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Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst

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Michael200753:

--- Zitat von: Umlauf am 16.02.2025 22:05 ---Der EVG-Abschluss:

0,0 % für die ersten 3 Monate ab April
2,0 % ab Juli 25 für 12 Monate
2,5 % ab Juli 26 für 18 Monate

2 % tarifliche jährliche Einmalzahlung ab Dezember 27

Die Einmalzahlungen verstehe ich spontan nicht so genau.

So richtig prickelnd fände ich den Abschluss jetzt nicht. Das ist aber meine subjektive schnelle Einschätzung.

--- End quote ---

Diesen Abschluss hätte es mit Claus Weselsky von der GDL nie gegeben. Über 30 Monate Laufzeit, Wahnsinn

bebolus:
Setz das doch mal bitte in den Kontext der Zeit..

Petr Rigortzki:
Die Arbeitgeber haben sich noch nicht zu aus ihrer Sicht möglichen Tarifschritten geäußert. „Wir werden jetzt erst mal weiter verhandeln und dann schauen wir, wann wir ein Angebot vorlegen“, sagte Faeser.

Frau Faeser wird dann am Wahltag Ihre " Quittung" fuer die Hinhaltetaktik bekommen.

wizzard:

--- Zitat von: BalBund am 16.02.2025 11:20 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 16.02.2025 10:30 ---
Was meint ihr mit Sockel?
Sockel ist ja eigentlich absoluter Betrag + Prozente oben drauf (sowie letztes Mal + 200 + 5,5 %).
Oder meint ihr eigentlich Mindestbetrag und habt das falsch ausgedrückt?

--- End quote ---

Im Beamtenbereich gibt es keinen Sockelbetrag, da bestehen (vorgeblich) verfassungsrechtliche Bedenken von Seiten der Besoldungsgeber. Deswegen wird der sog. Sockel umgerechnet in Prozente, die dann rechnerisch das gleiche ergeben sollen (es faktisch aber nicht tun).

--- End quote ---


Das haben die Experten hier zur letzten Tarifrunde auch schon geschrieben und trotzdem gab es den Sockelbetrag auch für Beamte

PolareuD:

--- Zitat von: wizzard am 17.02.2025 19:12 ---
--- Zitat von: BalBund am 16.02.2025 11:20 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 16.02.2025 10:30 ---
Was meint ihr mit Sockel?
Sockel ist ja eigentlich absoluter Betrag + Prozente oben drauf (sowie letztes Mal + 200 + 5,5 %).
Oder meint ihr eigentlich Mindestbetrag und habt das falsch ausgedrückt?

--- End quote ---

Im Beamtenbereich gibt es keinen Sockelbetrag, da bestehen (vorgeblich) verfassungsrechtliche Bedenken von Seiten der Besoldungsgeber. Deswegen wird der sog. Sockel umgerechnet in Prozente, die dann rechnerisch das gleiche ergeben sollen (es faktisch aber nicht tun).

--- End quote ---


Das haben die Experten hier zur letzten Tarifrunde auch schon geschrieben und trotzdem gab es den Sockelbetrag auch für Beamte

--- End quote ---

Ein Indiz für eine evdente Sachwidrigkeit liegt vor, wenn

Prüfparameter 4: Systeminterner Besoldungsvergleich

Verringerung der Abstände der Bruttogehälter in den Besoldungsgruppen infolge unterschiedlich hoher linearer Anpassungen bei einzelnen Besoldungsgruppen oder zeitlich verzögerter Besoldungsanpassungen. Verstoß gegen das Abstandsgebot, wenn die Abstände zwischen zwei vergleichbaren Besoldungsgruppen um mindestens 10 Prozent in den zurückliegenden fünf Jahren abgeschmolzen werden.

Eine Verringerung der Abstände zwischen den Besoldungsgruppen durch Übertragung von Sockelbeträgen ist unter Einhaltung des 4. Prüfparameter zulässig.

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