Autor Thema: [Allg] Termine zur gesundheitlichen Rehabilitation vs. Arbeitszeit?  (Read 973 times)

Hauruck

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Hallo,

vielleicht kann mir jemand hier einen Tipp geben:

- Arbeite für ein Bezirksamt in der Hauptstadt
- Arbeitsunfall wurde gemeldet und ich war auch beim Durchgangsarzt und bin dort immer noch in Behandlung
- Bin immer noch nicht schmerzfrei und habe jetzt Physiotherapie verordnet bekommen

Und der letzte Punkt macht es schwierig, denn: Ich bin nicht krankgeschrieben = gehe zur Arbeit und die Praxen sind alle voll und können mir nur Termine während der Arbeitszeit anbieten. Und ich mag bitte wieder beschwerdefrei und schmerzfrei werden, mich aber nicht dafür bei meinem AG krankmelden müssen. Ergebnis wäre, ich fahre zur Arbeit, hetze danach gestresst durch die Stadt zur Therapie, danach wieder zurück zur Arbeit, um dann wieder zurück nach Hause zu fahren. Optimal/verhältnismäßig ist das nicht.

Ein Bund-Kollege meinte jetzt zu mir, dass sie die interne Regelung haben, dass Facharzttermine, auf die man lange warten muss und die mit der Arbeitszeit kollidieren, in der Arbeitszeit genommen werden dürfen und da als Arbeitszeit zählen. Schön für ihn :-)

Gibt es eine allgemeine Regelung für Berlin, die mir bei meinem Anliegen hilft? Oder muss ich das dann individuell mit meinem Chef besprechen und versuchen, Therapie-Termine und Arbeitszeit auszubalancieren?

Möchte schlimmstenfalls nicht für länger ausfallen, weil bei fehlender Physiotherapie dann OP folgt.

Danke für
Rat und Hilfe!
« Last Edit: 07.01.2024 02:43 von Admin2 »

Saxum

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Für Bayern kann ich nur mit der Regelung in § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BayUrlMV dienen. Eventuell müsstet du nachsehen ob in Berlin eine ähnliche Regelung vorhanden ist. Ansonsten würde ich hier tatsächlich mal mit der Personalabteilung sprechen oder gegebenenfalls es via "Wiedereingliederung" machen lassen.

Insbesondere ohnehin im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall greift ohnehin die Unfallfürsorge des Dienstherrn im besonderen Maße und sollte mEn machbar sein.

Rentenonkel

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Eine weitere Alternative wäre eine ganztägig ambulante Reha zu beantragen, die über die Unfallfürsorge des Dienstherrn abgerechnet werden müsste.

Man kann sich da an den ambulanten Reha Einrichtungen der Deutschen Rentenversicherung orientieren und dort nachfragen, ob man auch als Beamter dort eine ambulante Reha machen kann.

Auch der Dienstherr hat ja ein Interesse an der langfristigen Gesundheit des Beamten.

Thomber

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BUND:  Ja, kenne ich auch. *stimmt*
BERLIN: Das wurde nicht zentral geregelt, soweit ich weiß. Das regelt jede Dienststelle selbst. Ich kenne keine Dienststelle, die Dir den Physio-Termin verbieten würde.

Dienstvereinbarung?  (Ggf. PersRat mal fragen.)