Behörden haben aber soweit ich weiß gewisse Quoten zu erfüllen was die Beschäftigung von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen angeht.
Das ist aber keine Besonderheit von Behörden. Das gilt für alle Arbeitgeber ab 20 Mitarbeitern. 5% der Mitarbeiter müssen einen entsprechenden GdB haben, sonst müssen sie Strafe zahlen. Derzeit beträgt die Strafe 140€-360€* je fehlendem Pflichtarbeitsplatz, je nachdem wie sehr man die 5% unterschreitet.
Ab 2025 können die Strafen je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz bis zu 720€** betragen.
Die Fragestellung hier ist aber tatsächlich interessant. Dass Bewerber um eine bestimmte Quote zu erfüllen bei gleicher Eignung bevorzugt werden, ist ja schon länger normal. Dass man aber auf Stellen, auf denen auch andere Personen gleichermaßen geeignet wären, für die Quote nur Mitglieder dieser Gruppe zulässt, könnte hingegen gegen das AGG verstoßen. Bin mal gespannt auf die Antworten hier.
*https://www.haufe.de/personal/entgelt/schwerbehindertenanzeige-pflichtquote-und-meldepflicht_78_437932.html
**https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/inklusion-abgabe-erhoeht-das-sollen-betriebe-ohne-arbeitsplatz-fuer-schwerbehinderte-kuenftig-zahlen/28882138.html