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Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst

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Organisator:

--- Zitat von: BWBoy am 17.03.2025 13:11 ---
--- Zitat von: BerndStromberg am 16.03.2025 18:14 ---
--- Zitat von: Alexander79 am 16.03.2025 16:44 ---
--- Zitat von: Neuromancer am 16.03.2025 16:33 ---Was würde sich für Bundesbeamte ändern wenn es eine prozentuale Erhöhung der Besoldung gibt und die JSZ bspw. Für alle auf 100% erhöht wird ? Inwiefern wird die Erhöhung der JSZ im TVöD für Bundesbeamte berücksichtigt? Erhalten ja keine …

--- End quote ---

Naja, die prozentuale wird normalerweise 1:1 übernommen, abzüglich 0,2%.
Bei der JSZ keine Ahnung wie das verrechnet wird.

Unsere gekürzte JSZ wurde ins Grundgehalt überführt.

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Waren die 0,2 % Abzug für die Versorgungsrücklage nicht befristet und zuletzt ausgelaufen?
 
Werden die 0,2% einmalig für den gesamten Abschluss abgezogen oder pro Erhöhungsschritt?

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das hatte ich auch mal irgendwo gelesen, dass die ab diesem Mal nicht mehr anfallen.

Glaube ich aber erst wenn ich es sehe.

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Für die Abzüge (für die Versorgungsrücklage) gibts eine gesetztliche Grundlage. Daraus ist auch das Ende absehbar.

Bundesbeamte erhalten weiterhin Weihnachtsgeld in Höhe von 60%, welches monatlich in Höhe von 5% ausgezahlt wird. Sollte das Weihnachtsgeld steigen, würde die monatliche Zahlung entsprechend steigen.

BerndStromberg:
https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__14a.html

(1) Um die Versorgungsleistungen angesichts der demographischen Veränderungen und des Anstiegs der Zahl der Versorgungsempfänger sicherzustellen, wird eine Versorgungsrücklage als Sondervermögen aus der Verminderung der Besoldungs- und Versorgungserhöhungen nach Absatz 2 gebildet. Dafür werden bis zum 31. Dezember 2024 Erhöhungen der Besoldung und Versorgung vermindert.

(2) Jede Erhöhung nach § 14 Absatz 1 wird um 0,2 Prozentpunkte vermindert.

PolareuD:
Gilt aber, m. W. n., für die Gesamterhöhung und nicht pro Erhöhungsschritt.

Bsp.: Erhöhung um 4% in 2 Stufen a 2%. Abzug nur 0,2%, nicht 2 x 0,2%.

Letzteres wurde anfangs auch vollzogen, da hat aber das BVerfG einen Riegel vorgeschoben.

Petr Rigortzki:
Im Tarifstreit für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen nähern sich Gewerkschaften und Arbeitgeber in zähen Gesprächen langsam an. "Der Spalt ist deutlich geringer geworden", sagte die Verhandlungsführerin der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, Karin Welge, am Montag in Potsdam.

Ein Ende der bereits am Freitag begonnenen dritten Runde der Tarifverhandlungen ist dennoch nicht in Sicht. Von den Gewerkschaften gab es zunächst keine offizielle Einschätzung. Auch ein Scheitern wurde weiter nicht ausgeschlossen. Welge sagte: "Ich glaube, es wird lang heute." Die kommunalen Arbeitgeber seien ernsthaft an einem Ergebnis interessiert. Der Diskurs sei aber nicht zu Ende geführt. Sie selbst könnte "mit meinem rational organisierten Verstand den Zieleinlauf sehen".

Bundesinnenministerin Nancy Faeser ist optimistisch, dass sich beide Seiten annähern können: „Ich bin guter Hoffnung, dass wir in der dritten Verhandlungsrunde ein faires Ergebnis für alle Seiten finden werden und dazu gehört dann irgendwann auch, dass man mit einem Angebot auf die Arbeitnehmerseite zugeht. Ich bin sicher, dass es der gegenseitige Respekt auch verlangt, dass wir einen fairen Ausgleich finden zwischen den Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und den Arbeitgebern. Sie wissen, wir haben finanziell sehr knappe Zeiten.“


Die Pläne des Bundes für ein milliardenschweres Infrastrukturpaket lassen hochverschuldete Städte und Gemeinden aufhorchen. 100 Milliarden Euro sind für die Länder vorgesehen.

BerndStromberg:

--- Zitat von: PolareuD am 17.03.2025 15:27 ---Gilt aber, m. W. n., für die Gesamterhöhung und nicht pro Erhöhungsschritt.

Bsp.: Erhöhung um 4% in 2 Stufen a 2%. Abzug nur 0,2%, nicht 2 x 0,2%.

Letzteres wurde anfangs auch vollzogen, da hat aber das BVerfG einen Riegel vorgeschoben.

--- End quote ---
Aber das Thema ist doch seit dem 31.12.2024 eh durch, oder?

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