Autor Thema: Vertretung, Stelleninhaber und Kernaufgaben  (Read 1132 times)

Tinim

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Hallo Zusammen,

im Rahmen einer Vertretungsregelung kommt es oft vor, dass der Stelleninhaber bestimmte und kritische Kernaufgaben durch Abwesenheit auf die Vertretung abzuwälzen versucht.

Dies ist jedoch nicht im Sinne einer Vertretungsregelung oder auch eines Teamgedankens.
Wie kann in einem solchen Fall sinnvollerweise vorgegangen werden, aus Sicht der Vertretung?

Vielen Dank schon einmal für Eure Einschätzung.
Viele Grüße
Tinim

MoinMoin

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Antw:Vertretung, Stelleninhaber und Kernaufgaben
« Antwort #1 am: 05.01.2024 11:35 »
Ein entsprechende Gespräch führen, in dem man wertfrei und ohne Vorwurf, das anspricht wäre ein Anfang.

Tinim

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Antw:Vertretung, Stelleninhaber und Kernaufgaben
« Antwort #2 am: 05.01.2024 13:49 »
Hallo MoinMoin,

vielen Dank für den Tipp.
Das hat sich leider nicht bewährt, da Gespräche nicht auf Kooperationsbereitschaft stoßen, sondern leider nur ein neues Feld eröffnen, sachliche Argumente auszuhebeln und Gegenstrategien zu entwickeln (auch mit den Vorgesetzten, welche den Aufgabenbereich lediglich bearbeitet wissen wollen).
Nicht jedoch unbedingt ein Interesse daran haben, dass die zuständige Person ihre Aufgaben selbst zu erledigen hat.
Viele Grüße
Tinim

MoinMoin

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Antw:Vertretung, Stelleninhaber und Kernaufgaben
« Antwort #3 am: 05.01.2024 14:37 »
Ich habe noch nicht verstanden wo das Problem im Kern liegt.

Wenn als der Vertreter aufgrund des Verhaltens des zu Vertretenen gewisse Dinge permanent macht, dann kann der Vertreter dieses dokumentieren und den VorVorgesetzen darum bitten, dass diese Dinge ihm dauerhaft übertragen werden, da damit ein effektiveres arbeiten möglich ist.
Das ist der Teamgedanke.

Wenn man auch keinen Bock auf den Kram hat:
einfach seinen eigenen Kram machen, sich bisserl dumm stellen, die Kernaufgaben nur ankratzen oder Beruhigungs emails schicken, (er kommt übermorgen wieder und kümmert sich dann...) und diese kritischen Kernaufgaben, die man nur vertreten und nicht bearbeiten soll, dem Stelleninhaber zur Entscheidung vorlegen, wenn er wieder da ist.

Tinim

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Antw:Vertretung, Stelleninhaber und Kernaufgaben
« Antwort #4 am: 05.01.2024 15:17 »
Als Vertretung sehe ich eine Ansprechstation für Anliegen aus anderen Bereichen und Durchführung von Aufgaben des betreffenden Tätigkeitsbereiches während der Abwesenheit der zuständigen Person - ok.
Aber nicht eine Übernahme der Zuständigkeit für alles inkl. von Spezialaufgaben, die derjenige nicht selbst machen will (auch wenn sie turnusmäßig anfallen).

Hier liegt der aktuelle Unterschied.
Viele Grüße
Tinim

BalBund

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Antw:Vertretung, Stelleninhaber und Kernaufgaben
« Antwort #5 am: 06.01.2024 10:13 »
Wenn der zu vertretende es schafft, jedes Mal zur turnusmäßigen Fälligkeit der Spezialaufgaben frei zu bekommen und das auch nach einem Hinweis an den Genehmigenden der Arbeitsbefreiung so bleibt, dann ist es eben so. 

Ist man zum Vertreter bestellt (so wie es hier aufgrund deiner Threads den Anschein hat), dann ist die anfallende Aufgabe zum Termin zu erledigen und zwar durch denjenigen, der im Dienst und dazu befähigt ist.  Siehe hierzu auch meine Anmerkungen zur aktiven und passiven Vertretung im Nachbarthread.

Oder platt gesagt: Schafft es der Kollege die Sache durch geschickte Planung von sich fern zu halten und geht dein SGL/Referent mit, dann kannst Du Dich nur umsetzen/wegbewerben oder es schlucken, manche wissen, wie sie das System schlagen und dafür ggf. sogar eine Entgeltgruppe mehr kassieren. Ungerecht, ja durchaus, aber Realität im öD mit 24 Gleittagen im Jahr :-)

MoinMoin

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Antw:Vertretung, Stelleninhaber und Kernaufgaben
« Antwort #6 am: 06.01.2024 10:47 »
Tja, wer zuerst kommt, der …
Alternative rechtzeitig selber frei haben, bzw. wichtigere Termine zum Zeitpunkt der Spezialtermine legen.

Tinim

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Antw:Vertretung, Stelleninhaber und Kernaufgaben
« Antwort #7 am: 06.01.2024 12:43 »
Hallo Zusammen,

ist nicht sehr angenehm, danke Euch für die Hinweise!
Viele Grüße
Tinim

MoinMoin

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Antw:Vertretung, Stelleninhaber und Kernaufgaben
« Antwort #8 am: 06.01.2024 12:49 »
Nein, das ist es nie, wenn einer im Team sich unkooperativ verhält und die Führungskräfte solches Verhalten dulden.

OrganisationsGuy

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Antw:Vertretung, Stelleninhaber und Kernaufgaben
« Antwort #9 am: 09.01.2024 12:20 »
Bei meinem alten sowie jetzigen Arbeitgeber gibt es dafür an bestimmten Terminen halt keine Möglichkeit zum Urlaubsantritt. Wenn der Kassenabschluss immer zum Quartalsende zu fertigen ist durch den zuständigen Sachbearbeiter, dann hat er an den vier einzelnen Tagen im Jahr nun mal Anwesenheitspflicht und der Vorgesetzte sollte Urlaubsanträge entsprechend ablehnen. Wenn nun an drei von vier Terminen Anwesenheit gegeben ist und der vierte Termin mal in den Jahresurlaub fällt kann man ja eine Ausnahme machen. Aber vier von vier Terminen freizunehmen und der Vorgesetzte winkt das durch, da liegt das Problem beim Vorgesetzten.

Da würde ich mal anfangen das Gespräch zu suchen.

MoinMoin

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Antw:Vertretung, Stelleninhaber und Kernaufgaben
« Antwort #10 am: 09.01.2024 13:05 »
Bei meinem alten sowie jetzigen Arbeitgeber gibt es dafür an bestimmten Terminen halt keine Möglichkeit zum Urlaubsantritt. Wenn der Kassenabschluss immer zum Quartalsende zu fertigen ist durch den zuständigen Sachbearbeiter, dann hat er an den vier einzelnen Tagen im Jahr nun mal Anwesenheitspflicht und der Vorgesetzte sollte Urlaubsanträge entsprechend ablehnen. Wenn nun an drei von vier Terminen Anwesenheit gegeben ist und der vierte Termin mal in den Jahresurlaub fällt kann man ja eine Ausnahme machen. Aber vier von vier Terminen freizunehmen und der Vorgesetzte winkt das durch, da liegt das Problem beim Vorgesetzten.

Da würde ich mal anfangen das Gespräch zu suchen.
Oder. um beim Beispiel zubleiben, würde tinim schon vorher an diesen Terminen sich freie Tage genehmigen lassen, da es nicht sein Kernaufgabe, sondern nur vertreutungsaufgabe ist und der Vorgestze muss dann den Abschluß selber machen  ;D