Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
Knecht:
--- Zitat von: Petr Rigortzki am 09.01.2025 11:56 ---BMI Nancy Faeser hat uns geschrieben (PS es ist Wahlkampfzeit und noch nie waren ihr die Beamten so wichtig, das 'riecht nach 6,6% + 2%....😁)
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/01/dbb-jt.html
--- End quote ---
"Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation
Der Bund steht zu seiner Verantwortung, die Bundesbesoldung an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation anzupassen. Dazu hat die Bundesregierung Anfang November einen vom BMI vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen. Sollte es aufgrund der anstehenden vorgezogenen Bundestagswahlen zu einem späteren Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens kommen, wird dies nicht zu Lasten der Beamtinnen und Beamten gehen. Das hat der Bund seit dem Jahr 2021 fortlaufend zugesagt und das gilt auch weiterhin."
Wow - meine Null ist gesichert! ;D
SwenTanortsch:
Auch diese Pressemitteilung des BMI ist gerichtlich verwertbar: Denn gerichtlich kann nichts anderes als ausschließlich das festgestellt werden, was seit dem getan worden ist. Das BMI hat spätestens vor vier Jahren mit dem im Winter 2020/21 erstellten Seehofer-Entwurf eingestanden, dass die Bundesbesoldung nicht den Anforderungen des Art. 33 Abs. 5 GG entspricht. Der Gesetzgeber ist seitdem untätig geblieben und würde, sofern der allseits bekannt verfassungswidrige aktuelle Entwurf noch in einer konzertierten Aktion durch den Bundestag gejagt werden würde - dann also ohne offensichtlich hinreichende sachliche Prüfung durch die Ausschüsse in einem noch zu beschließenden Eilverfahren -, dann letztlich nur ein Handeln zeigen, dass der Untätigkeit gleichkommt. Zwischenzeitlich ist allseits bekannt gewesen und weiterhin bekannt, dass die Verbraucherpreise 2021 um 3,1 %, 2022 um 6,9 %, 2023 um 5,9 % (https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/_inhalt.html#sprg229224) und 2024 voraussichtlich um 2,6 % gestiegen sind (https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/01/PD25_003_611.html). Entsprechend finden wir mit dem Basisjahr 2020 heute einen Verbraucherpreisindex von 119,8 %.
Dem stehen seitdem vollzogene lineare Erhöhungen von im April 2021 1,2 % (https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/a/2021/), im April 2022 1,8 % (https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/a/2022/), 2023 Einmalzahlungen, die darüber hinaus ansonsten hinsichtlich der Verbraucherpreise langfristig wie eine Nullrunde wirken, und zum März 2024 von 200,- € erhöhten Grundbezügen sowie eine weitere Erhöhung um 5,3 % gegenüber (https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/a/2024/).
Entsprechend lässt sich also festhalten, dass die vor mittlerweile spätestens vier Jahren eingestandene verfassungswidrige Unteralimentation mindestens von Teilen der Bundesbeamten seitdem nicht nur nicht geheilt, sondern durch eine gezielte Untätigkeit offensichtlich noch einmal in einem erheblichen Maße vergrößert worden ist. Nicht umsonst gesteht der aktuelle Entwurf auf der Seite 58 mittlerweile eine regelmäßige verfassungswidrige Unteralimentation bis in die Besoldungsgruppe A 11 ein (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/kabinettsfassung/D3/BBVAngG_Kabinettvorlage.pdf?__blob=publicationFile&v=1), wobei ja jedem innerhalb und außerhalb des BMI, der Bundesregierung und des Gesetzgebers bewusst ist, dass die dem Entwurf zugrunde liegenden Rechenkünste nicht den Direktiven des Bundesverfassungsgericht entsprechen (https://www.drb.de/fileadmin/DRB/pdf/Stellungnahmen/2024/DRB_240925_Stn_Nr_19_GE_zur_Sicherstellung_amtsangemessener_Bundesbesoldung_u._-versorgung_BBVAngG.pdf).
Entsprechend ist die PM mit einem Sreenshot von all jenen, die erwägen, alsbald ggf. in ein Klageverfahren einzutreten bzw. das bereits sind, zu speichern. Nicht umsonst hat der Zweite Senat hinsichtlich Berlin dem SenFin in den angekündigten "Pilotverfahren" die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt, wieso er ebenfalls eingestanden hat, dass die vom Land gewährte Alimentation seiner Beamten mindestens zwischen 2008/09 bis 2015 verfassungswidrig war, um dann jedoch ebenfalls gezielt untätig zu bleiben. Der Fall sollte hier kaum anders liegen; das entsprechende Handeln und also das wiederholte Eingeständnis, zielgerichtet verfassungswidrig zu besolden und das nach Möglichkeit auf immer größere Gruppen von Beamten gezielt auszuweiten, um nun weiterhin ebenso zielgerichtet die Untätigkeit fortzusetzen, sollte sich also ebenfalls als gerichtlich verwertbar darstellen.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/01/dbb-jt.html
lotsch:
Angesichts der Zahlen von Swen stelle ich fest, dass wir Deutschen (besonders im ÖD?) wirklich ein sehr geduldiger Haufen sind. In Frankreich würde so etwas nicht gehen. Da kann sich unser Olaf dann bei seinen Kollegen von G 20 stolz hinstellen und berichten, " wir bezahlen das alles aus dem laufenden Haushalt".
LehrerBW:
--- Zitat von: Hans1W am 08.01.2025 11:25 ---
Mann nehme den A2/1 Beamten und sezte die 350€ Mindesforderung um. Alternativ noch die Arbeitszeitverkürzung auf 40 o. 39h pro Woche, ggf. Noch die bis zu drei Arbeitstage für Gewerkschaftsmitglieder.
Was das ausreichend Transferleisutng Herr Lehrer?
--- End quote ---
Welche Laus ist dir denn über die Leber gelaufen?🧐
Schau dir lieber mal die Besoldungstabelle an, da gibt es keine A2/1
Wie kommen die 19% zusammen? 🤔
KlammeKassen:
--- Zitat von: HochlebederVorgang am 08.01.2025 18:30 ---Ihr ständiges Gedöns interessiert mich nicht. Promoviert, zwei Staatsexamen, Frist nach §38 StBerG mittlerweile abgelaufen.
Idealismus war ein teurer Spaß.
Bei Ihren Tiraden können Sie übrigens gerne mal berücksichtigen, dass ich meine Kraft dank mieser Besoldung weit unter Preis der Allgemeinheit zur Verfügung stelle.
--- End quote ---
Habe auch ein Studium absolviert - bin aber nur Angestellter, das ist dann ja nochmal schlechter. Da wäre Ihre Motivation statt bei 30 % wohl nur noch bei 10 %, gehe ich mal von aus.? Da netto ja noch schlimmer.
Aber mal sehen, was die nächsten Jahre bringen, die Option, wieder in die PW zu wechseln steht ja nach wie vor offen.
Ich denke mal, dass die Motivation das große Problem für alle langsam wird, wenn die Bezahlung nicht vernünftig angeglichen wird.
Aber in unserem Forum sagte schon jemand, Bezahlung würde nur kurzfristig motivieren; ich sehe das komplett anders. Natürlich ist Bezahlung nicht alles, aber wenn sie zu mies wird, ist der Effekt der Einsparungen kleiner als der Effekt der Reduzierung der Arbeitsleistung
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