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Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst

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Pendler1:
Prima. dass sich einige statt Besoldungserhöhung über das HO freuen.

Für Pensionäre bringt das aber nix!

OK, wahrscheinlich werden ja die wenigsten Pensionäre, sozialverträgliches Ableben schon früher?😁

Die Zufriedenen könnten ja eine Petition einbringen - 5% bis 10% Besoldungskürzung (zum Beispiel)  für Beamten. Der real existierende Beamte braucht eh kein Geld, soll nicht so viel ausgeben, wird ja alles immer billiger.

Gemäß dem Spruch eines lieben Referatsleiters in den 70ern des letzten Jahrhunderts (hat er sarkastisch gemeint):

"Der Beamte hat sich innerhalb und außerhalb des Dienstes derjenigen Mäßigung zu befleißigen, die seinem Amte zukommt"

Pendler1:
Hier noch ein netter Leserbrief aus DIE ZEIT:

Zu einem Artikel von Hr. Fraztscher (irgend ein TOP-Ökonom)
vor 3 Stunden

"Irgendwie vergisst Herr Fratzscher immer zu erwähnen, dass die Pensions- und Versorgungsansprüche der Beamten auch eine gigantische Umverteilung von arm zu reich sind. Hier der arme Steuerzahlende, der die Party zahlt, auch wenn er für's Pflegeheim den letzten Cent hinlegen muss, da die Beamtenwitwe, der ein "Vermögensverzehr" fürs Pflegeheim aber keinesfalls zumutbar ist."

Also, Pensionen heftig kürzen. Die HO-Anhänger werden jubeln?

PS: Irgendwie scheinen einige Beamte zu vergessen, dass die Pension ein Prozentsatz von der Besoldung ist.

Aber, wie gesagt, wer braucht schon Pension. Der real existierende Beamte wird ja nie krank und pflegebedürftig - und geht wahrscheinlich schon vor Pensionsbeginn in die ewigen Jagdgründe?

Die Politik wird darob jubeln.

Bundesjogi:

--- Zitat von: BalBund am 21.03.2025 09:12 ---Es gibt ein gesondertes Schreiben der dbb tarifunion an die Beamten, ich werde es aus Gründen hier nicht zur Verfügung stellen.

Inhaltlich wird neben dem Verweis auf die hier hochgeladenen Punkte darauf eingegangen, dass derzeit nicht sicher angenommen werden darf, dass das Tarifergebnis auch in den Beamtenbereich übertragen werden wird.

War das bisher nur eine Floskel und der Automatismus folgte dann doch irgendwann verzögert, so darf man mit Blick auf die Haushaltsvorstellungen der CDU meiner Meinung nach nicht mehr sicher davon ausgehen, dass die Beamtenschaft an einem Tarifabschluss in gleicher Weise partizipieren wird. Man hört zwischen den Häusern, dass durch die notwendige Alimentationsanpassung ja ohnehin schon viel für die Beamten getan wäre, ob man nicht zumindest diese Tarifrunde mal auslassen könnte.

Ich wäre also daher persönlich sehr vorsichtig, irgendeine Summe schon für die Zeit nach dem Abschluss zu verplanen, genauso wie "Urlaubstage" oder andere Konstrukte.

Das, was momentan auf der politischen Hausebene abgeht habe ich in all den Jahren so noch nicht erlebt, ich fürchte, unser aller Dienstherr wird vor einer erneuten Zäsur nicht zurückschrecken.

--- End quote ---

Irgendwie ist das doch aber nicht logisch (auch wenn man natürlich mit einem Anspruch von Logik vielleicht das Grundproblem verkennt). Bisher gibt es keine Umsetzung der amtsangemessenen Alimentation, insofern besteht ja auch gar kein Ansatz um eine Tariferhöhung auszulassen. Es ist auch nahezu ausgeschlossen, dass ein solches Gesetz noch vor Abschluss der Tarifrunde verabschiedet würde, ja es wird wohl nicht mal ein Entwurf vorgelegt werden. Mit Verweis auf ein derart ungelegtes Ei kann man doch aber die Übertragung nicht weglassen. Anders herum ist es doch so, dass eine wirklich konsequente Umsetzung der a.A. eine so starke Erhöhung bedeuten würde (mutmaßlich) dass es nicht darauf ankommt, wie hoch vorher die Tabellen erhöht werden, quasi als "Abschlagszahlung". Was nicht heißen soll, dass wir am Ende leer ausgehen und der Verweis auf die leeren Kassen erfolgt. Aber logisch begründbar ist das nicht und das wird am Ende auch der Regierung einleuchten. Kommt dann nur drauf an ob es sie auch interessiert.

BalBund:

--- Zitat von: Bundesjogi am 21.03.2025 14:59 ---
Irgendwie ist das doch aber nicht logisch (auch wenn man natürlich mit einem Anspruch von Logik vielleicht das Grundproblem verkennt). Bisher gibt es keine Umsetzung der amtsangemessenen Alimentation, insofern besteht ja auch gar kein Ansatz um eine Tariferhöhung auszulassen. Es ist auch nahezu ausgeschlossen, dass ein solches Gesetz noch vor Abschluss der Tarifrunde verabschiedet würde, ja es wird wohl nicht mal ein Entwurf vorgelegt werden. Mit Verweis auf ein derart ungelegtes Ei kann man doch aber die Übertragung nicht weglassen.

--- End quote ---

Da nach jedem Tarifabschluss ein Anpassungsgesetz für die Beamten beschlossen wird kann man das sehr wohl. Ebenso kann man halt auch drauf verzichten und (angeblich) alle Ansprüche über die Besoldungsreform lösen.

Die Arbeitsvermutung hier, dass diese Reform nicht den Vorgaben der Verfassungsrichter entsprechen wird, mag stimmen, aber nach außen verkauft sich sowas deutlich besser als Anpassungsgesetz + Alimentationsgesetz direkt am Anfang einer Wahlperiode.

PolareuD:

--- Zitat von: BalBund am 21.03.2025 16:16 ---Da nach jedem Tarifabschluss ein Anpassungsgesetz für die Beamten beschlossen wird kann man das sehr wohl. Ebenso kann man halt auch drauf verzichten und (angeblich) alle Ansprüche über die Besoldungsreform lösen.

Die Arbeitsvermutung hier, dass diese Reform nicht den Vorgaben der Verfassungsrichter entsprechen wird, mag stimmen, aber nach außen verkauft sich sowas deutlich besser als Anpassungsgesetz + Alimentationsgesetz direkt am Anfang einer Wahlperiode.

--- End quote ---

Halte ich sogar für den besseren Weg. Die Frage ist nur, was in dem Gesetz letztlich drin. Irgendwie fällt es mir schwer daran zu glauben, dass da etwas signifikant besseren drin steht als in den letzten beiden Entwürfen zum BBVAngG.

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