Nebenbei: Es kann vorkommen, dass du durch die vorübergehende Höhergruppierung mehr Jahresbrutto bekommst, als wenn du fest höhergruppiert wirst. Das liegt dann an der Höhe der Jahressonderzahlung. Wenn du beispielsweise derzeit in die E 11 eingruppiert bist, hast du Anspruch auf 74,35% des durchschnittlichen Entgelts von Juli-September des jeweiligen Jahres. Wenn du in E 12 eingruppiert bist, beträgt der Anspruch nur 46,47% des selben Zeitraums. Da du während der vorübergehenden Höhergruppierung weiterhin in der alten Entgeltgruppe verweilst, gilt auch der entsprechende Prozentsatz weiter.
Während deine fest in E 12 eingruppierten Kollegen dann 46,47% eines E 12 Monatsgehaltes als Jahressonderzahlung erhalten, bekommst du dann 74,35% eines E 12 Monatsgehaltes.