigten Entscheidungen nicht mehr, davon gehe ich aus.

@ Ozy

Die Probleme, die Du nun beschreibst, sind mit einer Ausnahme nun allesamt außergerichtliche und haben entsprechend dort dann mitsamt der Kritik ihren Platz. Darüber hinaus erkennst Du genauso wie Knecht an, dass Du Dich nicht hinreichend auskenntest, um die Fragen zu beantworten, was Dich ehrt - aber was Dich m.E. ebenfalls eher dazu führen solltest, mit Kritik sachlich zu verfahren. Denn wirklich sachlich kritisieren kann man nur dort, wo man sachlich genügend Hintergrundwissen hat, um die Sache beurteilen zu können.

Das einzig innergerichtliche Problem, das Du ansprichst, ist die sachliche Ablehnung eines dritten Senats durch die BVR selbst, was jeder, der sich mit Verfassungsrech beschäftigt, nur vollständig unterstützen kann. Denn es ist schon wiederkehrend schwierig, grundlegende unterschiedliche Rechtsauffassung zwischen zwei Senaten im Plenum hinreichend zu klären und so zu einer Verständigung im Sinne der Einheit der Rechtsordnung zu gelangen, die eine möglichst einheitliche Verfassungsrechtsprechung zu ihrer Voraussetzung hat - mit dreien gerieten diese Diskussionen ggf. in solche sachliche und methodische Untiefen, dass die Folge dann nur eines sein könnte: in diesen Fällen eine noch einmal erheblich längere Verfahrensdauer. Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur an die - mittlerweile wohl einer Verständigung zwischen beiden Senaten zugeführte - Problematik der unterschiedlichen Ansicht zwischen den beiden Senaten der 2010er Jahre, wie und also wie tiefgehend der Gesetzgeber nicht zuletzt in Instituten wie dem Besoldungsrecht die ihm obliegenden prozeduralen Anforderungen sachgerecht zu erfüllen habe. Hier haben sich schon die beiden Senate offensichtlich nur (be-)schwerlich einigen können. Wie sollte das dann erst der Fall sein, wenn auch noch ein dritter Senat mit acht weiteren BVR seine je eigenen Ansichten einnehmen würde, die hier ebenfalls wiederkehrend dem senatsinternen Beratungsgeheimnis unterliegen würden, also sich ggf. gar nicht für die anderen und ihre von ihnen zu kontrollierenden Rechtegebiete hinreichend konkretisieren ließen?

Alles, nur bitte kein dritter Senat. Ich möchte noch gerne erleben, dass das Besoldungsrecht wieder in andere Fahrwasser gerät...

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