Autor Thema: schlechteres Arbeitszeugnis als Zwischenzeugnis  (Read 1463 times)

Reiselustig23

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Guten Abend zusammen,

ich wende mich mit der Bitte einer sachlichen/ehrlichen Beantwortung meiner Fragen an euch (auch wenn ich hoffe, dass die Antworten in meinem Sinne ausfallen  :-\ ). Die Suchfunktion habe ich genutzt, aber keine ähnliche Frage gefunden.

Ich war bei einem kommunalen Arbeitgeber beschäftigt. Zunächst jahrelang in Funktion A, für welche mir ein Zwischenzeugnis vorliegt, dass sich mit den gängigen Codes als Note 1 lesen dürfte. Anschließend war ich kurze Zeit in Funktion B tätig. In diesem Aufgabenbereich war ich nach so kurzer Zeit noch nicht fertig eingearbeitet, hab mein Aufgabengebiet aber eigenständig betreut. Ich wurde krank und habe aus der Krankheit heraus meine Beschäftigung gekündigt. Nicht toll für den Arbeitgeber, aber ich hatte wichtige Gründe. Nun ging mir das Arbeitszeugnis zu. In diesem wird Funktion A komplett verschwiegen. Zudem entspricht die Benotung eher der Note 3. Das empfinde ich als ungerechtfertigt, weil ich jemand bin der sich eigentlich immer sehr bemüht und alles perfekt machen möchte.

Was meint ihr:
1) Ein Aufgabengebiet (welches den mit Abstand größten Teil meiner Beschäftigungszeit ausmacht) auszulassen, dürfte sicherlich nicht rechtens sein? Oder muss das nicht im Zeugnis stehen, wenn es schon ein Zwischenzeugnis gibt?
2) Darf die Bewertung so erheblich schlechter sein, als kurz zuvor im Zwischenzeugnis?
3) Wie gehe ich am Besten vor? Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und bin auch kein Gewerkschaftsmitglied.

Ich danke euch schon jetzt für euren Input! Ich bin noch richtig erschüttert vom Lesen des Zeugnisses gerade.

Grüßli
Reiselustig

Tagelöhner

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Antw:schlechteres Arbeitszeugnis als Zwischenzeugnis
« Antwort #1 am: 08.01.2024 19:53 »
Zu 1)
Nein das ist nicht rechtens. Bestehe darauf, dass das Zeugnis korrigiert wird und Funktion A entsprechend dem dir vorliegenden Zwischenzeugnis ebenfalls aufgeführt wird.

Zu 2) Je nachdem wie alt das Zwischenzeugnis ist, entfaltet es Bindungswirkung für das Abschlusszeugnis. Also dürfte ein Abweichen um 2 Noten ebenfalls ggf. unzulässig sein. Bitte freundlich um Korrektur und verweise auf das Zwischenzeugnis.

Zu 3) Bleibe freundlich aber fordere ein was dir zusteht. Du kannst auch ruhig erwähnen, dass Du das Zeugnis ansonsten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lässt und eine Korrektur des Zeugnisses vor dem Arbeitsgericht erwirken wirst.

Befriedigende Arbeitszeugnisse kommen im Öffentlichen Dienst recht häufig vor, ist es doch die Benotung, die jedem rechtlich zusteht und im Falle der Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht der Arbeitnehmer in der Nachweispflicht ist, warum er besser als befriedigend möchte. Wenn der Arbeitgeber schlechter als die Note 3 geben möchte, ist er in der Nachweispflicht. Halte dich an dem Zeugnis trotzdem nicht zu lange auf, Arbeitszeugnisse haben allgemein an Stellenwert und Aussagekraft verloren.

Reiselustig23

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Antw:schlechteres Arbeitszeugnis als Zwischenzeugnis
« Antwort #2 am: 08.01.2024 20:06 »
Danke, Tagelöhner, für deine schnelle Antwort!

Zu 2) Was meinst du wie lange die Bindungswirkung für das Zwischenzeugnis besteht? Insbesondere hinsichtlich dessen, dass dieses die überwiegende Zeit meines Arbeitsverhältnisses abdeckt?

Tagelöhner

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Antw:schlechteres Arbeitszeugnis als Zwischenzeugnis
« Antwort #3 am: 08.01.2024 20:09 »
Ich meine so 1-2 Jahre, bin da aber aktuell auch nicht mehr auf dem Laufenden. Versuche ein wenig zu recherchieren, gibt genug Infos dazu im Netz auch direkt von Anwälten.

Reiselustig23

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Antw:schlechteres Arbeitszeugnis als Zwischenzeugnis
« Antwort #4 am: 09.01.2024 07:35 »
Danke erst einmal! :)

Schmitti

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Antw:schlechteres Arbeitszeugnis als Zwischenzeugnis
« Antwort #5 am: 09.01.2024 09:00 »
Wird im Arbeitszeugnis in irgendeiner Form auf das Zwischenzeugnis Bezug genommen? "Für den Zeitraum X wird auf das Zeugnis vom xxx verwiesen." oder ähnlich?

Ansonsten ist Tagelöhners letztem Satz der ersten Antwort zuzustimmen. Wen jucken heute noch Zeugnisse. Ich an deiner Stelle hätte auch kein Problem damit, einem potentiellen neuen AG einfach beide vorzulegen und darauf hinzuweisen, dass der alte Arbeitgeber die Differenz zwischen den Noten (noch) nicht begründet hat. Dann merkt man evtl. auch gleich, wie der neue AG so drauf ist.

Reiselustig23

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Antw:schlechteres Arbeitszeugnis als Zwischenzeugnis
« Antwort #6 am: 10.01.2024 08:51 »
Danke dir auch, Schmitti.

Es wird nicht auf das Zwischenzeugnis Bezug genommen.  :(

Taigawolf

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Antw:schlechteres Arbeitszeugnis als Zwischenzeugnis
« Antwort #7 am: 12.01.2024 11:15 »
Ich musste z.B. bei einem Wechsel letzten Jahres überhaupt kein Zeugnis vorlegen. Habe es bis heute vom alten Dienstherr noch nicht, trotz mehrmaliger Nachfrage. Hat beim neuen Dienstherr gar niemanden interessiert, ich wurde nicht mal danach gefragt. Ist wohl auch dem Fachkräftemangel geschuldet.