Autor Thema: Entfristung und Neubeginn der Stufenlaufzeit  (Read 846 times)

Frodo84

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Guten Morgen,

ich arbeite in einer Behörde und war vom 1.11.2021 - 31.12.2023 befristet angestellt in der EG 6/Stufe 4 aber habe höherwertige Tätigkeiten ausgeführt und habe E9a Stufe 2 bezahlt bekommen. Um eine unbefristete Anstellung zu erhalten, habe ich mich in der gleichen Behörde, gleiche Arbeitsgruppe auf eine freiwerdende Stelle beworben inkl. Bewerbungsgespräch, Auswahlverfahren usw. Die Tätigkeitsdarstellung entspricht exakt meiner zuvor ausgeübten höherwertigeren E9a. Bei der Einstellung zum 1.1.2024 wurde mir mir die EG 9a mit Erfahrungsstufe 2 zugeteilt mit Neubeginn der Stufenlaufzeit.
Kann mir jemand erklären, wieso das so gehandhabt wird und mir nicht die Restzeit der Stufe 2 zur 3 anerkannt wird (BAG Az. 6 AZR 524/11)?
Dienststele meinte nur beiläufig, dass sie das wie eine Höhergruppierung behandeln und nicht wie eine Neueinstellung aber das verstehe ich nicht ganz, da ich mich ja auf eine freiwerdende Stelle beworben habe...

Danke und viele Grüße
Flo

Ekko

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Antw:Entfristung und Neubeginn der Stufenlaufzeit
« Antwort #1 am: 09.01.2024 08:39 »
1: Neuer Arbeitsvertrag = Neue Bedingungen.
Was da vorher war ist dann eigentlich fast nicht mehr relevant.

2: Bitte teilt allen Bekannten mit, dass so etwas geklärt werden muss, bevor man den Arbeitsvertrag unterschreibt. Immer wieder liest man hier von Leuten, die nach der Einstellung mit ihrer Stufe nicht einverstanden sind. Ich kann jetzt nicht lesen, ob du schon unterschrieben hast.

3. Die Stufen können i.d.R. von 1-3 frei vergeben werden, wenn einschlägige Berufserfahrung für die Tätigkeit vorliegt. Wären bei dir etwa 2 Jahre, d.h. inmitten der Stufe 2. Rein formal, kann man das aus Personalabteilungsseite so machen. Es ist aber durchaus möglich, sich bei Einstellung die bereits "erwirtschaftete" Stufenlaufzeit in der 2 anrechnen zu lassen. Dann hättest du die 9/3 ab November 2024. Das ist meines Erachtens die "einfachste" Variante. Wenn du in die 3 jetzt schon willst, bist du auf das Wohlwollen der Führungskraft und Personalabteilung angewiesen.

4. In Bezug auf 1 hat die Diensstelle das nicht wie eine Höhergruppierung zu handhaben, weil es keine ist, sondern eine Neueinstellung. Aber das Problem bleibt das gleiche: Neue Anstellung = Neue Bedingungen.

Ich würde versuchen mir das eine Jahr in der 2 anrechnen zu lassen oder, wenn der Vertrag noch nicht unterschrieben ist, deine Führungskraft zum Erhalt der 3 ins Boot holen.

oorschwerbleede

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Antw:Entfristung und Neubeginn der Stufenlaufzeit
« Antwort #2 am: 09.01.2024 08:48 »
Die erste Frage, die beantwortet werden müsste, ist, ob es sich tatsächlich um die Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses handelt oder eine Umsetzung mit Entfristung. Ist dein alter Vertrag ausgelaufen und hast du einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben? Oder hast du nur einen Änderungsvertrag erhalten, der dich entfristet und wo deine neue EG drin steht? Erst dann kann man über die Folgen für die korrekte EG nachdenken.

MoinMoin

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Antw:Entfristung und Neubeginn der Stufenlaufzeit
« Antwort #3 am: 09.01.2024 10:00 »
1: Neuer Arbeitsvertrag = Neue Bedingungen.
Was da vorher war ist dann eigentlich fast nicht mehr relevant.
unterschrieben ist, deine Führungskraft zum Erhalt der 3 ins Boot holen.
Wenn das Urlaubs- und Gleitzeitkonto ausgeglichen war zum 31.12. dann ist es ein neuer AV.

Es wäre dann theoretisch sogar eine Eingrupierung in der Stufe 1 möglich.

Die Stufen können i.d.R. von 1-3 frei vergeben werden, wenn einschlägige Berufserfahrung für die Tätigkeit vorliegt.
Nein, die aussage ist falsch.
Bei vorliegen von eB hat man einen Anspruch, da hat der Ag nichts zu entscheiden.
Wenn also von 1.11.2021 - 31.12.2023, also 2 Jahre, die 9a Tätigketien ausgeübt wurden, dann hat man 2 Jahre eB.
Also hat man bei Neueinstellung Anspruch auf Stufe 2.
Und wenn es eine Entfristung mit dauerhaften Übertragung ist, dann ist es eine HG die von der EG6s4 zur 9aS2 mit neuer Stufenlaufzeit führt.

@ Frodo: Dein Problem ist du hast keinerlei Stufenlaufzeit in der 9a bisher verbracht, deswegen ist auch das BAG Urteil egal.

Frodo84

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Antw:Entfristung und Neubeginn der Stufenlaufzeit
« Antwort #4 am: 09.01.2024 15:28 »
Und wenn es eine Entfristung mit dauerhaften Übertragung ist, dann ist es eine HG die von der EG6s4 zur 9aS2 mit neuer Stufenlaufzeit führt.

@ Frodo: Dein Problem ist du hast keinerlei Stufenlaufzeit in der 9a bisher verbracht, deswegen ist auch das BAG Urteil egal.

Vielen Dank, das hat mir weitergeholfen und trifft wohl so zu! Danke für euer Input!

LG Flo