Autor Thema: Frage verkürzte Stufenlaufzeit (TVL-S)  (Read 1427 times)

Tension

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Frage verkürzte Stufenlaufzeit (TVL-S)
« am: 07.01.2024 15:27 »
Moin alle und frohes Neues noch!

Ein Kollege und ich reden gerade über die eventuelle Auslegung der verkürzten Stufenlaufzeit.

Er könnte sich vorstellen, dass sich die verkürzten Laufzeiten auch rückwirkend auf bereits durchlaufene Stufen auswirken. Also dass er in seiner aktuellen Stufe zum Beispiel nicht ein Jahr durch die Verkürzung gewinnt, sondern 2-3 Jahre, da die vorherigen Stufen nun auch kürzer laufen.

Ich bin der Meinung, dass sich das wohl nur auf die aktuelle Zeit in der aktuellen Stufe bezieht. Da sein Gedankengang aber natürlich attraktiver klingt, wollte ich mal fragen, ob jemand von euch genauere Infos hat?

MfG und schönen Sonntag noch
Tens

Tagelöhner

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Antw:Frage verkürzte Stufenlaufzeit (TVL-S)
« Antwort #1 am: 07.01.2024 15:47 »
Betrifft die Stufenlaufzeit der aktuellen Stufe, aber natürlich ist man dann auch genau um die zeitliche Verkürzung früher in den jeweils nächsten Stufen, die jedoch wieder vollständig durchlaufen werden müssen.

cyrix42

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Antw:Frage verkürzte Stufenlaufzeit (TVL-S)
« Antwort #2 am: 07.01.2024 16:04 »
Moin,

Da die Redaktionsverhandlungen noch nicht durch sind, kann hier noch keine endgültige Aussage getroffen werden. Jedoch findet sich im Einigungspapier der Tarifparteien unter „II. Beschäftigte im Sozial und Erziehungsdienst — 1. Wegfall besonderer Stufenlaufzeiten — Unterpunkt d)“ dazu der Satz

„Die Überleitung wird im Rahmen der Redaktion in Anlehnung der Regelung bei der VKA vereinbart.“

Dort greift die Streichung der verlängerten Stufenlaufzeiten sowie die Einführung der zuvor nicht vorhandenen Stufen 5 und 6 in einigen Fallgruppen zum 01.10.2024 und wirkt sich jeweils nur auf die Stufe, in der man sich gerade befindet, aus, nicht rückwirkend. Wer zum entsprechenden Zeitpunkt schon mehr als 2 bzw. 3 bzw. 4 Jahre in Stufe 2 bzw. 3 bzw. 4 verbracht hat, gelangt dann zum Stichtag in Stufe 3 bzw. 4 bzw. 5. Alle anderen in den entsprechenden Stufen erreichen dann die nächste nach den nun geltenden Stufenlaufzeiten (also nach n Jahren in Stufe n die Stufe n+1).

Zinc

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Antw:Frage verkürzte Stufenlaufzeit (TVL-S)
« Antwort #3 am: 07.01.2024 18:07 »
Warum auch immer das erst zum 01.10. in Kraft tritt. Kann ich davon ausgehen, dass auf meiner nächsten Bezügemitteilung dann als nächster Termin für den Stufenaufstieg der 01.10.24 steht? Ich würde sonst erst im Juli 2025 steigen. Frage mich nur, ob das mein Arbeitgeber wirklich so auf dem Schirm hat und der Bezügestelle mitteilt.

cyrix42

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Antw:Frage verkürzte Stufenlaufzeit (TVL-S)
« Antwort #4 am: 07.01.2024 18:53 »
Das Datum kommt aus der Einigung zum TVöD (VKA) und war dort so schon im Einigungspapier fixiert. Bei der Einigung zum TV-L stand kein konkretes Datum im Papier, nur der Verweis, dass man sich bezüglich der Überleitung am Vorgehen an vorgenannter Einigung anlehnen wolle.

Was das jetzt konkret heißt, d.h. insbesondere, ab wann die Stufenlaufzeiten angepasst werden -- ggf. auch schon rückwirkend zum 01.10.2023? -- , steht hier völlig in den Sternen. Da muss man die Redaktionsverhandlungen abwarten, bis man Genaueres weiß.

Zum Erwartungsmanagement: Beim TVöD wurde letztes Jahr die Einigung am 22.04. erzielt; die Redaktionsverhandlungen waren allerdings erst am 06.07. abgeschlossen. Wenn es hier ähnlich lang dauert, wissen wir Ende Februar Bescheid.

Pacman

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Antw:Frage verkürzte Stufenlaufzeit (TVL-S)
« Antwort #5 am: 10.01.2024 14:03 »
Hallo Zusammen und entschuldigt bitte die vllt. (doofe) Frage.
Habe ich das richtig verstanden, dass die bisherigen Stufenlaufzeiten angepasst werden sollen ?

Konkret meine ich damit, dass 2020 bei der Überleitung vom TVL zum TVL-S sie Stufenlaufzeiten teilweise verlängert wurden. Dies hatte die Auswirkung, dass die KollegInnen die bereits z.B. im TVL 10 Stufe 4 waren, in den TVL-S Stufe 3 landeten, um die Verlängerten Stufenlaufzeiten wieder aufzuholen.
Wird das nun wieder aufgehoben, sodass die (zusätzlichen) Mehrjahre wieder wegfallen und man somit wieder schneller in die nächst höhere Stufe gelangt ?

Ich hoffe Ihr versteht was ich meine.

LG 8)

cyrix42

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Antw:Frage verkürzte Stufenlaufzeit (TVL-S)
« Antwort #6 am: 10.01.2024 14:20 »
Es ändert sich für alle in den S-Stufen des TV-L beschäftigten Arbeitnehmer_innen nichts weiter, außer, dass die nächsten Stufenaufstiege wieder nach der regulären Zeit (also 1 Jahr in Stufe 1, 2 Jahre in Stufe 2, ..., 5 Jahre in Stufe 5) erfolgen. Wer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Regelung schon länger in einer Stufe ist, als diese dann dauert, gelangt automatisch in die nächsthöhere Stufe.

Eine rückwirkende Betrachtung wurde nicht vereinbart. Auszuschließen ist es nicht, dass dies in den Redaktionsverhandlungen noch kommt, davon auszugehen ist aber auch nicht.

Pacman

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Antw:Frage verkürzte Stufenlaufzeit (TVL-S)
« Antwort #7 am: 10.01.2024 14:28 »
Lieben Dank für die schnelle Antwort.
Es wäre schön, wenn das auch in die Betrachtung kommen würde. Es sind schließlich zwei zusätzliche Jahre die teilweise "aufgebrummt" wurden.

Zinc

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Antw:Frage verkürzte Stufenlaufzeit (TVL-S)
« Antwort #8 am: 10.01.2024 16:41 »
Lieben Dank für die schnelle Antwort.
Es wäre schön, wenn das auch in die Betrachtung kommen würde. Es sind schließlich zwei zusätzliche Jahre die teilweise "aufgebrummt" wurden.

Beschäftigte, die am 1. Oktober 2024 in Stufe 2 eine Stufenlaufzeit von zwei Jahren absolviert haben, werden zum 1. Oktober 2024 der Stufe 3 zugeordnet. Beschäftigte, die am 1. Oktober 2024 in Stufe 3 eine Stufenlaufzeit von mehr als drei Jahren absolviert haben, werden zum 1. Oktober 2024 der Stufe 4 zugeordnet. Für Beschäftigte, die am 1. Oktober 2024 bereits in den Stufen 4 bis 6 sind, ändert sich nichts. Also auch nicht rückwirkend.