Autor Thema: Stellenausschreibung ausschließlich für Schwerbehinderte  (Read 2652 times)

TV-Ler

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Dabei ist explizit zu erwähnen, dass die Arbeitsqualität in der Regel die gleiche oder sogar hervorragend ist.
Warum sollte man annehmen, das bei Schwerbehinderten in der Regel keine Gaußsche Verteilung vorliegt?

BAT

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Warum sollte man annehmen, das bei Schwerbehinderten in der Regel keine Gaußsche Verteilung vorliegt?

Selbst wenn sie greifen würde, wäre der Output aufgrund des Zusatzurlaubes niedriger. Ebenso wie bei Personen mit minderjährigen Kindern, duck weg... :D

Thomber

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Weiß ja nicht, wer bei Euch die Bewerber/innen bewertet.... Bei uns ist die  Länge des Studiums jedenfalls KEIN Kriterium.  Ob, du aufgrund einer Behinderung oder, weil nebenher jobben musstest, länger studiert hast, als ein anderer ist Wurst und hat keine Auswirkung auf Deine Bewerbung. Wie gesagt, ich bewerte Bewerbungen und hier gibt es keine Benachteiligungen und demnach ist der Ausgleich von nicht vorhandenen Nachteilen kein Ausgleich, sondern ein Vorteil.   Wenn A und B nicht geeignet erscheinen und B aber schwerbehindert ist, muss ich B einladen.
WAS wird damit bitte ausgeglichen?  Wäre B geeignet, würde er/sie auch so eingeladen werden, logisch.

Jede Förderung bestimmter Personengruppen unterstellt automatisch, dass es unzulässige Benachteiligungen gibt und das sehe ich im öD halt nicht. Hier wird niemand nicht eingeladen, weil er /sie behindert ist.


Saxum

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Es geht nicht um die Studiumsdauer an sich, auch wenn die etwa ein Faktor sein kann. Es kann schon alleine etwa beispielhaft die Tatsache sein, dass der Schwerbehinderte Bewerber*in für die gleiche Prüfungsfragen mehr Zeit benötigt die nicht umfassend vom Zeitausgleich ausgeglichen werden kann so dass unweigerlich noch Fragen offen bleiben könnten (die dieser beantworten konnte) die so zu einer niedrigeren Punktzahl führen - kumulieren wir das kommt am ende eine schlechtere Note heraus.

Zudem MUSS B sowieso grundsätzlich die Anforderungen der Stelle erfüllen, ist der Bewerber offenkundig ungeeignet etwa weil seine Ausbildung oder Qualifikation nicht passen, dann hilft der Status als Schwerbehinderter Mensch auch nicht weiter.

Durch Einladung des Schwerbehinderten Menschen, weil seine Unterlagen eben aufgrund der vorhanden Behinderung schlechter ein gewertet werden kann - etwa im Sinne von, dass seine Noten als eins von mehreren Bewertungskriterien in der Vorauswahlphase schlechter als die besten 5 oder der durchschnitt sind - soll diesem Gelegenheit gegeben werden gegenüber der Auswahlkommission seine Eignung für die Stelle darzulegen bzw. "von sich zu überzeugen".

Die Einladung des Schwerbehinderten zur Vorstellungsrunde / Auswahlkommision ist nicht mit der automatischen Annahme verbunden, dass dieser auch die Stelle erhält. Eindeutiger ist, wenn wir Bewerber A und B mit gleicher Eignung haben ist B mit dem Schwerbehindertenstatus vorrangig.

Bei allem Respekt, wenn du das nicht selbst beantworten kannst oder gar berücksichtigen, bist du ein schlechter Personaler.


Thomber

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Was Du schreibst, ist bekannt - aber das mit der Note ist gut.  Gibt es darüber denn Vorgaben, Gutachten o.ä.?
Wenn im Ausschreibungstext steht, dass man einen Volljuristen mit 15 Punkten sucht... Wie viele Punkte würde ein Schwerbehinderter denn benötigen, um eingeladen zu werden?  Ich entscheide leider nicht über so tolle Stellen, nur über meine E3 bis E11 Stellen UND Ausbildungsnoten werden hier nicht beachtet und Arbeitszeugnisse sind auch nur ein Aspekt neben anderen, aber wäre mal interessant.   

TV-Ler

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Es geht nicht um die Studiumsdauer an sich, auch wenn die etwa ein Faktor sein kann. Es kann schon alleine etwa beispielhaft die Tatsache sein, dass der Schwerbehinderte Bewerber*in für die gleiche Prüfungsfragen mehr Zeit benötigt die nicht umfassend vom Zeitausgleich ausgeglichen werden kann so dass unweigerlich noch Fragen offen bleiben könnten (die dieser beantworten konnte) die so zu einer niedrigeren Punktzahl führen - kumulieren wir das kommt am ende eine schlechtere Note heraus.
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Was heißt hier "nicht umfassend vom Zeitausgleich ausgeglichen werden kann"?
Da gibt es doch Vorgaben und genau wie unter nicht Schwerbehinderten nicht alle in der Lage sind, alle Prüfungsfragen in der vorgegebenen Zeit zu schaffen, so wird es auch Schwerbehinderte geben, für die der Zeitausgleich nicht ausreichend ist. Das ist doch völlig ok und spiegelt einfach nur Leistungsunterschiede.

cyrix42

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Wenn im Ausschreibungstext steht, dass man einen Volljuristen mit 15 Punkten sucht... Wie viele Punkte würde ein Schwerbehinderter denn benötigen, um eingeladen zu werden?

15. Wenn aber unter drei Bewerbern einer mit 16 und zwei mit 15, darunter einer schwerbehindert, eingeladen werden, die Entscheidung für den mit 16 aber nur ausschließlich mit der Note begründet wird, dann wurde dem Schwerbehinderten kein Nachteilsausgleich gewährt.

Nachteilsausgleiche sind nicht notwendigerweise nur innerhalb einer Kategorie zu gewähren. Es kann auch für einen Nachteil in einem Bereich ein Ausgleich in einem anderen gewährt werden.

Zitat
und Arbeitszeugnisse sind auch nur ein Aspekt neben anderen, aber wäre mal interessant.   

Hier könnte ich mir gut vorstellen, dass Personen mit psychischen Einschränkungen -- z.B. Autisten -- zwar sehr gute Arbeit leisten können, wenn geeignet mit ihnen umgegangen wird, aber umgekehrt auch schnell auf große Schwierigkeiten stoßen. Gerade hier kann es aufgrund von nicht-passenden Umständen in früheren Arbeitsstellen zu negativen Arbeitszeugnis-Formulierungen kommen, die aber nicht notwendigerweise eine schlechte Arbeit durch die betreffende Person erwarten lassen. Hier wäre es aus Sicht des Arbeitgebers sinnvoll, sich im Vorstellungsgespräch einen Eindruck von der Person zu machen, ob sie sinnvoll eingesetzt werden kann, und im positiven Falle sich von der Bewertung durch das schlechte Arbeitszeugnis zu lösen.

clarion

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An den Postings von BAT, Thomber und TV-ler sieht man wie wenig Nichtbehinderten die Schwierigkeiten einer Behinderungen bekannt sind.

Der Alltag von Behinderten ist viel kräftezehrender als der von Nichtbehinderte.  Für Körperbehinderte ist der Toilettengang ein echter Akt, für Hörbehinderte sind Meetings und bei stärkerer Schwerhörigkeit auch Telefonate extrem anstrengend, da man permanent die nicht verstandenen Lücken im Geiste mal mehr mal weniger richtig zusammenkombiniert. Für Sehbehinderte sind Dienstreisen und das Lesen sehr erschöpfend. Das Nichtmithaltenkönnen  bzw. für die gleiche Leistung mehr anstrengen müssen geht manchmal auch richtig auf die Psyche.

Da es kaum gleiche Behinderungen gibt, sind die Zeitverlängerungen bei Klausuren zwar besser als nichts, aber das ist kein wirklich gerechter Nachteilsausgleich. Wie wollte man den gerechten Nachteilsausgleich ermitteln?

Hinzu kommt, dass man selbstredend außerhalb der Dienstzeiten öfters zum Arzt, zur Apotheke, zur Physio, zum Sanitätshaus, zum Optiker oder zum Hörgeräteakustiker muss. Daher nehme ich meine fünf Tage mehr Urlaub ganz ohne schlechtes Gewissen in Anspruch.

Ich habe einen sehr hohen GdB und schaffe im Job trotzdem mehr Produktives als die meisten Nichtbehinderten. Ich kenne auch jede Menge andere leistungsfähige Behinderte. Aber ich vertue meine Zeit tagsüber auch nicht mit Jammern, Meckern und in diesem Forum zu surfen.

Ich gebe meine Nachteilsausgleiche auch gerne her, wenn ich damit meine Beeinträchtigungen los würde! Will jemand tauschen?

BAT

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An den Postings von BAT, Thomber und TV-ler sieht man wie wenig Nichtbehinderten die Schwierigkeiten einer Behinderungen bekannt sind.


Wieso sollte das nicht bekannt sein?

Zudem lege mir dar, wieso mit mehr Urlaub bei einer normalen Leistungsverteilung der Output nicht kleiner wird?

Zusatzurlaub gibt es nicht wegen Besorgungen, sondern weil ein erhöhter Erholungsbedarf gesehen wird.

Und nochmals: nicht jedem Arbeitgeber wird die Schwerbehinderung eines Mitarbeiters bekannt sein.

clarion

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Lege mir dar, inwieweit der Jahresoutput bei Schwerbehinderung signifikant niedriger als bei Nichtbehinderten ist. Viele Behinderte sind organisierter.

Wer oft bei Arzt und Therapeuten sitzt macht ja eben keine Erholung. Wenn ich nach der Arbeit zur Physio muss, bin platt, dann schaffe ich null Haushalt und keinen Einkauf, sondern nur noch etwas im am Tablet schreiben oder fernsehen und ab geht es ins Bett. Ergo mache ich solche Sachen freitags Nachmittags oder nehme Zeitausgleich oder Urlaub und Zack ist ein freier Tag ohne Erholung dahin.

Das mag sein, dass nicht alle einen SBA haben, die einen bekommen könnten. Die einen haben, legen ihn im ÖD auch überwiegend vor, wenn ich mir die Reihen bei uns angucke.

BAT

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Lege mir dar, inwieweit der Jahresoutput bei Schwerbehinderung signifikant niedriger als bei Nichtbehinderten ist. Viele Behinderte sind organisierter.


Du musst mal das entsprechende Einzelthema rausnehmen. Nimm Gruppe A und Gruppe B mit einer gleichen Verteilung innerhalb der Gruppe.

Wenn die Gruppe A eine Woche weniger arbeitet, kommt da weniger Outpout raus. Einfachste Mathematik.

Und was machst du aus dieser Analyse: ich hätte Probleme mit der Gruppe A.

Das ganze auf einen EInwurf, der Gruppe A als eher überdurchschnittlich einstufte (hervorragend), ohne hier belastbare Nachweise, die auch schon TVler anfragte, nicht gebracht wurden.

cyrix42

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@BAT: Und genau deshalb sind schwerbehinderte Personen bei gleicher Eignung bevorzugt einzustellen, damit sie nicht durch ihre Behinderung auch im Berufsleben weiter behindert werden, indem sie keine Anstellung finden…

BAT

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@BAT: Und genau deshalb sind schwerbehinderte Personen bei gleicher Eignung bevorzugt einzustellen, damit sie nicht durch ihre Behinderung auch im Berufsleben weiter behindert werden, indem sie keine Anstellung finden…

Nein, das ist Unfug. Es gibt andere Gruppen mit weiteren Urlaubsansprüchen, die keine besonderen Vorzüge bei der Einstellung gesetzlich normiert haben.

Sie sind bevorzugt einzustellen, weil der Gesetzgeber sich das so ausgedacht hat.

Die Vorteile von diversen Teams hat der Arbeitsmarkt halt teils nicht erkannt.


Saxum

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Jetzt wird hier Unsinn vermischt, Urlaubsansprüche sind in der Thematik hier nicht von Relevanz.

Dass der Gesetzgeber diese Norm normiert hat, hat seinen berechtigen Grund. Das ist eine Norm die erforderlich geworden ist, da Regelmäßig Schwerbehinderte nicht eingestellt wurden und diese eher in die Werkstätten für Behinderte gedacht oder überführt wurden.

Die Feststellung ist anderes zu formulieren, für den gleichen Output haben Schwerbehinderten hierbei einen stark erhöhten Input von etwa beispielsweise 200% reinzustecken. Es liegt beim vergleichbaren Ergebnis also erheblich ungleich viel mehr Energie dahinter.

Genau dieser Umstand wird damit gewürdigt, nichts anderes soll die Formulierung "bei gleicher Einigung sind Schwerbehinderte bevorzugt zu berücksichtigen" ausdrücken.

BAT

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Jetzt wird hier Unsinn vermischt, Urlaubsansprüche sind in der Thematik hier nicht von Relevanz.

Dass der Gesetzgeber diese Norm normiert hat, hat seinen berechtigen Grund. Das ist eine Norm die erforderlich geworden ist, da Regelmäßig Schwerbehinderte nicht eingestellt wurden und diese eher in die Werkstätten für Behinderte gedacht oder überführt wurden.


Das ist doch schon konterkariert durch die Regelung in § 223 SGB IX, in der die Ausgleichsabgabe und damit indirekt die Einstellung von Schwerbehinderten durch Ablass teils ausgehebelt wird.

Welche Feststellungen ansonsten getroffen werden, hat mir sozialer Marktwirtschaft sicher etwas zu tun, zu dieser habe ich mich nicht ausgelassen.