Autor Thema: Entgeldgruppe 10 zu 11, Tätigkeiten  (Read 1452 times)

florena

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Entgeldgruppe 10 zu 11, Tätigkeiten
« am: 08.01.2024 19:34 »
Hallo zusammen,

ich bin in der IT beschäftigt und habe aktuell die 10/4, einen Hochschulabschluss habe ich noch nicht, mir fehlt noch die Thesis, im Oktober 2024 gehe ich in 10/5.

Im September 2023 wurde mir ein IT Bereich zu 100% angeboten, vorher waren es 50%.

Meine Hauptaufgaben sind:
  • SQL Abfragen rauf und runter für Berichte
  • alle Zahlen laufen über meinen Tisch
  • Berichtserstellung
  • Qualitätsmanagement

Mein Vorgesetzter meinte, dass ich im Januar eine neue TD bekomme. Die Vorgängerperson hatte die 11, ich gehe davon aus, dass ich die 11 nicht bekomme, weil ich keinen Hochschulabschluss habe, das ist die Argumentation des Vorgesetzten.

Aber, was bedeutet das für mich?

Ist es nicht so, dass ich in der 10 nur (Frage an das Forum) 30 bis 50% selbstständige Arbeiten erledigen darf? Ich verstehe die Definitionen hier nicht.

Da ich SQL rauf und runter mache und Berichte emtwickle, bedeutet das doch, daß ich nach einer bestimmten Zeit (3 bis 5 Stunden), den Griffel fallen lassen muss, um einfache Aufgaben (die einer 10 entsprechen) ausüben muss.

Sehe ich das richtig?

Vorab vielen Dank und viele Grüße
Florena
« Last Edit: 08.01.2024 19:48 von florena »

cyrix42

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Antw:Entgeldgruppe 10 zu 11, Tätigkeiten
« Antwort #1 am: 08.01.2024 20:02 »
Moin,

die Eingruppierung im TV-L ist in dessen Anlage A, der Entgeltordnung, festgelegt. Dort gibt es den Abschnitt 11 zu Beschäftigten in der Informations- und Kommunikationstechnik. Da findet man für die EG 11:

Zitat
Entgeltgruppe 11
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10,
deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10,
deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

Die entsprechende Protokollerklärung lautet:

Zitat
Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.

Es Bedarf also zu mindestens einem Zeitanteil von 1/3 auszuübende Tätigkeiten, die besondere Fachkenntnisse und entsprechende praktische Erfahrung voraussetzen (oder fachliche Weisungsbefugnis), aufbauend auf die EG 10.

Diese ist, wie folgt, definiert:

Zitat
Entgeltgruppe 10
1. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b, deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.

Wahrscheinlich wird man in der Verwaltung versucht sein, hier eine Eingruppierung via Fallgruppe 1 durchzuführen, also zu sagen, dass man für die Stelle einen einschlägigen Hochschulabschluss benötigt. Das ist nämlich recht einfach festzustellen, ob dieser vorliegt, oder nicht. Via Fallgruppe 2 bräuchte man
- Gestaltungsspielraum, der über den in der EG 8 hinausgeht (EG 10),
- umfassende Fachkenntnisse (EG 9b),
- zusätzliche Fachkenntnisse (EG 9a),
- Gestaltungsspeilraum, der über Standardfälle hinausgeht (EG 8 ),
- dass man ohne Anleitung tätig ist (EG 7) und
- eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung oder gründliche und vielseitige Fachkenntnisse (EG 6).

Es wäre also durchaus möglich zu begründen, dass deine angedachte neue Tätigkeitsbeschreibung auch derzeit schon für dich in die EG 11 führen würde (via des langen Aufbaus, beginnend bei der EG 6).

Allerdings wäre es für dich deutlich besser, wenn die erste -- und für die Personalabteilung auch einfachere -- Variante zum Tragen kommt. Denn dann bist du zwar aufgrund des Fehlens der Voraussetzung in der Person (du hast noch keinen Hochschulabschluss) eine EG niedriger eingruppiert, verbleibst also trotz neuer Aufgaben in der EG 10. Jedoch, sobald dieses Fehlen wegfällt, wirst du automatisch höhergruppiert, also in die EG 11. Und wenn d das so hinbekommst, dass deine letzte Prüfungsleistung im Studium -- denn auf dieses Datum wird dein Studienabschluss datiert -- nach dem Stufenaufstieg in die 10/5 stattfindet, dann führt die Höhergruppierung direkt in die 11/5; während jetzt eine Höhergruppierung aus der 10/4 in die 11/4 führen würde. In beiden Fällen fängt mit der Höhergruppierung die Stufenlaufzeit aber wieder bei Null an, sodass du also im Fall der Höhergruppierung nach dem Stufenaufstieg deutlich eher in der 11/5 bist, also deutlich davon profitierst.

MoinMoin

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Antw:Entgeldgruppe 10 zu 11, Tätigkeiten
« Antwort #2 am: 09.01.2024 10:04 »
Hallo zusammen,

ich bin in der IT beschäftigt und habe aktuell die 10/4, einen Hochschulabschluss habe ich noch nicht, mir fehlt noch die Thesis, im Oktober 2024 gehe ich in 10/5.

Im September 2023 wurde mir ein IT Bereich zu 100% angeboten, vorher waren es 50%.

Meine Hauptaufgaben sind:
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Mein Vorgesetzter meinte, dass ich im Januar eine neue TD bekomme. Die Vorgängerperson hatte die 11, ich gehe davon aus, dass ich die 11 nicht bekomme, weil ich keinen Hochschulabschluss habe, das ist die Argumentation des Vorgesetzten.
Dann soll der Vorgestzte erklären, warum EG10 Fg2 nicht auf die Stelle anwendbar is, denn für die EG11 benötigt man seit Jahren keine HS Abschluß mehr!

florena

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Antw:Entgeldgruppe 10 zu 11, Tätigkeiten
« Antwort #3 am: 09.01.2024 19:09 »
Hallo zusammen,

vielen Dank für Eure Antworten.

Also, bei uns ist es mit einer Höhergruppierung so, dass man immer eine Stufe zurückgeht.

In welcher Fallgruppe ich aktuell bin, weiß ich nicht, ich sehe auf den ersten Blick auch nichts in meiner TD.

TD = Tätigkeitsdarstellung.

Mir ging es mit dem Beitrag ja auch um die Frage, was ich wie mache.

Spekulation:

1. neue TD mit 10/4, alles bleibt beim Alten, der Personalrat wird aber Fragen stellen, warum ich nur die E10 habe und die Vorgängerperson die E11. Die Antwort des Vorgesetzten wird lautet, es fehlt der Hochschulabschluss.
Klar ist aber jetzt schon, dass der Vorgesetzte die TD nicht noch ein weiteres Mal anpassen wird.

2. neue TD mit 11/3, wäre blöd für mich, weil ich Netto weniger habe.

Mir wäre es am liebsten noch auf der 10/4 zu bleiben, eventuell mit einer monatlichen Sonderzahlung und ab Oktober auf die 11/5 zu wechseln, unabhängig vom Hochschulabschluss.

Was passiert eigentlich, wenn ich die neue TD nicht akzeptiere? Also, das als Spielball einsetze und zocke?
Ist das ein Kündigungsgrund?

Viele Grüße
Florena

MoinMoin

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Antw:Entgeldgruppe 10 zu 11, Tätigkeiten
« Antwort #4 am: 09.01.2024 19:45 »
Also zum eine geht man nicht immer eine Stufe zurück, wenn man HG wird.
Das ist klar im TVL geregelt,  wann dem so ist. 10s4 führt zur 11s4 alles andere ist Betrug!
Zum anderen ist man aufgrund seiner auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert, daran kann der PR, dein AG oder dein Chef nichts ändern.
Wenn du also jetzt schon die Tätigkeiten übertragen bekommen hast, die nach Meinung einiger bei euch nur mit Bachelor zur 11 führen, dann bezweifle ich das, erst recht bei deiner TD Beschreibung, das dem so ist und ein Eingruppierungsirrtum vorliegt und du jetzt schon 11S4 bist.

Andererseits, kann der Irrtum langfristig für dich positiv sein, wenn deine HG erst nach vermeintlichem Aufstieg in Eg10s5 erfolgt.
Das hat cyrix ja schon dargestellt.

Was du also machen kannst? wenn die dich in der 10 belassen, sie in ihrem falschem Glauben lassen und die HG von 10 auf 11 zur Stufen 5 mitnehmen.

cyrix42

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Antw:Entgeldgruppe 10 zu 11, Tätigkeiten
« Antwort #5 am: 09.01.2024 20:01 »
Also, bei uns ist es mit einer Höhergruppierung so, dass man immer eine Stufe zurückgeht.

Wie MoinMoin schon dargelegt hat, ist im TV-L (genauer: in dessen §17) geregelt, wie die Stufenzuordnung im Fall einer Höhergruppierung erfolgt: Immer in die niedrigste Stufe, in der man mindestens das bisherige Tabellenentgelt erhält, mindestens aber Stufe 2. Insofern führt bei der derzeitig gültigen Entgelttabelle eine Höhergruppierung aus der 10/4 in die 11/4.

Zitat
1. neue TD mit 10/4, alles bleibt beim Alten, der Personalrat wird aber Fragen stellen, warum ich nur die E10 habe und die Vorgängerperson die E11. Die Antwort des Vorgesetzten wird lautet, es fehlt der Hochschulabschluss.
Klar ist aber jetzt schon, dass der Vorgesetzte die TD nicht noch ein weiteres Mal anpassen wird.

Das wäre die für dich  beste Variante, denn dann würdest du -- siehe oben -- automatisch höhergruppiert, wenn du deinen Hochschulabschluss in der Tasche hast. Und wenn du das (es zählt das Datum auf dem Zeugnis, nicht das Datum der Zeugnisübergabe) kurz nach deinem Stufenaufstieg in die 10/5 hinbekommst, landest du direkt in der 11/5.

Zitat
2. neue TD mit 11/3, wäre blöd für mich, weil ich Netto weniger habe.

Das kann, wie eben erläutert, gar nicht eintreten. Wenn du aus der EG 10/4 in die EG 11 höhergruppiert wirst, landest du in Stufe 4, wobei die Stufenlaufzeit wieder bei Null beginnt.

Zitat
Mir wäre es am liebsten noch auf der 10/4 zu bleiben, eventuell mit einer monatlichen Sonderzahlung und ab Oktober auf die 11/5 zu wechseln, unabhängig vom Hochschulabschluss.

Dieses Szenario wäre nur dann tariflich gedeckt, wenn dir die Aufgaben, die zu einer Höhergruppierung in die EG 11 führen, bis zum Stufenaufstieg in die 10/5 nur vorübergehend übertragen werden, und erst dann dauerhaft. Dann würdest du für die Zeit der vorübergehenden Übertragung eine persönliche Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem Entgelt aus der 11/4 und 10/4 erhalten, wärest weiterhin in der 10/4 und würdest dort dann den Stufenaufstieg in die 10/5 absolvieren. Mit der dauerhaften Übertragung der Tätigkeiten würde dann die Höhergruppierung erfolgen -- sofern alle Voraussetzungen in der Person erfüllt sind.

Wie gesagt, das einfachste Szenario wäre, dass du deine Personalabteilung nicht versuchst zu überzeugen, dass man für die Stelle keinen Hochschulabschluss braucht, diese aber alle sonstigen Bedingungen, die sich aus der Herleitung aus der EG 6 ergeben, erfüllt, sondern einfach zur rechten Zeit dein Studium abschließt. Dann sind alle zufrieden und freuen sich.

Zitat
Was passiert eigentlich, wenn ich die neue TD nicht akzeptiere?

Tätigkeitsänderungen, die die Eingruppierung nicht betreffen, unterliegen dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. Wenn er dir also andere Aufgaben der gleichen Entgeltgruppe überträgt, gibt es da nicht die Möglichkeit, diese nicht zu akzeptieren -- abgesehen von einer Kündigung natürlich.

Dagegen bedürfen Tätigkeitsänderungen, die zu einer anderen Eingruppierung führen, die beiderseitige Zustimmung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, da es sich dabei um eine Vertragsänderung handelt. Insofern müsstest du keiner Höhergruppierung zustimmen.

niedersachse02

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Antw:Entgeldgruppe 10 zu 11, Tätigkeiten
« Antwort #6 am: 10.01.2024 06:58 »
@florena

guck dir mal diesen Höhergruppierungsrechner an:
hg-tvl.bplaced.net

dann siehst du in welcher Stufe man landet nach einer Höhergruppierung. Oftmals geht es eine Stufe zurück, bei 10/4 jedoch z.B. nicht.

cyrix42

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Antw:Entgeldgruppe 10 zu 11, Tätigkeiten
« Antwort #7 am: 10.01.2024 07:19 »
Ich würde eher den Tipp geben, in den Tarif-Vertrag zu schauen, auf den im eigenen Arbeitsvertrag Bezug genommen wird, anstatt einem Werkzeug eines Fremden blind zu vertrauen… (Die Quelle für die Höhergruppierungsfragen wurde ja bereits genannt, §17 TV-L.)