Autor Thema: Frage zur SuE Zulage  (Read 875 times)

Edding360

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Frage zur SuE Zulage
« am: 08.01.2024 16:40 »
Hallo Zusammen,

wie ihr ja alle wisst, ist für die Stadtstaaten eine SuE-Zulage Teil der Einigung. Diese besagt u.a., dass die Stufen  S11b, S12, S14, S15 FG 1 monatlich 180€ erhalten. Bedeutet dies im Umkehrschluss, dass bspw. Menschen in S15 FG 2 (z.B. Bewährungshelfer*Innen) diese Zulage nicht erhalten und somit die Stufen ab S12 finanziell besser gestellt sind?

Falls ja, gibt es hierfür eine rationale Erklärung?

Viele Grüße
Edding360

McOldie

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Antw:Frage zur SuE Zulage
« Antwort #1 am: 08.01.2024 17:32 »
Es ist richtig, dass die in S 15 eingruppierten Bewärungshelfer und höher eingruppierte Sozialpädagogen die Zulage von 180 Euro nicht erhalten.

Edding360

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Antw:Frage zur SuE Zulage
« Antwort #2 am: 08.01.2024 17:59 »
Gut, das bringt mich dann aber zu der Frage nach dem "Warum?", gerade in Anbetracht der Besserstellung der Eingruppierungen ab S12 aufwärts.

Ebenfalls würde mich interessieren, wer denn alles in die S15 FG1 fällt, hierzu finde ich online lediglich die Info, dass zumindest im TVÖD die S15 FG1 Kitaleitungen in Einrichtungen mit >=100 Plätzen sind.

cyrix42

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Antw:Frage zur SuE Zulage
« Antwort #3 am: 08.01.2024 20:05 »
Ebenfalls würde mich interessieren, wer denn alles in die S15 FG1 fällt

Die Entgeltordnung sagt dazu:

Zitat
Entgeltgruppe S 15
1. Sozialarbeiter und Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung sowie Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung und - soweit nach dem jeweiligen Landesrecht vorgesehen - mit staatlicher Anerkennung mit jeweils entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe S 12 heraushebt.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

2. Bewährungshelfer.

Zinc

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Antw:Frage zur SuE Zulage
« Antwort #4 am: 09.01.2024 15:07 »
Gut, das bringt mich dann aber zu der Frage nach dem "Warum?", gerade in Anbetracht der Besserstellung der Eingruppierungen ab S12 aufwärts.

Ebenfalls würde mich interessieren, wer denn alles in die S15 FG1 fällt, hierzu finde ich online lediglich die Info, dass zumindest im TVÖD die S15 FG1 Kitaleitungen in Einrichtungen mit >=100 Plätzen sind.
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Es ist einfach großer Mist, was da gemacht wurde. Vom ADB wurde beispielsweise die Unterstützung seitens des Ministeriums gefordert, sich für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe S17 gegenüber der Tarifgemeinschaft deutscher Länder einzusetzen. Also speziell für die Bewährungshelfer jetzt. Aber das wird vermutlich wieder auf taube Ohren stoßen, da das schon mit Überleitung in die S-Tabelle gefordert wurde. Durch diese Zulagen, die wir im TV-L nicht erhalten und dem geringen Abstand zu den unteren Gruppen, wird der Bereich noch unattraktiver und qualifiziertes Personal schwieriger zu finden.