Weiß ja nicht, wer bei Euch die Bewerber/innen bewertet.... Bei uns ist die Länge des Studiums jedenfalls KEIN Kriterium. Ob, du aufgrund einer Behinderung oder, weil nebenher jobben musstest, länger studiert hast, als ein anderer ist Wurst und hat keine Auswirkung auf Deine Bewerbung. Wie gesagt, ich bewerte Bewerbungen und hier gibt es keine Benachteiligungen und demnach ist der Ausgleich von nicht vorhandenen Nachteilen kein Ausgleich, sondern ein Vorteil. Wenn A und B nicht geeignet erscheinen und B aber schwerbehindert ist, muss ich B einladen.
WAS wird damit bitte ausgeglichen? Wäre B geeignet, würde er/sie auch so eingeladen werden, logisch.
Jede Förderung bestimmter Personengruppen unterstellt automatisch, dass es unzulässige Benachteiligungen gibt und das sehe ich im öD halt nicht. Hier wird niemand nicht eingeladen, weil er /sie behindert ist.